Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat am Freitag entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der östlichen Riedbahn rechtmäßig ist. Die Deutsche Bahn darf die Strecke zwischen Frankfurt am Main und Mannheim zweigleisig ausbauen und eine neue Haltestelle für den Personennahverkehr in Neuostheim bauen.
Zwei Klagen gegen den Beschluss wurden abgewiesen. Eine Grundstückseigentümerin hatte Bedenken wegen Lärmimmissionen.
Klägerin in dem zweiten Verfahren ist die Stadt Mannheim, die befürchtet, dass es infolge der Wiederherstellung der zweigleisigen Befahrbarkeit der östlichen Riedbahn zukünftig zu vermehrtem Güterverkehr und damit zu mehr Lärm in Teilen des Stadtgebiets kommt. Das Urteil wurde nach einer mündlichen Verhandlung gefällt. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Revision wurde nicht zugelassen.
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