Stadt verliert vor VGH

Mannheimer Klagen gegen Ausbau der östlichen Riedbahn abgewiesen

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat entschieden, dass der Ausbau der östlichen Riedbahn rechtmäßig ist. Die Deutsche Bahn darf die Strecke zweigleisig ausbauen und eine neue Haltestelle bauen. Zwei Klagen wurden abgewiesen

Von 
Redaktion
Lesedauer: 
Ein Schild mit der Aufschrift «Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg» steht vor dem Gebäude des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs. © Uwe Anspach

Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat am Freitag entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der östlichen Riedbahn rechtmäßig ist. Die Deutsche Bahn darf die Strecke zwischen Frankfurt am Main und Mannheim zweigleisig ausbauen und eine neue Haltestelle für den Personennahverkehr in Neuostheim bauen.

Mehr zum Thema

Verkehr

Diskussion wird konkreter: So könnte ein Bahntunnel in Mannheim verlaufen

Veröffentlicht
Von
Timo Schmidhuber
Mehr erfahren
Riedbahn-Ausbau

Bahn-Klage in Mannheim: Klares Votum - mit komischem Gefühl

Veröffentlicht
Von
Timo Schmidhuber
Mehr erfahren
Verkehr

Angst vor Lärm: Mannheim will gegen Riedbahn-Ausbau klagen

Veröffentlicht
Von
Timo Schmidhuber
Mehr erfahren

Zwei Klagen gegen den Beschluss wurden abgewiesen. Eine Grundstückseigentümerin hatte Bedenken wegen Lärmimmissionen.

Klägerin in dem zweiten Verfahren ist die Stadt Mannheim, die befürchtet, dass es infolge der Wiederherstellung der zweigleisigen Befahrbarkeit der östlichen Riedbahn zukünftig zu vermehrtem Güterverkehr und damit zu mehr Lärm in Teilen des Stadtgebiets kommt. Das Urteil wurde nach einer mündlichen Verhandlung gefällt. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen