Mannheim. Dass sich das im Quadrat R 5 ansässige Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) von seinem Administrativen Direktor getrennt hat, ist inzwischen mehr als ein Jahr her. In dem immer noch schwelenden Rechtsstreit um die außerordentliche Kündigung bahnt sich ein Vergleich an: Am Landgericht erklären beide Parteien, einen Abfindungsvorschlag der 6. Zivilkammer akzeptieren zu wollen. Allerdings läuft noch eine Frist zum Festzurren von Vereinbarungsdetails - mit Widerrufmöglichkeit
Ursprünglich hat der promovierte Politikwissenschaftler gegen seine im Dezember 2022 erfolgte Abberufung vor dem Arbeitsgericht geklagt. Dieses sah jedoch in dem Dienstverhältnis eines Direktors mit Fünf-Jahres-Vertrag nicht die Eigenschaft eines Arbeitnehmers erfüllt. Und so landete der Konflikt beim Landgericht.
Richter spricht von einer "komplexen" Situation
Bei der mündlichen Verhandlung gibt der Vorsitzende Richter Bode an Hand von Schriftsätzen einen Sachstandbericht und spricht von einer „komplexen“ Situation. Soviel ist unstrittig: Das Dienstverhältnis ist nach einer Sitzung des IDS-Stiftungsrates fristlos gekündigt worden - aus „wichtigem Grund“. Diese juristische Formulierung steht dafür, dass eine weitere Zusammenarbeit als nicht mehr zumutbar gilt. Allerdings müssen sämtliche Interessen und Umstände individuell ausgeleuchtet werden. Im vorliegenden Fall, so der Kammervorsitzende, könne man den Eindruck gewinnen, dass aufgrund „erheblicher Spannungen“ gewissermaßen „die Hütte gebrannt hat“. Der Richter nennt einige Beispiele, an denen sich Auseinandersetzungen entzündeten: So soll der frühere Administrative Direktor gegenüber einem im Betriebsrat tätigen Mitarbeiter erklärt haben, dessen höhere Eingruppierung bedinge die Aufgabe des Ehrenamtes als Beschäftigtenvertreter.
Schriftsätze deuten auf einen respektlosen Umgang hin
Und einem Kollegen sei in „respektloser Kommunikation“ mitgeteilt worden, dass dieser ohne Doktortitel kein höheres Gehalt bekommen könne. Das Gericht signalisiert, dass es das Prozessrisiko hauptsächlich auf der Klägerseite sieht. Gleichwohl könne nur eine Beweisaufnahme klären, inwieweit das Vertrauensverhältnis - auch mit dem wissenschaftlichen Direktor - zerrüttet gewesen ist.
Die Verhandlung offenbart: Dem inzwischen aus Mannheim weggezogenen Kläger geht es nicht (mehr) um eine Rückkehr auf seine einstige Position. Der Mittvierziger möchte eine „wirtschaftliche Absicherung“ erreichen, so dessen Anwalt . Die Suche nach einer adäquaten neuen beruflichen Aufgabe habe sich für seinen Mandanten als „äußerst schwierig“ erwiesen. Und bei der ab Mai anvisierten Stelle sei die Vergütung „sehr viel schlechter“.
Abfindung von 130000 Euro
Angesichts des Umstandes, dass der Politikwissenschaftler drei Jahre vor Auslaufen seines Vertrages abberufen worden ist und die Kammer nach Aktenlage dessen Prozesserfolg bei 40 Prozent sieht, schlägt der Vorsitzende Richter eine hochgerechnete Abfindung von 130 000 Euro vor. Das Institut hatte ohnehin eine Weiterbezahlung bis Ende 2023 in Aussicht gestellt - „ein großzügiges Angebot“, wie Richter Bode kommentiert.
Nach einer Beratungspause teilt der Kläger mit, dass für ihn ein Vergleich auf Basis eines erst zum 30. April 2024 endenden Arbeitsverhältnisses mit bis dahin bezahlten Bezügen „vorstellbar“ ist. Das IDS stimmt zu. Deshalb wird der Prozess vorerst „terminlos“ gestellt. Falls der Vergleich innerhalb der vereinbarten Frist doch nicht zustande kommen sollte, würde das Verfahren mit Befragen von Zeugen weitergeführt werden.
Bleibt noch nachzutragen: Die ein knappes Jahr vakante Position der Administrativen Direktion, die neben Verwaltung auch die strategische Fortentwicklung des Instituts beinhaltet, ist Mitte November 2023 mit einer Diplom-Volkswirtin besetzt worden.
URL dieses Artikels:
https://www.mannheimer-morgen.de/orte/mannheim_artikel,-mannheim-institut-fuer-deutsche-sprache-in-mannheim-einigung-im-rechtsstreit-in-sicht-_arid,2185184.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.mannheimer-morgen.de/orte/mannheim.html