Katzenschutzverordnung

Kommt doch die Kastrationspflicht für Mannheimer Freigängerkatzen?

Das Kastrieren für alle freilaufenden Hauskatzen in Mannheim könnte doch zur Pflicht werden. Wie kontrolliert werden soll und ab wann unkastriete Freigänger zwangsweise auf dem Tisch der Tierärzte landen: ein Überblick

Von 
Lisa Uhlmann
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Wilde Katzen in der ehemaligen Sullivan Kaserne: Seit vielen Jahren kümmern sich Ehrenamtliche um die Tiere. Sie können nicht gut jagen, sind deshalb mangelernährt, oft krank und sterben früh. © Thomas Tröster

Mannheim. Das Leid von wildlebenden Katzen mildern: Dafür könnte nun doch eine allgemeine Kastrationspflicht für freilaufende Hauskatzen ab kommenden Oktober sorgen. Denn eine neue Beschlussvorlage der Stadt, die am kommenden Dienstag im Sicherheitsausschuss vorgestellt wird, schlägt nun tatsächlich vor, die Kastration in Mannheim zur Pflicht zu machen - so, wie es sich Tierschützende und einige Gemeinderatsfraktionen seit Jahren wünschen.

Denn bisher sind Katzenhalter nur verpflichtet, freilaufende Tiere chippen oder anderweitig registrieren zu lassen. Diese Freigänger dürfen sich also weiterhin ungehindert mit anderen Artgenossen paaren. Nur wenn diese aufgegriffen werden, können sie nach 48 Stunden kastriert werden. Warum die Einführung einer Pflicht nun doch möglich ist, wie sie kontrolliert werden soll und ab wann Freigänger zwangsweise auf dem Tisch der Tierärzte landen: ein Überblick.

In welchen Fällen soll zwangskastriert werden?

Die Beschlussvorlage geht von zwei Szenarien aus, wann eine unkastrierte und aufgegriffene Katze zwangskastriert werden darf: Das Tier ist zwar gekennzeichnet, also gechipt, was heißt: Der Halter oder die Halterin ist bekannt. Kann der rechtmäßige Besitzer aber innerhalb von 48 Stunden nicht kontaktiert oder erreicht werden, weil er oder sie entweder unbekannt verzogen, verstorben oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist, kann die Katze durch eine Tierärztin kastriert werden. Die Kosten dafür stellt die Stadt dann dem Besitzer in Rechnung. Ist dagegen eine freilaufende Halterkatze nicht registriert, wie es eigentlich die aktuelle Katzenschutzverordnung vorsieht, wird ebenfalls zwangskastriert. Vorausgesetzt, der oder die Halterin lässt sich ebenfalls innerhalb von 48 Stunden nicht identifizieren. Ein Tierarzt kennzeichnet, kastriert und registriert die Katze dann nach der abgelaufenen Frist von 48 Stunden.

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Warum ist eine Pflicht doch möglich?

Grund dafür ist laut Beschlussvorlage eine Neubewertung der aktuellen Lage durch die Veterinärbehörde der Stadt. So haben ehrenamtliche Tierschützende erklärt, dass sie zurzeit an mehr als 70 Futterstellen, verteilt in der ganzen Stadt, so genannte Streuner regelmäßig füttern. Diese Stellen seien der Verwaltung bis dahin nicht bekannt gewesen. Sie sollen nun als rechtliche Rechtfertigung dafür dienen, dass die anderen bislang ergriffenen Maßnahmen nicht dazu geführt haben, „das populationsdruckbedingte Leiden von freilebenden Katzen wesentlich zu verringern“. So zeige sich, dass die bislang durchgeführten Maßnahmen - wie ehrenamtliches Versorgen der Tiere, aber auch das Einfangen von freilebenden Katzen, Kennzeichnen und Kastrieren sowie Freilassen der sogenannten Wildlinge - nicht zu einer Reduktion der Anzahl freilebender Katzen geführt haben. Das Fazit der Verwaltung: Mit hoher Wahrscheinlichkeit paaren sich zuwandernde und entlaufene Tiere immer wieder mit den Wildlingen und lassen die Anzahl weiter steigen.

Wie viel Katzen wurden im vergangenen Jahr kastriert?

Von den seit dem 22. Juni 2023 im Tierheim Mannheim behandelten 54 Katzen wurden 46 Tiere kastriert und gechipt. Lediglich acht, also 15 Prozent der Katzen, wurden nur gechipt, da sie schon kastriert waren.

Wie viele Tiere sind schon kastriert?

Laut Stadt waren nach einer Abfrage bei der Tierschutzorganisation Tasso zum Stichtag am vergangenen 31. Oktober nur 1332 Katzen für Mannheim registriert. In den Monaten Mai bis einschließlich August sei zwar ein deutlicher Anstieg der kastrierten, monatlich neu registrierten Katzen (Höchststand Juli 2023 mit 23 Tieren) zu verzeichnen. Schließlich war kurz davor die Meldepflicht für Freigänger eingeführt worden. Die Zahl sei aber im September und Oktober wieder auf acht Tiere pro Monat gesunken.

Wie wirkt die aktuelle Katzenschutzverordnung?

Allen Diskussion und Veröffentlichungen zum Trotz findet die Verordnung bislang nur geringen Widerhall. Das nüchterne Fazit der Verwaltung: Die alleinige Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung freilaufender Halterkatzen sowie Appelle an die Halter, die Tiere kastrieren zu lassen, reichen nicht aus, um die Population freilebender Katzen und das damit einhergehende „Katzenleid“ wirksam und nachhaltig einzudämmen.

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Wie soll die neue Pflicht kontrolliert werden?

Schon jetzt schließt die Stadt umfangreiche Kontrollen von freilaufenden Katzen aus. Vielmehr sollen die Tiere anlassbezogen kontrolliert werden, wenn sie also zum Beispiel als Fundkatzen aufgegriffen werden oder wenn eine tierschutzrechtliche Kontrolle erfolgt.

Was müssen Katzenbesitzer künftig nachweisen?

Künftig kann die Stadt einen Nachweis davon verlangen, dass die Katze ordnungsgemäß gechipt, registriert und kastriert ist. Dafür braucht es auch eine schriftliche Bestätigung des Tierarztes oder der Tierärztin bezüglich der Kastration (Entfernung von Hoden bzw. Eierstöcken) oder die Rechnung für den operativen Eingriff.

Gibt es Ausnahmen?

Wer Katzen zum Beispiel züchten will, muss künftig nachweisen, dass eine Kontrolle und Versorgung der Katzenbabys gewährleistet ist. Darüber hinaus sollen laut Beschlussvorlage Ausnahmen zugelassen werden, sofern bei der Katze eine dauerhafte Narkoseunfähigkeit oder eine andere schwerwiegende medizinische Komplikation für eine Unfruchtbarmachung besteht. Dafür braucht es ebenfalls einen Nachweis vom Tierarzt.

Was passiert mit aufgegriffenen Katzen, die schon kastriert sind?

Bei einer freilaufenden Halterkatze, die ordnungsgemäß gekennzeichnet und registriert ist, wird versucht, das Tier nach der Abgabe im Tierheim schnellstmöglich an die Besitzer zurückzugeben.

Wer entscheidet über die Pflicht?

Zuständig dafür ist der Gemeinderat. Am kommenden Dienstag stellt die Stadtverwaltung einigen Gemeinderäten im Sicherheitsausschuss die neue Beschlussvorlage vor. Gibt es dafür grünes Licht, muss der Gemeinderat zustimmen. Damit die Verordnung aber rechlicht gültig ist, braucht es einen Vorlauf von einigen Monaten. Dieser soll auch den Katzenbesitzern ausreichend Zeit einräumen, sich auf die neue Pflicht einzustellen und gegebenenfalls einen Termin beim Tierarzt zu vereinbaren.

Warum sind Tierschützer für eine Kastrationspflicht?

Damit soll verhindert werden, dass sich freilaufende Hauskatzen mit wildlebenden Streunern paaren. Diese Nachkommen hätten oft eine geringe Lebenserwartung von unter einem Jahr, da sie oft mangelernährt sind und an Krankheiten leiden.

Redaktion Seit 2018 als Polizeireporterin für Mannheim in der Lokalredaktion.

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