Mannheim. Diese Nachricht hat am Freitag auch in Mannheim zahlreiche Menschen verunsichert: In Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis könnte das Warmwasser von möglicherweise mehr als hundert Mehrfamilienhäusern nach einer speziellen Sanierung der Leitungen mit der Chemikalie Bisphenol A belastet sein – die eine hormonähnliche Wirkung hat und im Verdacht steht, Krebs zu verursachen. Nun teilte die Stadtverwaltung mit: Auch in Mannheim gibt es solche Fälle, offenbar aber weniger. Zudem hat die MVV das entsprechende Sanierungsverfahren in ihrem Versorgungsgebiet seit 2014 als unzulässig erklärt. Ein Überblick.
Wie ist die Situation in Mannheim?
Nach Angaben des Gesundheitsamtes hat es Kenntnis von fünf betroffenen Gebäuden. Allerdings sei der in der Trinkwasserverordnung angegebenen Grenzwert nur in einem Mehrfamilienhaus „um ein Vielfaches überschritten“ – nämlich um mehr als das Hundertfache.
Wohin kann ich mich wenden?
Wenn Mieter Sicherheit haben möchten, wenden sie sich am besten an ihren Vermieter oder Hausverwalter. Der muss wissen, ob in den vergangenen Jahren eine Rohrinnensanierung mit Epoxidharz stattgefunden hat.
Aufklärung schafft auch ein gutachterlicher Nachweis mit Kamerabefahrung in den Rohren.
Wer eine Wasserprobe abgeben und auf den Nachweis von Bisphenol A untersuchen lassen möchte, sollte sich an akkreditierte Labore wenden, die darauf spezialisiert sind.
Eine Liste findet sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. bjz
Um welches Gebäude handelt es sich dabei?
Dazu machte die Stadtverwaltung „aus Gründen des Datenschutzes“ keine näheren Angaben. Weder der Stadtteil wurde genannt, in dem das Haus steht, noch die Zahl der Haushalte. Klar ist allerdings, dass es sich um ein Mehrparteienhaus handeln muss, denn nur für diese sind die Gesundheitsämter zuständig.
Welche Maßnahmen sind veranlasst worden?
Das Gesundheitsamt hat für das Gebäude eine Nutzungseinschränkung für das Warmwasser ausgesprochen. Konkret heißt das, dass das Warmwasser „nicht zum Trinken, Kochen oder Zähneputzen oder für sonstigen Gebrauch mit intensivem Kontakt des Warmwassers zu Schleimhäuten genutzt werden kann“. Duschen oder Baden bleibt erlaubt.
Was ist mit den anderen vier Immobilien?
Dem Gesundheitsamt zufolge sind in einer die entsprechenden Wasserleitungen bereits ausgetauscht worden. In einer anderen seien die Grenzwerte eingehalten worden. Und in den übrigen zwei Gebäuden seien sie lediglich „geringfügig überschritten“. Dort werde man weitere Beprobungen anfordern, um die Situation zu überwachen.
Wie ist die Lage bei den Häusern der städtischen GBG?
Nach Angaben eines Sprechers völlig unbedenklich: „Wir haben das Verfahren bei der GBG noch nie angewandt und keine Leitungen mit dem Harz ausgekleidet“, teilte er mit. „Wenn Trinkwasserleitungen in unseren Gebäuden saniert werden müssen, dann machen wir das stets durch Austausch der Leitungen.“
Wie geht die Stadt mit der Situation um?
„Wird dem Gesundheitsamt bekannt, dass in der Vergangenheit eine Innenrohrsanierung mit Epoxidharzbeschichtung stattgefunden hat, so wird der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage aufgefordert, das Trinkwasser auf die Parameter Bisphenol A sowie Epichlorhydrin untersuchen zu lassen“, erklärte eine Sprecherin. Aktiv suche man jedoch nicht nach solchen Fällen. Die MVV hat in ihrem Versorgungsgebiet diese Art der Sanierung von Trinkwasserleitungen bereits 2014 als unzulässig erklärt.
Wie kann es zur Belastung des Trinkwassers kommen?
Das Problem kann dann entstehen, wenn Wasserleitungen saniert worden sind, indem sie mit Epoxidharz beschichtet wurden. Aus diesem kann sich in den Warmwasserleitungen das Bisphenol A herauslösen.
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Chemikalie im Trinkwasser - ein Skandal