Mannheim. Die beiden früheren Mannheimer CDU-Vorstandsmitglieder Chris Rihm und Andreas Pitz nehmen den Strafbefehl gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten und CDU-Kreisvorsitzenden Nikolas Löbel „mit einer gewissen Genugtuung zur Kenntnis“. Das erklärten sie am Montag auf „MM“-Anfrage. Rihm und Pitz sagten das mit Blick auf die „Anfeindungen und Vorwürfe, denen wir uns nach unseren Rücktritten ausgesetzt gesehen haben“.
Löbel hatte wie berichtet einen Strafbefehl akzeptiert. Damit ist er unter anderem wegen Untreue in zwei Fällen im Zusammenhang mit Mietverträgen in der CDU-Geschäftsstelle verurteilt und muss eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zahlen. Löbel selbst ließ über seinen Anwalt erklären, das Akzeptieren des Strafbefehls sei „kein Schuldeingeständnis“.
Wirtschaftsprüfer nahm Parteifinanzen unter die Lupe
Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren gegen den Abgeordneten Ende März 2021 eingeleitet. Der damalige „MM“-Lokalchef Stefan Proetel hatte ein halbes Jahr davor erstmals über mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei der Anmietung von Büros durch Löbel in der Geschäftsstelle berichtet. Die damaligen Vorstandsmitglieder Rihm und Pitz hatten im Herbst 2020 nach Einsichtnahme in die Unterlagen ihre Ämter niedergelegt. Pitz sagte dem „MM“, dass er Dinge gesehen habe, von denen er nicht ausschließen könne, dass sie strafrechtlich relevant seien.
Pitz und Rihm erklärten am Montag, für sie bestehe kein Zweifel, „dass auch für andere Personen schon damals erkennbar gewesen wäre, dass die Vorgänge rund um die Kreisgeschäftsstelle nicht in Ordnung sein können“. Hierfür habe es nicht der Staatsanwaltschaft oder eines Gutachtens bedurft. „Vielmehr hätte es ausgereicht, wenn man - wie wir - Einblick in die vorhandenen Unterlagen genommen hätte.“ Soweit Gutachter zu anderen Bewertungen gelangt seien, stelle sich schon die Frage, „wie sie zu ihren offensichtlich falschen Einschätzungen gekommen sind“.
Der CDU-Landesverband hatte im vergangenen Jahr einen Wirtschaftsprüfer damit beauftragt, die Parteifinanzen der Amtszeit Löbel unter die Lupe zu nehmen. Das Ergebnis: Einige organisatorische Handlungsempfehlungen, wie es damals hieß. Aber keine Hinweise auf Rechtsverstöße. Zu den unterschiedlichen Ergebnissen des eigenen Gutachters und der Justiz hieß es am Montag vom Landesverband auf Anfrage lediglich: „Der Mannheimer CDU-Kreisvorstand betreibt nach unserer Einschätzung die Aufklärung sehr gewissenhaft.“ Bei Fragen müsse man sich an ihn wenden.
"Solche Handlungen nicht mehr möglich"
Der Kreisvorstand hatte am Sonntag erklärt, der Strafbefehl für Löbel bringe „für uns jetzt endlich die Klarheit, die wir uns von den staatsanwaltlichen Ermittlungen erhofft haben, die wir aber selbst mit den begrenzten Mitteln des Kreisverbandes nicht abschließend herstellen konnten“. Die Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten des Landesverbandes habe man umgesetzt. „Deshalb sind solche Handlungen wie die, die Nikolas Löbel von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen werden, seitdem nicht mehr möglich.“
Für Andreas Pitz hat der Fall Löbel gezeigt, dass Macht kontrolliert werden müsse. „Ob diejenigen, die dieser Aufgabe bei der CDU Mannheim damals nicht gerecht wurden, heute für einen Neuanfang stehen können, muss leider mit einem Fragezeichen versehen werden.“
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Strafbefehl gegen Löbel: Ein Prozess wäre besser gewesen