Mannheim. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein Vorprüfungsverfahren habe ergeben, dass im Zusammenhang mit der Anmietung von Räumlichkeiten in der Geschäftsstelle des CDU-Kreisverbandes Mannheim, der Vergütung von Personal und einer dem Beschuldigten zuzurechnenden GmbH ein Anfangsverdacht für die Begehung mehrerer Straftaten, unter anderem der Untreue, bestehe - so die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim.
Den Vorwurf der Bestechlichkeit von Mandatsträgern in Zusammenhang mit der Vermittlung von Maskengeschäften habe die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart geprüft und mangels Anfangsverdachts von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, heißt es weiter.
Bei den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Mannheim jetzt geht es zum Beispiel um die Anmietung von Büros durch Nikolas Löbel. Er hatte in den Räumlichkeiten in der Elisabethstraße (Oststadt) ein Wahlkreisbüro und ein Büro für seine Löbel Projektmanagement GmbH gemietet. Dieses nutzte er auch als Bundestagsabgeordneter.
Im Herbst 2020 kamen vor allem innerhalb der CDU verstärkt Gerüchte auf, dass es bei der Anmietung Unregelmäßigkeiten gegeben haben könnte. Die beiden Kreisvorstandsmitglieder Chris Rihm und Andreas Pitz hatten daraufhin gebeten, Einsicht in die Unterlagen zu erhalten. Unmittelbar nach dem Termin am 12. Oktober legten sie ihre Ämter im Kreisvorstand mit sofortiger Wirkung nieder. Pitz sagte dieser Redaktion, dass er Dinge gesehen habe, von denen er nicht ausschließen könne, dass sie strafrechtlich relevant seien. Auch diese Redaktion hatte im Herbst um Einsicht in die Unterlagen gebeten. Dies wurde mit Hinweis auf Datenschutzgründe abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte aufgrund der Presseberichte am 20. Oktober ein sogenanntes Vorprüfungsverfahren eingeleitet. Nikolas Löbel reagierte darauf mit einem Gutachten, das der CDU-Kreisverband beim ehemaligen CDU-Stadtrat Ralph Landsittel bezüglich der Miet- und Untermietverträge in der Kreisgeschäftsstelle in Auftrag gab. Der Anwalt kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass nichts zu beanstanden sei.
Die Tatsache, dass Löbel für seine GmbH mit dem CDU-Kreisverband in Person von Kreisgeschäftsführerin Mareike Pilz einen Vertrag mit jährlicher Bezahlung der Miete abgeschlossen hatte, nannte Landsittel für die Öffentlichkeit eventuell ungewöhnlich, aber zulässig. Ein Schaden sei dem CDU-Kreisverband aufgrund der heutigen Null- und Negativzinsphase durch die jährliche Zahlung laut Landsittel nicht entstanden. Dennoch empfahl der Anwalt eine Umstellung auf monatliche Zahlweise.
CDU-Fraktionsvorsitzender Claudius Kranz erklärte kürzlich gegenüber dieser Redaktion, dass man sich seit Herbst sage: „Es kann nicht sein, dass Herr Pitz eine solche Behauptung aufstellt, ohne dass er eine konkrete Vermutung hat.“ Seiner Meinung nach könnte es sein, dass „im Kontext der Anfrage des ,MM’“ an die CDU, in die Bücher schauen zu dürfen, die Zahlung der Miete erfolgte. Löbel habe damals zu ihm gesagt: „Wir haben das abgeschlossen, ich habe das bezahlt, und gut ist.“ Kranz: „Wenn man böse ist, könnte man sagen: Es gab keinen Vertrag, sondern er wurde rückdatiert. Darüber habe ich aber keinerlei Kenntnis.“ Bis vor drei Wochen hätte er seine Hand dafür noch sehr nahe ans Feuer gelegt, dass alles in Ordnung sei. Kranz sagte außerdem, dass er in seiner Funktion als Fraktionschef nichts mit der Kreisgeschäftsstelle zu tun habe.
In der CDU-Kreisgeschäftsstelle hatte auch die Junge Union (JU) Mannheim Räumlichkeiten angemietet. Beschäftigt waren in der Geschäftsstelle Kreisgeschäftsführerin Mareike Pilz und Stadtrat Thomas Hornung als persönlicher Referent Löbels. Hornung sagte dieser Redaktion kürzlich, dass er mit den Mietverträgen der CDU und mit der Firma von Nikolas Löbel nichts zu tun hatte. Gerüchte und Vorwürfe, die sich nicht belegen ließen, kommentiere er grundsätzlich nicht.
Kreisgeschäftsführerin Mareike Pilz war für die Anfrage nicht zu erreichen.
Der Kreisvorstand der CDU Mannheim reagierte am Mittwoch mit einer Pressemitteilung auf die Nachricht der Staatsanwaltschaft reagiert. Demnach haben die Mitglieder des geschäftsführenden Kreisvorstands bereits Anfang vergangener Woche ein Schreiben eines Mitglieds erhalten, in dem Beobachtungen rund um die Geschäftsstelle geschildert worden seien. Der Inhalt dieses Schreibens sei rechtlich nicht eindeutig zu bewerten gewesen. Deshalb habe der geschäftsführende Kreisvorstand dieses an die Staatsanwaltschaft Mannheim zur Kenntnisnahme weitergeleitet. Zum Urheber des Schreibens und dessen Inhalt könnten keine weiteren Angaben gemacht werden.
Das Schreiben hat der Kreisvorstand zur Kenntnisnahme auch an den Bezirks- und Landesverband der Partei weitergeleitet.
Zudem habe die CDU für den Kreisverband Mannheim eine vorsorgliche Anzeige nach Paragraph 23 b Parteiengesetz beim Deutschen Bundestag veranlasst, weil mögliche Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht des Kreisverbandes nicht ausgeschlossen werden können, bislang aber auch nicht nachgewiesen sind.
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