Mannheim. „Den Impfstatus prüfen und bei Bedarf aktualisieren“: Dies empfiehlt das Gesundheitsamt geflüchteten Menschen nicht nur im Erwachsenenalter. Behördenleiter Peter Schäfer betont in einer verschickten Mitteilung, dass der gespritzte Schutz vor Infektionskrankheiten auch in Praxen möglich ist. Diese Redaktion befragte dazu den Sprecher der Kinder- und Jugendärzte, Daniel Schuhmann.
Gezielt kooperiert das Gesundheitsamt mit niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen: Schließlich werden aus der Ukraine geflohene Menschen, die vorübergehend bei Familien beziehungsweise in Privatwohnraum leben, medizinisch im jeweiligen Stadtteil betreut. Natürlich drängt sich die Frage auf, ob jemand, der in Panik seine Heimat verlässt, daran denkt, Impfpässe einzupacken. Aber was passiert, wenn solche Dokumente nicht vorgelegt werden können? „Dann halten wir uns an die Empfehlung der Ständigen Impfkommission“, erklärt Daniel Schuhmann. Und die besagt, dass ohne Nachweise selbst erfolgte Impfungen als nicht durchgeführt gelten und nachgeholt werden müssen – was die Kommission als „medizinisch bedenkenlos“ einordnet.
„Ich mache die Erfahrung, dass erstaunlich viele Flüchtlinge ihre Impfpässe mitgenommen haben“, erzählt der Kinderarzt. Bei der individuellen Beratung spielt die Masernschutzimpfung häufig eine besondere Rolle – weil diese beim Besuch einer Kita, Schule oder anderen Gemeinschaftseinrichtung Pflicht ist. Daniel Schuhmann wie auch Kollegen und Kolleginnen haben die nicht ganz leichte Aufgabe, klar zu machen, dass Angst vor Überimpfung aufgrund doppelt verabreichter Vakzine unbegründet ist. Das Robert-Koch-Institut weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die körpereigene Immunpolizei gut mit den abgeschwächten Erregern umgehen kann. Wenn eine Mutter sehr ängstlich sei, so Schuhmann, gebe es auch die Möglichkeit, den Masern-Impftiter zu bestimmen.
Und wie läuft die Verständigung ab? „Einige Mütter sprechen etwas Deutsch, manche leidlich Englisch“, so Schuhmanns Erfahrung aus der Praxis, aber auch von Notdiensten. Ob nun ein paar Sprachbrocken ausgetauscht werden können oder nicht, als „Superhilfe“ erweise sich der Google Übersetzer, der sekundenschnell im Laptop eingegebene Wörter und Sätze übersetzt anzeigt. „Mit diesem Programm klappt es einigermaßen zu kommunizieren.“
Und was geschieht, wenn auffällt, dass ein Mädchen oder Junge aufgrund von Kriegs- oder Fluchterlebnissen traumatisiert ist? Der Sprecher der Kinder- und Jugendärzte berichtet, dass die Fachgruppe mit dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Kontakt steht, und es am ZI einen Kollegen gebe, der Ukrainisch spricht.
Das Gesundheitsamt weist daraufhin, dass empfohlene Impfungen – beispielsweise gegen Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Mumps, Masern Röteln, Diphtherie und natürlich Corona – bei Geflüchteten bezahlt werden – eine Information, die auch für diejenigen wichtig ist, die Geflüchtete beraten. Bei Gesprächen rund um die Gesundheit könnte sich eine Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung als nützlich erweisen.
Info-Material auf Ukrainisch: https://www.infektionsschutz.de
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