Tierschutz

Katzenschutzverordnung in Mannheim: Wie die Chippflicht für Katzen anläuft

Seit zwei Wochen gilt die Katzenschutzverordnung in Mannheim. Wenn streunende Katzen gefangen werden, werden sie nach 48 Stunden kastriert - sofern sich kein Halter meldet. Wie viele Fälle gibt es?

Von 
Lisa Uhlmann
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Seit anderthalb Wochen gilt für freilaufende Katzen eine Registrierungspflicht. Aufgegabelte unmarkierte Katzen werden nach einer 48-Stunden-Frist kastriert. © DPA

Mannheim. Als erste große Stadt im Südwesten hat Mannheim eine seit knapp zwei Wochen geltende Katzenschutzverordnung. Katzenhalter müssen nun ihre Tiere registrieren lassen. Damit soll eine unkontrollierte Vermehrung von verwilderten Katzen verhindert werden. Aber wie wirksam ist diese neue Regelung wirklich? Ein Blick auf die Lage im Mannheimer Tierheim, die Anzahl der bereits gekennzeichneten, freiheitsliebenden Katzen und die Situation in so mancher Tierarztpraxis soll zeigen, ob und wie stark die neue Verordnung spürbar ist.

Halter muss Kosten erstatten

Denn bislang betrift die Verordnung nur streunende Katzen, also Tiere, die ein Zuhause haben, aber eben frei herumlaufen dürfen. Wenn diese nun gefangen werden und sich innerhalb von 48 Stunden kein Halter meldet, kann die Stadt beziehungsweise das Tierheim sie kennzeichnen, registrieren, kastrieren und an den Ort des Auffindens zurückbringen lassen. Wird ein Halter danach noch ermittelt, muss er die Kosten erstatten.

Bislang spüren wir hier nichts von der Verordnung. Außerdem ist das Tierheim überfüllt, wir kümmern uns aktuell um mehr als 30 Katzen.
Thomas Gebhardt Erster Vorsitzender des Mannheimer Tierschutzvereins

„Bislang spüren wir hier nichts von der Verordnung. Außerdem ist das Tierheim überfüllt, wir kümmern uns aktuell um mehr als 30 Katzen“, sagt Thomas Gebhardt, Erster Vorsitzender des Mannheimer Tierschutzvereins, der das Tierheim auf der Friesenheimer Insel betreibt. Auch Fälle, bei denen sich Halter ans Tierheim wenden, die ihren Streuner suchen, hat es bislang nicht gegeben, so Gebhardt. Vielmehr würden verwilderte Katzen in geplanten Einfangaktionen regelmäßig gechipt, kastriert und an Futterstellen wieder ausgesetzt. Gebhardt selbst spricht sich für eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen aus. Schließlich werde aktuell trotz Verordnung nicht kontrolliert, ob freilaufende Tiere in Mannheim registriert und kastriert sind.

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Grundlage der neuen Katzenschutzverordnung ist eine Novelle des Tierschutzgesetzes von 2013. Bisher nutzen diese laut Landestierschutzbund mehr als 30 kleine Gemeinden von Aidlingen (Kreis Böblingen) bis Wurmberg (Enzkreis). Die Verordnung dient dem Text zufolge „dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Gebietes der Stadt Mannheim zurückzuführen sind“.

Kritik an fehlenden Strafen

Mit seiner Forderung nach einer Kastrationspflicht schließt sich der Mannheimer Tierschutzvereinsvorsitzende auch Kritikern wie der Tierschutzorganisation PETA an. Ihnen greift die Verordnung zu kurz. „Um zu verhindern, dass sich heimatlose Katzen weiterhin unkontrolliert vermehren, muss der Mannheimer Gemeinderat aber dringend auch eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen beschließen.

In Deutschland leben bereits geschätzt zwei Millionen Katzen ohne ein sicheres Zuhause. Meist leiden sie an Hunger, unbehandelten Verletzungen und Krankheiten wie Entzündungen der Augen und Nasen. Da sich nur wenige Menschen für heimatlose Katzen verantwortlich fühlen, sterben viele von ihnen qualvoll“, so eine PETA-Sprecherin.

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Zudem monieren die Kritiker, dass es keine Konsequenzen hat, wenn man sein Tier nicht registrieren lässt. Dies können Besitzer entweder über elektronisch lesbare Mikrochips machen, die mittels einer Injektionsnadel seitlich am Hals der Katze eingesetzt werden, oder über Ohrtätowierungen durch einen Tierarzt.

Mehr als 13 500 gemeldete Tiere

Ob die neue Verordnung Besitzer dazu animiert, ihre freilaufenden Lieblinge doch beim Tierarzt kennzechnen zu lassen? Auf Nachfrage bei der Tierarztpraxis Wallstadt erklärt eine Veterinärin: Schon davor hätten die meisten Kunden ihre Streuner markieren lassen, in den vergangenen Tagen hätten lediglich drei oder vier Besitzerinnen und Besitzer einen Termin zum Einsetzen eines Mikrochips vereinbart.

Halter und Halterinnen müssen übrigens ihre Tiere darüber hinaus in das Haustierregister des Vereins Tasso oder des Deutschen Tierschutzbundes (Findefix) eintragen lassen. Das kostet nichts. „Bei den Neuregistrierungen in Mannheim lässt sich kein deutlicher Anstieg erkennen. In den vergangenen drei Jahren waren die Zahlen der Neuregistrierung hier immer steigend, das ist aber nicht ungewöhnlich und eine Entwicklung, die wir fast immer erkennen“, erklärt eine Tasso-Sprecherin auf Anfrage.

Runder Tisch soll Population beobachten

Aktuell in Mannheim eingetragen bei Tasso seien 13 368 Katzen, davon haben Halter und Halterinnen bei 9955 Tieren angegeben, sie kastriert zu haben. Nicht kastriert beziehungsweise ohne Angaben sind bei Tasso 3413 Katzen. Allerdings sei es laut Sprecherin keine Pflicht, die Kastration anzugeben. Zudem setzte sich Tasso ebenfalls „sehr für die Einführungen von Katzenschutzverordnung mit einer Pflicht zur Registrierung und Kastration ein“, so die Sprecherin.

In Mannheim soll nun – wie im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung besprochen – ein Runder Tisch die Entwicklung der Katzenpopulation und die Wirkung der Maßnahme beobachten. Geplant ist außerdem, nach zwei Jahren Verordnung eine Kastrastionspflicht zu verhängen. Die lässt sich nämlich gesetzlich erst dann einführen, wenn alle niederschwelligen Maßnahmen ausgeschöpft wurden, um die unkontrollierte Vermehrung von verwilderten Katzen einzudämmen. Am kommenden Dienstag ist die Kastrationspflicht samt Katzenschutzverordnung erneut Thema im Ausschuss. mit dpa

Redaktion Seit 2018 als Polizeireporterin für Mannheim in der Lokalredaktion.

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