Mann wohl schuldunfähig

Nach Mord in Schwetzingerstadt: Tatverdächtiger soll dauerhaft in Psychiatrie

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soge
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Nach dem Tod einer Frau in ihrer Wohnung führen DNA-Spuren am Tatort zu einem 31-jährigen Wohnsitzlosen. Er soll nun dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. © René Priebe

Mannheim. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 32-Jährigen bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mannheim eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren eingereicht. Der Tatverdächtige soll dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Ihm werden laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom Dienstag Mord und Vergewaltigung sowie Raub und Körperverletzung in zwei weiteren verschiedenen Fällen zur Last gelegt. Am Morgen des 19. Oktobers 2021 soll der Tatverdächtige bei einer Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses in der Gaußstraße in der Schwetzingerstadt geklingelt und diese daraufhin ohne Vorwarnung angegriffen haben (wir berichteten). Er drängte die damals 41-jährige, gebürtige Rumänin in deren Wohnung und stieß sie zu Boden. Dort soll der heute 32-Jährige die Frau vergewaltigt und – als diese anfing zu schreien – schließlich erwürgt haben.

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Eine Freundin der Geschädigten hatte den Vorfall über das Telefon mitbekommen und die Polizei alarmiert. Wenige Tage später führten sichergestellte DNA-Spuren zur Festnahme des Tatverdächtigen. Die Polizei hatte eine 50-köpfige Sonderkommission (Soko), genannt „Glocke“, eingerichtet. Die am Tatort gesicherten DNA-Spuren führten nach der Auswertung des Landeskriminalamts die Ermittler direkt zum Tatverdächtigen. Die gespeicherten genetischen Daten spuckten die Identität des 31-jährigen Mannes ohne festen Wohnsitz aus, der bis dahin nicht vorbestraft war. Die Soko handelte schnell, erwirkte auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den Deutschen – wegen des Verdachts des Mordes. Gleichzeitig wurde genau diese DNA mit einem weiteren Verbrechen in Verbindung gebracht.

Bereits am 18. Oktober 2021 soll der 32-Jährige nämlich eine – ihm unbekannte – Geschädigte vom Hauptbahnhof in Heidelberg bis vor ihre Wohnung im Stadtgebiet von Heidelberg verfolgt haben. Dort soll er der Geschädigten mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Er flüchtete daraufhin mit dem Geldbeutel und dem Laptop der Frau. Nur einen Tag nach dem Vorfall in der Schwetzingerstadt überfiel der Tatverdächtige eine weitere Frau in Krefeld. Auch dieser Geschädigten schlug und trat der Mann ins Gesicht. Das Mobiltelefon der Geschädigten wurde bei dem 32-Jährigen bei seiner Festnahme am 24. November 2021 in Duisburg aufgefunden.

Aufgrund einer psychischen Erkrankung – so das vorläufige Ergebnis eines Sachverständigengutachtens – habe der 32-Jährige in allen drei Fällen im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt. Da die Staatsanwaltschaft jedoch weitere erhebliche rechtswidrige Taten und eine Gefahr für die Allgemeinheit erwarte, käme statt einer Bestrafung die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht, heißt es weiter in der Mitteilung vom Dienstag. Das Landgericht muss nun über die Zulassung der Antragsschrift entscheiden. Ein Termin für eine Verhandlung wurde noch nicht bestimmt. Der 32-Jährige ist derzeit bereits in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

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