Polizeieinsatz Marktplatz

Mannheimer Polizist erwägt Klage gegen "Initiative 2. Mai"

Ein Polizist des Mannheimer Polizeipräsidiums wird im Fall des getöteten Ante P. rechtskräftig freigesprochen. Er fordert die "Initiative 2. Mai" auf, Äußerungen im Internet zu löschen, die eine Frist verstreichen lässt

Von 
Eberhard Wein
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Die Initiative 2. Mai organisierte eine Kundgebung auf dem Plankenkopf nach dem tödlichen Polizeieinsatz auf der Schönau. © © Christoph Bluethner

Mannheim. Für die eine Seite geht es um Meinungsfreiheit und Gerechtigkeit, für die andere schlicht um Verleumdung: Ein Polizist des Präsidiums Mannheim droht der „Initiative 2. Mai“ mit einer Klage. Die Gruppe solle verleumderische Äußerungen online löschen, heißt es. Zuvor war er vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung rechtskräftig freigesprochen worden.

Geldstrafe und Freispruch für angeklagte Polizisten

Bei dem Fall geht es um Ante P. Der psychisch kranke Mann war am 2. Mai 2022 am Marktplatz ums Leben gekommen. Zwei Beamte hätten ihn „auf einem belebten Platz mitten im Zentrum erstickt“, heißt es auf der Homepage der Initiative. Der Tod des 47-Jährigen löste eine Debatte über den Umgang der Polizei mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen aus. Doch im Strafprozess gegen die Polizisten konnten die Umstände nicht restlos aufgeklärt werden. Ein Angeklagter wurde zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, sein Kollege freigesprochen. Den Freispruch hat der Bundesgerichtshof bestätigt. Im anderen Fall steht eine Entscheidung über die Revision noch aus.

Bei allem Verständnis für die Trauer sei es Zeit, die verleumderischen Einträge zu löschen, sagt die Anwältin des freigesprochenen Polizisten. „Falsche Behauptungen sind nicht zu rechtfertigen.“

Initiative lässt Frist verstreichen und spricht von Einschüchterung

Die „Initiative 2. Mai“ ließ eine Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen. Es handele sich offensichtlich um „Einschüchterungsversuche, um politische Teilhabe zu unterbinden“, sagt eine Sprecherin. Auch wenn das Verfahren abgeschlossen sei, müsse ein aus Sicht der Initiative falsches Urteil kritisiert werden dürfen. „Das Einfordern von Gerechtigkeit stellt aus unserer Sicht keine Straftat dar“, heißt es auf der Homepage.

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