Mannheim. Die Critical Mass, die monatlich als Fahrradverband durch Mannheim fährt und auf die Rechte der Fahrradfahrerinnen und -fahrer aufmerksam machen möchte, wird von der Stadt Mannheim als Versammlung gewertet. „Hierbei kommt es nicht darauf an, ob dieTeilnehmenden sich selbst als eine solche definieren“, teilte die Polizei mit. Aus diesem Grund komme es zur Begleitung durch die Polizei. Die Critical Mass sieht sich nach eigenen Angaben weder als Demonstration noch als Versammlung. Grundlage für die Fahrten ist Paragraf 27 der Straßenverkehrsordnung, laut dem mindestens 16 Radfahrende einen Verband bilden können und somit als ein Fahrzeug zählen.
„Nach Einschätzung der Stadtverwaltung Mannheim handelt es sich bei der Veranstaltung ,Critical Mass‘ um eine Versammlung im Sinne von Artikel 8 Grundgesetz“, teilte eine Sprecherin der Stadt Mannheim mit. Diese werde im Fall der Critical Mass jedoch nicht angemeldet, da sich aus der Gruppe der Teilnehmenden niemand dazu bereiterklärt, die Leitung der Versammlung zu übernehmen.
Die Polizei teilt weiter mit, dass im Normalfall auch die Route der Fahrradkolonne vor der Fahrt festgelegt sein müsse – dies sei bei der Critical Mass nicht der Fall. Die Strecke wird laut Teilnehmenden spontan von den an der Spitze fahrenden Personen entschieden. Die Beamten kommen der Bewegung laut eines Sprechers „deeskalierend“ entgegen und lässt die Fahrten aus diesem Grund dennoch zu.
Eine Sprecherin der Stadt erklärt die Begleitung durch die Polizei mit der Verkehrssicherungspflicht: „Der Polizei obliegt als hoheitliche Aufgabe die Verkehrssicherungspflicht, insbesondere die Regelung und Lenkung des Verkehrs. Aus diesem Grund werden die Veranstaltungen unabhängig davon, ob es sich letztlich um eine Versammlung oder eine Verbandsfahrt handelt, regelmäßig durch die Polizei begleitet.“ Es gehe darum, nicht nur die Fahrradfahrenden, sondern auch die restlichen Verkehrsteilnehmenden zu schützen.
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