Möblierung - Händler müssen Gestaltungsrichtlinie beachten

Klare Regeln für Farben und Formen

Von 
Christian Schall
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Mit dem Umbau haben die Planken wieder ein einheitliches Erscheinungsbild bekommen. Ob Lampenmasten, Baumschutzbügel oder Haltestellen: Bei der Möblierung dominieren Anthrazittöne, die mit den Pflastersteinen harmonieren. Vorbei sind die Zeiten, in denen es stellenweise einen Wildwuchs aus Vitrinen, Blumenkübeln oder Werbeständern gab. Damit das so bleibt, nimmt die Stadt die Einzelhändler und Gastronomen über eine Gestaltungsrichtlinie in die Pflicht – ein Katalog, in dem auf 31 Seiten bis ins kleinste Detail aufgelistet ist, was erlaubt ist und was nicht.

Abstände fest vorgeschrieben

„Schutz und Stärkung des Stadtbildes“ und „Schaffung von durchgehend unverstellten Räumen zum Flanieren und Verweilen“ sind da etwa als Ziele genannt. Bei den Einzelheiten wird es dann komplizierter. Unter anderem für die Planken und die nähere Umgebung gelten zudem besonders strenge Vorschriften. So sind die Abstände definiert, die zum Gleisbegrenzungsstreifen (3,50 Meter) oder der Leitführung für Sehbehinderte (mindestens 60 Zentimeter) freizuhalten sind. Eine „Restgehwegbreite“ von 1,80 Meter muss genauso eingehalten werden, wie der Abstand von 1,50 Meter zu Sitzbänken oder Papierkörben.

Gastronomen müssen etwa darauf achten, dass ihre Tische nicht höher oder breiter als 80 Zentimeter sind, Stehtische oder -stühle maximal 1,20 Meter. Bei der Farbgebung sind Rot, Gelb, Blau, Schwarz und Weiß sowie grelle Töne wie Magenta nicht erlaubt. Gleiches gilt für Schirme oder Markisen. Die Farben sollen „uni, zurückhaltend und dezent“ sein. Ähnliche Vorschriften zu Abmessungen, Farben und Materialien gelten für Pflanzkübel, Warenauslagen und Werbeständer.

Nicht mit allen Vorgaben waren Händler und Gastronomen einverstanden. Dario Fontanella etwa plädierte für „Einzelfallentscheidungen mit Augenmaß und nicht mit dem Zollstock“. Werbegemeinschafts-Chef Lutz Pauels ergänzte: „Man muss regeln, aber es muss auch eine gewisse Freiheit vorhanden sein.“ Fast drei Jahre lang hatten die städtischen Fachbereiche, Werbegemeinschaft, Händler und Gastronomen um eine Lösung gerungen, die von allen Seiten mitgetragen wird.

Seit 1. April gilt nun die neue Richtlinie – und trotzdem bestehen stellenweise noch Unklarheiten. „Einige Punkte sind nicht klar geregelt“, sagte Pauels. Dies betreffe etwa Fußabtreter oder Teppiche vor Läden in den Seitenstraßen. Dazu werde man nochmals Gespräche mit der Stadt führen. Baustellenmanagerin Anja Ehrenpreis bestätigte, dass es Spielraum gibt: „Ein gedecktes Rot bei Möbeln ist durchaus möglich.“

Mannheim

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