Corona - In weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens gilt nun 2Gplus – eine Übersicht über die geänderten Zugangsregeln

Was gilt wo? Übersicht zu Corona-Regeln in Mannheim

Von 
Steffen Mack
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2Gplus in Restaurants, Schnelltest-Befreiung nach Boostern, Schließung der Diskotheken, Ende der Ausnahmen für Schwangere – erneut wurden viele Corona-Regeln einschneidend geändert. Hier dazu einige Fragen und Antworten.

In welchen Bereichen gilt denn jetzt überall 2Gplus?

In der Gastronomie, in Mensen und Cafeterien, Theater, Kino, Oper, Konzert, bei Sportwettbewerben auch im Amateurbereich, Informationsveranstaltungen, Stadtführungen, Betriebs- und Vereinsfeiern, außerschulischen Bildungsangeboten wie in der Abendakademie, in Galerien, Museen, Bibliotheken, Archiven, und Gedenkstätten, Indoor-Sportstätten wie Fitnessstudios und Soccercentern, Hallenbädern und Saunen, Prostitutionsstätten, Freizeiteinrichtungen wie dem Luisen- und dem Herzogenriedpark, in Zoos, bei Messen und Kongressen bei tourischen Reisen etwa mit Bus, Schiff oder Seilbahn und – wie bisher – bei körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme der Friseurstudios (in die dürfen mit negativem PCR-Test auch Ungeimpfte) gilt 2Gplus.

Wer braucht bei 2Gplus keine Schnelltests mehr?

Alle mit einer Booster-Impfung. Und zwar ohne Frist ab dem Moment, an dem man diese Spritze bekommen hat, wie am Montag auf Anfrage Pascal Murmann erklärt, Sprecher des Stuttgarter Sozialministeriums. Dieses hat am Sonntag nachträglich zwei weitere Gruppen von der Schnelltestpflicht in 2Gplus-Bereichen ausgenommen: Menschen, deren zweiter Impftermin (oder bei Johnson & Johnson der erste) nicht länger als sechs Monate zurückliegt, und Genesene, die in diesem Zeitraum mit dem Virus infiziert waren.

Wie hat man seine Booster- Impfung nachzuweisen?

Laut Murmann muss das auf digital lesbare Weise geschehen, also entweder mit einem Smartphone-Zertifikat oder mit einem QR-Code auf Papier. Der klassische Impfpass reicht auch hierfür nicht mehr.

Welche Regeln gelten für Veranstaltungen?

Neben 2Gplus dürfen bei allen Sport- und Kulturveranstaltungen – egal, ob im Freien oder in geschlossenen Räumen – nur 50 Prozent der Kapazitäten genutzt werden, die absolute Obergrenze beträgt nunmehr 750 Zuschauer. Das bedeutet im Profisport Geisterspiele. Bei religiösen Versammlungen gilt weiter nur die 1,5-Meter-Mindestabstandsregel.

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Gibt es auch Bereiche, in denen noch nur die 2G-Regel in Kraft ist?

Beim Sport im Freien, bei Beherbergungen sowie in Geschäften, die nicht wie etwa Supermärkte, Apotheken oder Drogerien der Grundversorgung dienen, gilt weiter 2G.

Und in welchen Bereichen gibt es noch lediglich 3G?

Am Arbeitsplatz, im öffentlichen Nahverkehr und im gesamten Bildungsbereich – auch berufliche Ausbildung, Fahr-, Flug- und Bootsschulen sowie Sprach- und Integrationskurse – gilt unverändert 3G. Mit negativen Schnelltests sind also auch Ungeimpfte zugelassen.

Was ist neuerdings komplett verboten?

Neben den Weihnachtsmärkten mussten nun auch Diskotheken und Clubs schließen. Auf bestimmten öffentlichen Plätzen – festzulegen von den Kommunen – gibt zudem ein Alkohol-Verbot, ebenso untersagt ist an Silvester dort das Böllern.

Welche zusätzlichen Einschränkungen gibt es für Ungeimpfte?

Sie dürfen sich pro Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen, Geimpfte und Genesene sowie Minderjährige ausgenommen. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt. Und in Kommunen wie Mannheim gibt es bei einer Inzidenz über 500 (der Grenzwert muss fünf Tage in Folge unterschritten sein, damit diese Regel wieder wegfällt) für Ungeimpfte überdies noch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Sie dürfen zwischen 21 Uhr abends und fünf Uhr morgens nur aus triftigen Gründen raus.

Was ändert sich bei Ausnahmen für Schwangere und Schüler?

Von Zugangsbeschränkungen ausgenommen bleiben Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt. Das hat sich bei Schwangeren aber geändert, ihre Sonderstellung endet am 10. Dezember. Bei Zwölf- bis 17-Jährigen geschieht das am 31. Januar nächsten Jahres.

Ab wann kann man sich in Mannheim boostern lassen?

In Baden-Württemberg ist Boostern frühestens fünf Monate nach der letzten Impfung möglich. Das gilt laut Rathaussprecher Ralf Walther auch bei den Angeboten der Stadt. Im Impfpunkt im Klinikum wird nach Angaben von Leiterin Sanda Meinzer in der Regel erst nach sechs Monaten geboostert.

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Redaktion Steffen Mack schreibt als Reporter über Mannheimer Themen

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