Corona-Zahlen - Sondereffekt nach technischer Panne / Neue Landesverordnung friert Regeln der Alarmstufe II bis 1. Februar ein

Datenpanne bei Mannheimer Inzidenz zeigt Probleme auf

Von 
Steffen Mack
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Eine Labormitarbeiterin bereitet Teströhrchen für einen PCR-Test vor. (Symbolbild) © Sebastian Gollnow

Mannheim. Zahlen lügen ja angeblich nicht. Aber verlässlich sind sie auch nicht immer, gerade in der Pandemie. So ist in Mannheim die Sieben-Tage-Inzidenz jetzt explosionsartig von 306,4 auf 449,1 nach oben geschnellt. Aber nur, weil das Landesgesundheitsamt wegen Serverproblemen beim Robert Koch-Institut am Montag keine Zahlen von hier erfassen konnte und die Inzidenz entsprechend zurückging. Nun sind die 290 Neuinfizierten vom Dienstag zusammen mit den 309 vom Vortag auf einen Schlag eingerechnet worden.

Zufällig kommt die Zahlenpanne just zu dem Zeitpunkt, an dem die allabendlich vom Land gemeldeten Werte ohnehin an Bedeutung verlieren. So hat die Gesamtzahl der Covid-Intensivpatienten in Baden-Württemberg als Maßstab für die Corona-Regeln einstweilen ausgedient. Obwohl sie nun auf 402 gesunken ist und den fünften Tag in Folge unter dem Grenzwert von 450 liegt, bleiben die in der Alarmstufe II geltenden Vorschriften bestehen.

„Keine Zeit für Lockerungen“

Zur Begründung wird auf die sich rasant ausbreitende Omikron-Variante verwiesen. Auch wenn die Krankheitsverläufe etwas milder erschienen als bei Vorgänger Delta, könnten die Kliniken auch durch vermehrte Ansteckungen beim Personal belastet werden, heißt es in der neuen Landesverordnung. Die stellvertretende Regierungssprecherin Caroline Blarr sagt auf Anfrage: „Es ist jetzt keine Zeit für Lockerungen.“

Städtische Impfangebote ohne Termin

  • Die ganze Woche bis einschließlich Samstag kann man sich wieder vor IKEA in Sandhofen impfen lassen, zudem an diesem Dienstag vor dem Netto auf der Hochstätt, am Mittwoch beim ASV Feudenheim, am Donnerstag vor Edeka in Neuostheim, am Freitag zwischen Jobcenter und Nationaltheater, am Samstag im Haus der Katholischen Kirche (F 2, 6), am Sonntag vor dem Haupteingang des Luisenparks sowie in der Alten Zulassungsstelle im Wohlgelesen (Friedrich-König-Str. 7). All diese Aktionen gehen von 12 bis 18 Uhr.
  • Zu gleichen Uhrzeiten sind Impfungen ohne Termin weiter jeden Tag im Volkshaus Neckarau und im Kulturhaus Waldhof möglich, ebenso von 15 Uhr bis 18 Uhr im kommunalen Impfzentrum im Rosengarten. Dieses steht aber nur Menschen mit Hauptwohnsitz in Mannheim offen.
  • Die städtischen Angebote richten sich an über Zwölfjährige, jedoch müssen unter 16-Jährige von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Nähere Infos unter www. mannheim.de/impfaktionen.  

Somit bleibt es bei der 500er-Obergrenze für Sport- und Kulturveranstaltungen, der Sperrstunde um 23 Uhr sowie 2Gplus etwa in Freizeiteinrichtungen und bei körpernahen Dienstleistungen. In der Gastronomie wäre ein Wechsel zu 2G ohnehin kaum möglich, weil sich Bund und Länder mittlerweile auf die im Südwesten bereits bestehende, strengere Regel geeinigt haben. In Baden-Württemberg sind nun bei 2Gplus weiter wie bisher neben „Geboosterten“ auch Menschen von der Testpflicht befreit, deren Impfung oder Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Einkaufen nur mit FFP2-Masken

Eigentlich ändert sich mit der neuen, ab diesem Mittwoch gültigen Landesverordnung nur eines: In Innenbereichen müssen über 18-Jährige jetzt FFP2-Masken oder Modelle mit vergleichbarem Standard tragen. Ein einfacher medizinischer Mund-Nasen-Schutz genügt nicht mehr. Das gilt etwa in Geschäften, in Restaurants oder Museen. Der öffentliche Nahverkehr bleibt dagegen ebenso wie Arbeits- und Betriebsstätten davon unberührt, die fallen in die Kompetenz des Bundes.

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Das bisherige Regel-Modell - von der Basis- über die Warn- bis zur Alarmstufe I und II - wird jedoch nicht abgeschafft. Nach dem 1. Februar, bis zu dem die jetzigen Vorschriften „eingefroren“ werden, könnten wieder die Grenzwerte entscheiden. Dazu zählt neben der Gesamtzahl der Intensivpatienten auch die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz. Auf die hatten sich Bund und Länder im Herbst, unter Kanzlerin Angela Merkel, eigentlich als entscheidenden Indikator verständigt. Doch das Problem dabei ist, dass Covid-Patienten nach sieben Tagen komplett aus der Berechnung herausfallen, obwohl ihr Klinikaufenthalt meistens deutlich länger dauert. So liegt die Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg jetzt bei 2,7. Der Grenzwert für die Alarmstufe II beträgt 6,0 und wurde bislang noch nie erreicht. Daher wirkt auch die Klausel in der Landesverordnung wenig überzeugend, man behalte sich schärfere Maßnahmen vor, sollte die Hospitalisierungsinzidenz 9,0 übersteigen.

Der weiterhin wichtigste Maßstab

Auch wenn die herkömmliche Sieben-Tage-Inzidenz (die Summe der Neuinfektionen in einer Woche umgerechnet auf 100 000 Einwohner) als Grenzwert für die Corona-Regeln ausgedient hat, gilt sie nach wie vor als wichtigster Maßstab, um die Entwicklung des Infektionsgeschehens zu erkennen. Sie ermöglicht den besten Vergleich zwischen Kommunen, Ländern und Staaten und hat sich mithin auch auf internationaler Ebene durchgesetzt.

Daran dürften auch gelegentliche Pannen bei der Erhebung, wie jetzt mit der Mannheimer Inzidenz, nichts ändern. Leider gilt ohnehin in der Pandemie, dass bei einigen Statistiken mangels vorliegender Daten Vorsicht geboten ist. Zum Leidwesen vieler Menschen, die das Schreckliche gern wenigstens in verlässlichen Zahlen hätten. Auch wenn das die Schicksale, die dahinter stecken, nicht weniger schlimm macht.

Redaktion Steffen Mack schreibt als Reporter über Mannheimer Themen

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