Mannheim. 139 Tage sind seit der Messerattacke auf dem Mannheimer Marktplatz vergangen. Bislang gibt es noch keine Informationen darüber, wann die Bundesanwaltschaft Anklage erheben und ein möglicher Prozess gegen den Attentäter beginnen könnte. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte auf Anfrage dieser Redaktion, dass die Ermittlungen weiter andauerten.
Bundesanwaltschaft hatte Ermittlungen zum Messerangriff übernommen
Wenige Tage nach der tödlichen Messerattacke am 31. Mai hatte die Bundesanwaltschaft, die oberste deutsche Anklagebehörde, die Ermittlungen übernommen. Zunächst führte die Staatsschutzabteilung bei der Karlsruher Staatsanwaltschaft die Ermittlungen rund um den mutmaßlichen Terrorakt, nachdem ein 25 Jahre alter Mann auf dem Mannheimer Marktplatz bei einer islamkritischen Kundgebung mehrere Menschen mit einem Messer teils schwer verletzt hatte. Dabei wurde der 29 Jahre alte Polizist Rouven Laur so schwer am Kopf und am Hals verletzt, dass er wenig später starb.
Prozess am Oberlandesgericht Stuttgart
Kurz nach der Tat sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft, die Behörde gehe von einer Straftat aus, die „geeignet ist, die innere Sicherheit in Deutschland“ zu gefährden. Demnach handele es sich bei dem Angriff des 25-jährigen Afghanen um eine „religiös motivierte Tat“ – eine, die „einen Angriff auf die Meinungsfreiheit und die freiheitliche Ordnung darstellen könnte“.
Im Falle einer Anklageerhebung wird der Prozess vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Stuttgart verhandelt werden. Sollte Anklage erhoben werden, ist voraussichtlich nicht vor Anfang 2025 mit einem Beginn zu rechnen.
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