Mannheim. Wegen gefährlicher Körperverletzung muss Besim Z. fünf Jahre ins Gefängnis. So lautete am Freitag das Urteil des Landgerichts Mannheim. Der Albaner hatte am 19. August in der Innenstadt mehrfach auf seine Ehefrau eingestochen, die sich von ihm trennen wollte. Die Anklage lautete auf versuchten Mord. Richter Gerd Rackwitz erklärte in seiner Urteilsbegründung jedoch, dass einiges gegen eine von langer Hand geplante Tat spricht: So trug Z. bei der Tat in der gemeinsamen Wohnung Hausschlappen und musste für die Flucht erst noch im Treppenhaus die Schuhe anziehen. Außerdem hatte er persönliche Gegenstände und die Tatwaffe zurückgelassen. Allerdings hatte der Albaner Wochen vorher auch gegenüber einer der beiden halbwüchsigen Töchter mehrfach gesagt, dass diese ohne ihre Mutter aufwachsen würden.
Kein Anruf vor der Tat
Der Angeklagte hatte behauptet, dass ihn seine Ehefrau vor der Tat provoziert habe, indem sie am Telefon zu einer Verwandten sagte, dass er ein Trottel sei und dass „das A. . . immer noch da ist“. Im Streit habe seine Frau dann Gegenstände auf ihn geworfen, er habe einen „Blackout“ gehabt. Der Richter sprach von Schutzbehauptungen: Die Auswertung der Handydaten habe keinen Anruf vor der Tat ergeben, die Küche sah laut Aussagen von Polizisten aufgeräumt aus bis auf ein Bügeleisen, das auf dem Boden lag.
Das entspricht auch der Aussage der Ehefrau: Sie habe in der Küche das Bügeleisen gereinigt, als sie bemerkte, dass ihr Mann hinter ihr stand. Sie drehte sich um, er fing an, auf sie einzustechen, und sie ließ es fallen, um die Stiche abzuwehren. Sie schrie, versuchte seine Hände zu greifen, doch Z. traf sie mit einem Stich an der Schulter. Dann sank die Frau auf die Knie, er stach weiter auf sie ein und traf den Rücken - doch die aus dem Kinderzimmer herbeigeeilten 16 und zwölf Jahre alten Töchter hielten nun ihren Vater von hinten fest. Er ließ dann von seinem Opfer ab und verschwand aus der Wohnung.
Spannungen in der Partnerschaft
Zum Tatmotiv sagte Rackwitz, dass Z. „spätestens zu diesem Zeitpunkt erkannte, dass sich seine Frau von ihm trennen wollte und dass sie auch Unterhalt fordert“. Das hatte nämlich seine Ex-Frau in ihrer Zeugenaussage erzählt. Sie hatte vor der Tat auch danach gefragt, wie die Wohnungseinrichtung aufgeteilt wird. Der Richter: „Spätestens jetzt fiel der Entschluss, seine Frau zu töten.“ Zuvor hatte es schon große Spannungen in der Ehe gegeben, beide Partner hatten bereits wegen der Scheidung Anwälte konsultiert.
Kennengelernt hatten sich die beiden in ihrer Heimat Albanien, die Familien arrangierten vor 21 Jahren die Ehe. Zehn Jahre lang suchte das Paar sein Glück in Italien, wo auch die beiden Töchter zur Welt kamen. Schließlich zog Besim Z. 2012 nach Deutschland, arbeitete zuerst als Bauhelfer und dann im Gartenbau. In diesem Jahr kamen auch Ehefrau und Töchter nach Deutschland.
Beim Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren blieb das Gericht mit fünf Jahren in der Mitte: Für den Angeklagten habe gesprochen, dass er die Tat eingeräumt habe, sich drei Tage danach der Polizei stellte, nicht einschlägig vorbestraft ist und beim Opfer keine bleibenden Schäden vorhanden sind.
Gegen ihn spricht laut Rackwitz, dass es fünf Verletzungen gab und die Tat vehement sowie mit Tötungsabsicht ausgeführt wurde. Das Urteil nahm Besim Z. äußerlich regungslos auf.
URL dieses Artikels:
https://www.mannheimer-morgen.de/orte/mannheim_artikel,-mannheim-mehrfach-auf-ehefrau-eingestochen-urteil-am-landgericht-mannheim-gesprochen-_arid,1921411.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.mannheimer-morgen.de/orte/mannheim.html
[2] https://www.mannheimer-morgen.dehttps://www.mannheimer-morgen.de/orte/mannheim_artikel,-mannheim-geplante-tat-oder-affekt-mannheimer-richter-suchen-nach-motiv-fuer-versuchten-mord-_arid,1912722.html
[3] https://www.mannheimer-morgen.dehttps://www.mannheimer-morgen.de/orte/mannheim_artikel,-mannheim-versuchter-mord-ehemann-soll-trennung-nicht-akzeptiert-haben-_arid,1911764.html