Universitätsklinikum

Vergleich beendet juristischen Streit mit Ex-Geschäftsführer

Das juristische Nachspiel um Hygiene-Affäre und den Kauf defizitärer Hospitäler durch den früheren Geschäftsführer des Mannheimer Klinikums ist beendet. So ist der Fall ausgegangen

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Waltraud Kirsch-Mayer
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Die Geschäftsführung am Klinikum ist erleichtert, dass die juristischen Altlasten rund um den früheren Geschäftsführer jetzt abgearbeitet sind. © Christoph Blüthner

Gegen den vor ziemlich genau neun Jahren zurückgetretenen Geschäftsführer des Universitätsklinikums Mannheim, Alfred Dänzer, wird es keinen Zivilprozess wegen Schadenersatz geben. Nach monatelangen Verhandlungen haben sich UMM, Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband beziehungsweise die Manager-Haftpflicht sowie Anwälte des inzwischen 75-Jährigen auf einen Vergleich in Höhe von drei Millionen Euro geeinigt. In der Summe sind sämtliche Forderungen enthalten.

Den ausgehandelten Kompromiss bestätigt Freddy Bergmann von der UMM-Doppelspitze. Der kaufmännische Chef betont: Jene Zivilkammer am Mannheimer Landgericht, bei der die Klage auf Regressansprüche anhängig war, habe dringend eine außergerichtliche Einigung empfohlen – auch deshalb, weil sich ein streitig geführter Prozess über Jahre hinziehen könnte.

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Rückblick: Wegen Verstößen gegen das Medizinprodukte-Gesetz, insbesondere beim Aufbereiten von Sterilgut wie OP-Besteck, ist Alfred Dänzer im April 2021 als ehemaliger UMM-Manager zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe samt Geldauflage von 75 000 Euro verurteilt worden. Die Revision scheiterte. Und so hat der Aufsichtsrat des Großkrankenhauses in kommunaler Trägerschaft beschlossen, rund um die Hygiene-Affäre Schadenersatz geltend zu machen – auch deshalb, weil das Urteil von „bedingtem Vorsatz“ ausging.

Allerdings hatte die Wirtschaftsstrafkammer aufgrund der langen Verfahrensdauer, nämlich drei Jahre Ermittlungen und mehr als drei weitere Jahre zwischen Anklageerhebung und Hauptverhandlung, gar keine Möglichkeit, auch „Fahrlässigkeit“ in Betracht zu ziehen – denn diese war bereits verjährt.

Bei den Vergleichsverhandlungen ging es nicht nur um Ansprüche rund um die Hygiene-Affäre, sondern auch in Zusammenhang mit dem Kauf des defizitären, später insolventen Südhessischen Klinikverbundes. Der „MM“ titelte im Februar 2016 „Klinikum prüft Regress“ und berichtete von einer vorsorglichen Meldung an den Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband. Als Anfang 2023 bekannt wurde, dass beim Landgericht eine Schadenersatzklage gegen den einstigen UMM-Geschäftsführer anhängig ist, kursierte, dass sich die Forderung im niedrigen zweistelligen Millionenbereich bewege – von 15 Millionen Euro war die Rede.

Dass bei dem nun festgezurrten Vergleich deutlich weniger herausgekommen ist, dürfte nicht nur mit Prozess-Unwägbarkeiten zu tun haben. Eine Rolle spielte wohl auch, dass eine Manager-Haftpflicht verweigern kann, innerhalb der vereinbarten Deckungssumme Fehlentscheidungen finanziell auszugleichen, wenn diese mit „bedingtem Vorsatz“ erfolgt sind, wie vom Strafgericht festgestellt.

Dänzer reagiert verblüfft

Der kaufmännische Klinikum-Chef Bergmann ist erleichtert, dass die UMM jetzt ohne juristische Altlasten in die Zukunft schauen kann – in Richtung „Neue (bauliche) Mitte“ und Verbund mit Heidelberg.

Alfred Dänzer reagiert am Freitag auf einen Anruf der Redaktion verblüfft und erklärt: „Mir liegt die Vereinbarung noch nicht unterschrieben vor.“ Deshalb könne er auch keinen Kommentar abgeben.

Freie Autorin

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