Mannheim. Der Innenausschuss des Landtags diskutiert an diesem Mittwoch über die mutmaßliche Amokfahrt auf den Planken am 3. März. Unter anderem wird erwartet, dass CDU-Innenminister Thomas Strobl den Abgeordneten Bericht erstattet. Wie ein Sprecher der Stadtverwaltung auf Nachfrage erklärt, hatte der Ausschuss dazu auch Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) eingeladen. „Er kann zu seinem großen Bedauern wegen einer gleichzeitig stattfindenden Aufsichtsratssitzung nicht an der Ausschusssitzung teilnehmen“, teilte der Sprecher mit.
Der Mannheimer SPD-Landtagsabgeordnete Boris Weirauch bedauert, dass weder Specht noch ein anderer Vertreter der Verwaltung an der Sitzung teilnimmt. „Es ist wichtig, dass eine lückenlose Aufklärung der Amokfahrt von Mannheim erfolgt – dazu müssen Stadt und Land ihre Ressourcen bündeln und alle vorliegenden Informationen austauschen“, erklärte der Sprecher seiner Fraktion für Recht und Verfassungsschutz. Weirauch forderte erneut, auch eine womöglich rechtsextremistische Motivlage des mutmaßlichen Amoktäters in den Blick zu nehmen, selbst wenn sie hinter einer psychischen Erkrankung zurücktreten könnte.
Der Sozialdemokrat erwartet zudem, dass Innenministerium und Staatsanwaltschaft über den Stand der Ermittlungen informieren und auch der konkrete Tatablauf sowie das polizeiliche Einsatzgeschehen untersucht werden. „Die öffentliche Sicherheit kann nur gewährleistet werden, wenn die richtigen Schlüsse und Konsequenzen aus solchen Taten gezogen werden. Für mich gehört dazu, dass wir Radikalisierung jedweder politischen Strömung erkennen, ernst nehmen und entgegenwirken“, teilte er mit.
Ermittler gehen von psychisch begründeten Motiv aus – Kritik an rascher Festlegung
Am 3. März, dem Rosenmontag, war ein Autofahrer über die Planken gerast und hatte dabei zwei Menschen getötet und 14 weitere teilweise schwer verletzt. Der Festgenommene soll in rechtsextremen Kreisen bekannt gewesen sein, war unter anderem wegen eines rechtsextremen Kommentars unter einem Facebook-Post, der ein Bild von Adolf Hitler zeigte, 2018 zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt worden.
Behörden gehen allerdings nicht von einem politischen, sondern von einem psychisch begründeten Motiv aus. Vor seiner Festnahme soll Alexander S. die Polizei gebeten haben, ihn zu erschießen. Bei ihm soll bereits „seit vielen Jahren eine psychische Erkrankung“ vorliegen.
Die rasche Festlegung auf ein psychisch begründetes Motiv und das schnelle Ausschließen eines politisches Motiv war angesichts der Vergangenheit von Alexander S. auf Kritik gestoßen. Behörden entgegnen, dass Hinweise auf ein politisches Motiv „für die konkrete Tat“ nicht vorlägen.
Gegen Alexander S. liegt ein Haftbefehl wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in fünf Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung in elf Fällen vor. Er hat sich bislang zu den Vorwürfen nicht geäußert.
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