Justiz

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Senior aus Neuhofen nach Mord an Ehefrau

Der Fall ging zweimal vor den Bundesgerichtshof, jetzt ist eine endgültige Entscheidung gefallen. Ein Rentner aus Neuhofen muss nach tödlichen Schüssen auf seine Ehefrau lebenslang in Haft.

Von 
Julian Eistetter
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Der Bundesgerichtshof. © Uli Deck

Frankenthal/Neuhofen. Wegen Mordes an seiner Ehefrau muss ein Senior aus Neuhofen im Rhein-Pfalz-Kreis lebenslang hinter Gitter. Dieses Urteil des Landgerichts Frankenthal aus dem Dezember 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) laut Mitteilung vom Mittwoch nun bestätigt – und damit die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Rechtsfehler zum Nachteil des Rentners konnte der BGH demnach nicht feststellen.

Das Besondere an dem vorliegenden Verfahren ist, dass es zweimal bis zum BGH ging. In erster Instanz hatte das Schwurgericht des Frankenthaler Landgerichts den Mann im Februar 2020 wegen Totschlags zu neun Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Eine Revision der Staatsanwaltschaft hatte damals Erfolg, der BGH hob das Urteil auf und verwies das Verfahren zur neuen Entscheidung zurück an eine andere Kammer des Landgerichts.

Trennung als Auslöser

Die zweite Strafkammer verurteilte den zu diesem Zeitpunkt mittlerweile 70 Jahre alten Mann im vergangenen Dezember unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Führen und Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe und Munition zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Frau erschossen, deren Arg- und Wehrlosigkeit zur Tatbegehung bewusst ausgenutzt und somit das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt hatte.

Nach den damaligen Darstellungen vor Gericht hatte sich das 66 Jahre alte Opfer nach einer On-Off-Beziehung endgültig von ihrem Mann trennen wollen, was dieser nicht habe akzeptieren können. 

Redaktion Reporter Region, Teamleiter Neckar-Bergstraße und Ausbildungsredakteur

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