Klage von Feudenheimer Vermieter

Zu niedrig? Landgericht prüft Mannheimer Mietspiegel

Der Rechtsstreit um den Mannheimer Mietspiegel geht in eine neue Runde. Der Eigentümerverband Haus und Grund will die Einrechnung der GBG-Wohnungen kippen. Das sorgt ganz oben an der Stadtspitze für anhaltende Empörung

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Steffen Mack
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Die Mannheimer Mieten sind Thema vor Gericht. © Bernhard Zinke

Mannheim. Facebook nutzt Peter Kurz eher selten. Schon gar nicht ist Mannheims SPD-Oberbürgermeister dafür bekannt, sich auf der Online-Plattform in scharfer Form zu äußern. Umso ungewöhnlicher war, was er im April 2018 postete. „Es gibt Nachrichten, die glaubt man erstmal nicht“, schrieb Kurz und echauffierte sich gewaltig über eine Klage, die der Eigentümerverband Haus und Grund gegen den Mannheimer Mietspiegel angestrengt hatte. Ausgerechnet in Zeiten wachsender Wohnungsnot und steigender Mieten solle damit eine weitere Verteuerung ermöglichen werden.

„Seither herrscht Funkstille zwischen ihm und uns“, sagt dem „Mannheimer Morgen“ Haus-und-Grund-Vorstand Josef Piontek. Die damaligen Äußerungen seien eines Oberbürgermeisters „unwürdig“ sowie „unanständig“ gegenüber den mehr als 6000 Eigentümern, deren Interessen der Verband vertrete. Immerhin deckten die etwa die Hälfte des Mannheimer Wohnungsmarktes ab.

Ein Verhandlungstag ist angesetzt

Konkret ging und geht es bei der Klage vor allem um die Einbeziehung der GBG in den Mietspiegel. Dies führe zu einer „Verzerrung“, so Haus und Grund, weil die Wohnungsbaugesellschaft als städtische Tochter aus sozialen Gründen häufig unter dem Marktpreis vermiete. Darin sah das Amtsgericht jedoch kein Problem. „Die ortsübliche Vergleichsmiete ist eben keine punktgenaue Miete, sondern eine Spanne von verschiedenen Entgelten“, befand das Amtsgericht in seinem Anfang März gefällten Urteil. Unterschiedliche Motive der Wohnungsanbieter sind demnach unerheblich.

Damit wollte sich der Eigentümerverband nicht abfinden und legte Berufung ein. An diesem Mittwoch geht es nun am Landgericht ab 11.30 Uhr in zweiter Instanz weiter. Angesetzt ist nur ein Verhandlungstag. Dass an dem bereits das Urteil verkündet werden könnte, bezeichnet Sprecherin Susanne Lösch aber als „äußerst unwahrscheinlich“.

Fall aus Feudenheim

Formal geht es um einen Fall aus Feudenheim (ursprünglich waren es zwei, aber einer wurde bis zur Entscheidung über den anderen auf Eis gelegt). Ein Hauseigentümer hatte die Miete von 630 auf 735 Euro angehoben und zur Begründung auf acht vergleichbare Wohnungen verwiesen. Die ortsübliche Vergleichsmiete im Mietspiegel lag jedoch deutlich niedriger, und davon darf nur bei Neuvermietungen abgewichen werden. Ergo weigerten sich die betroffenen Eheleute, den erhöhten Betrag zu zahlen. Daraufhin verklagte sie der Vermieter, maßgeblich befördert von Haus und Grund auch mit Piontek als Rechtsbeistand.

Die beklagten Eheleute werden vom Mannheimer Mieterverein unterstützt, dessen stellvertretender Vorsitzender Alexander R. Sauer ist der Anwalt. Vor drei Monaten seien seine Mandanten aus jener Wohnung ausgezogen, sagt Sauer. Er habe kein Verständnis für diesen Rechtsstreit. Gerade in heutiger Zeit könne es nicht angehen, „aus allem noch den letzten Cent rauszuholen“. Dem Eigentümerverband geht es laut Piontek indes vor allem darum, die Einbeziehung der GBG in den Mietspiegel grundsätzlich zu klären.

Und Peter Kurz? Auf Anfrage teilt sein Sprecher Ralf Walther mit: „Der Oberbürgermeister bleibt bei seiner Aussage.“ Also großes Unverständnis und Empörung.

Redaktion Steffen Mack schreibt als Reporter über Mannheimer Themen

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