Justiz

Nach Mannheimer Marktplatz-Urteil: BGH bestätigt Freispruch

Von 
Sophia Gehr
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Blumen und Kerzen wurden nach dem Vorfall am Marktplatz abgelegt. © Wazulin

Mannheim. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Nebenklägerin nach dem Urteil im Prozess um den Tod von Ante P. nach einem Polizeieinsatz am Mannheimer Marktplatz am 2. Mai 2022 als offensichtlich unbegründet verworfen. Das teilte ein Sprecher des BGH am Mittwoch auf Nachfrage dieser Redaktion mit. Das gelte, soweit sich die Revision gegen den Freispruch eines Angeklagten durch das Landgericht richte. Der Beschluss sei laut BGH am 25. Juli erfolgt und enthalte – „wie in diesen Fällen üblich“, so der Sprecher – keine nähere Begründung.

„Soweit sich die Revision der Nebenklägerin dagegen richtet, dass der weitere Angeklagte (nur) wegen Körperverletzung im Amt verurteilt worden ist, hat der Bundesgerichtshof darüber bisher nicht entschieden“, so der BGH-Sprecher weiter. Das Verfahren dauert an.

Vor dem Mannheimer Landgericht war am 1. März 2024 das Urteil im Prozess um den Tod von Ante P. am Mannheimer Marktplatz gefallen. Das Mannheimer Schwurgericht verurteilte einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen sprach es einen zweiten Beamten frei. Damit folgten die Mannheimer Richter zu weiten Teilen den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

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Die beiden Polizisten mussten sich wegen eines Polizeieinsatzes am 2. Mai 2022 am Mannheimer Marktplatz vor Gericht verantworten. Der 27 Jahre alte Hauptangeklagte sprühte dem psychisch kranken Ante P., der zurück ins Mannheimer Zentralinstitut für Seelische Gesundheit gebracht werden sollte, Pfefferspray ins Gesicht und versetzte ihm vier Faustschläge, während Ante P. bereits am Boden lag. Kurze Zeit später starb er.

Auch teils heftige Kritik am Urteil des Mannheimer Landgerichts

Am Urteil des Mannheimer Landgerichts gegen die zwei Polizisten hatte es von manchen Seiten auch teilweise heftige Kritik gegeben. Die sogenannte „Initiative 2. Mai“ sprach damals von einem „katastrophalen Urteil“ und „institutioneller Nähe“. Die Bewegung hatte sich nach dem Tod von Ante P. gegründet, um Polizeigewalt im Allgemeinen zu problematisieren. Außerdem fordert sie einen besseren Umgang mit psychisch kranken Menschen in Ausnahmesituationen.

Thomas Mohr, der Mannheimer Vorsitzende der Polizeigewerkschaft GdP startete nach dem Urteil einen Spendenaufruf für den zur Geldstrafe verurteilten Polizeibeamten. Dem Mann seien die Kosten des Verfahrens und die Kosten für die Nebenkläger auferlegt worden, die GdP-Community wolle den Kollegen „solidarisch und materiell“ unterstützen, so Mohr damals.

Entsprechend begrüßt die GdP Mannheim auch die BGH-Entscheidung . „Wir haben uns von Anfang an öffentlich vor die Beamten gestellt und betont, dass bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt. Diese Grundannahme wurde nun auch durch die Entscheidung des BGH bestätigt, die das Urteil des Landgerichts Mannheim endgültig als rechtskräftig anerkannt hat“, so Mohr laut einer Mitteilung vom Dienstag. (mit agp)

Redaktion Online-Redakteurin, zudem zuständig für redaktionelle Videos

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