Mannheim. Für die eine Seite geht es um Meinungsfreiheit und Gerechtigkeit, für die andere schlicht um Verleumdung: Ein Polizist des Präsidiums Mannheim droht der „Initiative 2. Mai“ mit einer Klage. Die Gruppe solle verleumderische Äußerungen online löschen, heißt es. Zuvor war er vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung rechtskräftig freigesprochen worden.
Geldstrafe und Freispruch für angeklagte Polizisten
Bei dem Fall geht es um Ante P. Der psychisch kranke Mann war am 2. Mai 2022 am Marktplatz ums Leben gekommen. Zwei Beamte hätten ihn „auf einem belebten Platz mitten im Zentrum erstickt“, heißt es auf der Homepage der Initiative. Der Tod des 47-Jährigen löste eine Debatte über den Umgang der Polizei mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen aus. Doch im Strafprozess gegen die Polizisten konnten die Umstände nicht restlos aufgeklärt werden. Ein Angeklagter wurde zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, sein Kollege freigesprochen. Den Freispruch hat der Bundesgerichtshof bestätigt. Im anderen Fall steht eine Entscheidung über die Revision noch aus.
Bei allem Verständnis für die Trauer sei es Zeit, die verleumderischen Einträge zu löschen, sagt die Anwältin des freigesprochenen Polizisten. „Falsche Behauptungen sind nicht zu rechtfertigen.“
Initiative lässt Frist verstreichen und spricht von Einschüchterung
Die „Initiative 2. Mai“ ließ eine Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen. Es handele sich offensichtlich um „Einschüchterungsversuche, um politische Teilhabe zu unterbinden“, sagt eine Sprecherin. Auch wenn das Verfahren abgeschlossen sei, müsse ein aus Sicht der Initiative falsches Urteil kritisiert werden dürfen. „Das Einfordern von Gerechtigkeit stellt aus unserer Sicht keine Straftat dar“, heißt es auf der Homepage.
Tatsächlich führen Klagen über Polizeigewalt selten zu Verurteilungen. Mehr als 90 Prozent der Verfahren würden eingestellt, sagt der frühere Professor für Kriminologie in Bochum und einstige Rektor der Polizeihochschule Villingen-Schwenningen, Thomas Feltes. Eine Studie der Uni Frankfurt ergab, dass es bei mehr als 3000 untersuchten Fällen in nur sieben zur Verurteilung kam. Die Studie ist aber nicht repräsentativ.
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