Von Martin Geiger
Eigentlich sollte der Gemeinderat erst im Oktober nach der offiziellen Sommerpause wieder im Stadthaus zu einer Sitzung zusammenkommen. Doch nun dürften die Urlaubspläne so manches Kommunalpolitikers erneut überdacht werden: Denn der noch amtierende Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) hat für diesen Donnerstag kurzfristig eine Sondersitzung des Gremiums anberaumt. Der Hintergrund: Gegen das Endergebnis der Oberbürgermeisterwahl vom 9. Juli liegen drei Einsprüche vor. Das hat das Regierungspräsidium Karlsruhe am Montag dieser Redaktion bestätigt.
Wer das Ergebnis anficht und aus welchen Gründen, dazu macht die Behörde keine näheren Angaben. Begründung: Es handle sich um laufende Verfahren, die Prüfungen seien noch nicht abgeschlossen.
Holprige Übergabe droht
Doch was bedeutet das nun für die Amtsübergabe im Rathaus? Dort hat Oberbürgermeister Kurz am Donnerstag seinen letzten offiziellen Arbeitstag. Ab Freitag soll Christian Specht (CDU), der aus dem zweiten Wahldurchgang mit 49,9 Prozent der Stimmen als Sieger hervorgegangen ist, das Ruder übernehmen. Nun liegen jedoch die Einsprüche vor.
Nach Angaben der Sprecherin des Regierungspräsidiums gibt es nun zwei Varianten für den weiteren Verlauf: Entweder die Behörde verwirft bis Freitag die Einsprüche und bestätigt das Wahlergebnis. Dann könnte Specht sein neues Amt ganz normal antreten. Oder die Prüfung des Regierungspräsidiums dauert länger. Dann würde der Sprecherin zufolge der Stellvertreter von Kurz, also der Erste Bürgermeister, die Geschäfte des OB zunächst übernehmen – was ebenfalls darauf hinausliefe, dass Specht das Ruder in der Hand hat, weil seine Amtszeit als Erster Bürgermeister noch bis 31. August andauert. Danach übernimmt Umweltbürgermeisterin Diana Pretzell (Grüne) dieses Amt, die vergangene Woche vom Gemeinderat gewählt worden war.
Mehrheit der Stadträte notwendig
Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass eine oder mehrere der Personen, die Einsprüche gegen die OB-Wahl eingelegt haben, eine Klage gegen die Abweisung ihrer Bedenken einreichen. Das hätte nach Angaben der Stadtverwaltung dann zur Folge, dass Specht erst nach der Urteilsverkündung offiziell als Oberbürgermeister vereidigt werden kann, wie sie nun in einem Brief an die Stadträtinnen und Stadträte geschrieben hat. Und genau für diesen Fall will man sich im Rathaus nun vorbereiten.
„Um ein gesichertes kontinuierliches Verwaltungshandeln zu gewährleisten“, heißt es da weiter, soll Specht nun am Donnerstag formell vom Gemeinderat als „Amtsverwalter“ bestellt werden. Dazu ist ein offizieller Beschluss des Gremiums notwendig.
Damit dieser jedoch auch rechtlich verbindlich ist, müssen mehr als die Hälfte der 49 gewählten Vertreterinnen und Vertreter bei der kurzfristig anberaumten Sondersitzung der Entscheidung zustimmen. Und um das zu gewährleisten, muss der eine oder die andere womöglich aus dem Urlaub zurückgeholt werden. Entsprechend intensiv wird in E 5 gerade an der Vorbereitung der Sitzung gearbeitet.
So kurios das alles klingen mag, so selten ist es dennoch nicht: In Schriesheim beispielsweise war die Wahl von Bürgermeister Christoph Oeldorf Ende November 2021 ebenfalls angefochten worden – weshalb er erst im September des vergangenen Jahres offiziell ins Amt eingeführt werden konnte. Zuvor war er ebenfalls als „Amtsverweser“ bestellt worden.
Zehnmonatige Hängepartie
Auch in Eppelheim hatte es vor einigen Jahren eine rechtliche Auseinandersetzung um die dortige Bürgermeisterwahl gegeben: Obwohl Patricia Rebmann, frühere Popp, im Oktober 2016 die Wahl gewonnen hatte, dauerte es aufgrund eines Einspruchs und des anschließenden Rechtsstreits rund zehn Monate, bis sie auch offiziell zur Bürgermeisterin bestimmt wurde.
In Mannheim dürften nun viele hoffen, dass es dort nicht zu so einer langen Hängepartie kommt. Zumindest für die Sondersitzung am Donnerstag scheinen die Zeichen ganz gut zu stehen. „Wir gehen davon aus, dass die Mindestzahl der Stimmen erreicht wird“, teilte eine Sprecherin der Stadt am Montagabend mit.
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