Mannheim. Bei allem Unverständnis, das man für diese Klage haben mag: Es ist legitim, dass der Eigentümerverband Haus und Grund die Einbeziehung der GBG in den Mannheimer Mietspiegel juristisch prüfen lässt. Denn der wäre ohne die städtische Tochter, der es naturgemäß besonders um bezahlbaren Wohnraum geht, selbstverständlich höher.
Nun haben die zuständigen Richterinnen am Landgericht dazu eine interessante Meinung geäußert, deren Logik sich auch ohne Jura-Vollstudium absolut erschließt: Bei einem Marktanteil von mehr als 13 Prozent muss man die GBG-Wohnungen miteinrechnen, weil sie nun mal ein wesentlicher Bestandteil des Mannheimer Wohnungsmarktes sind.
Und aus welchen Motiven jemand vermietet, ob es ihm nur ums Geld oder auch um gesellschaftliche Verantwortung geht, spielt demnach keine Rolle. Zumal es ja erfreulicherweise auch viele private Vermieter gibt, denen ein fairer Preis wichtig ist. Völlig unmöglich, das im Mietspiegel individuell zu gewichten.
Mondpreise in Feudenheim
Zumal man als Unbeteiligter ketzerisch anmerken kann, dass zu niedrige Mieten auch in Mannheim keineswegs das Problem sind. In Feudenheim, wo der konkrete Fall spielt, gilt sogar genau das Gegenteil. Hier werden für Immobilienkäufe und -vermietungen immer irrwitzigere Mondpreise aufgerufen. Denn der Mietspiegel schränkt ja nur Erhöhungen bei bestehenden Verträgen ein, neue sind in der Regel frei verhandelbar.
Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, scheinen in dem Vorort auch Vermieter eher nicht am Hungertuch zu nagen. Selbstverständlich haben einige in diesen schwierigen Zeiten ebenfalls zu knabbern, aber das gilt für Mieter sicher nicht minder.
Bezahlbarer Wohnraum fehlt
Klar: Als der Eigentümerverband 2018 die Klage anstrengte, waren weder Corona noch der Krieg in der Ukraine vorstellbar, die fatalen wirtschaftlichen Folgen schon gar nicht. Aber der Mangel an bezahlbarem Wohnraum war damals schon ein sehr großes Thema. Daher äußerte auch der Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz heftiges Unverständnis für Haus und Grund.
Wenn die Klage nun – was nach der mündlichen Verhandlung so gut wie sicher ist – ein weiteres Mal abgewiesen wird, sollte der Verband es gutsein lassen. Seine juristische Klärung hätte er dann in zwei Instanzen gehabt. Auch wenn ein Jeder das Recht hat, den Rechtsweg einzuschlagen, muss man erkennen, wenn daraus ein Holzweg wird.
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Mieten sind in Mannheim sicher nicht zu niedrig
Steffen Mack findet, dass der Eigentümerverband Haus und Grund auf einen weiteren Versuch verzichten sollte, den Mannheimer Mietspiegel per Klage zu verändern