Mannheim. Seit 2020 darf das Café Lello zwei Parklets in der Berliner Straße 17 und vor dem Nachbarhaus Berliner Straße 19 betreiben. Dazwischen befindet sich ein Behindertenparkplatz. Am 24. März 2023 beantragte der Inhaber vom Café Lello, Antonio Ortu, bei der Stadt einen Tausch des Parklets Berliner Straße 19 mit dem Behindertenparkplatz seines Nachbarn, Norbert Schiller, der schriftlich zugestimmt hatte.
Entfernung des Parklets zum Café Lello sorgte für Zechpreller
Ortu begründete das damit, dass das Parklet Berlinerstraße 19 recht weit von seinem Café entfernt sei, was einen erhöhten Personalaufwand verursache. „Durch die räumliche Situation kam es immer wieder zu Zechprellern“, klagte Ortu.
Am 19. April 2023 habe der FB Städtebauliche Planung dem Tausch zugestimmt. Dagegen habe er trotz mehrerer Nachfragen keine Antwort vom FB Sicherheit und Ordnung erhalten. Auf seine Bitte hin fragte SPD-Bezirksbeirat Christian Soeder beim damaligen Fachbereichsleiter Klaus Eberle nach.
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Eberle habe laut Soeder erklärt, „dass der gegenwärtige Bestand so genehmigt werden kann und die Stadt im Kontakt steht mit Antonio Ortu und seinem Nachbarn, Norbert Schiller, um den Sachverhalt zu klären“. „Dies war jedoch falsch“, kritisierte Ortu.
Am 11. Oktober habe sich Alexander Probst vom Fachbereich 31 telefonisch bei Schiller gemeldet, um mit ihm einen Vor-Ort-Termin für den 2. November zu vereinbaren - Antonio Ortu war dazu nicht eingeladen. „Am 1. November sagte die Stadt den Termin ab mit der Begründung, dass da angeblich keine Maßnahme mehr geplant ist“, so Ortu. Er und Mitinhaber Ralf Heeke baten daraufhin Carola Wacker und Alexander Probst vom FB 31, das Missverständnis aufzuklären, erhielten aber bis heute keine Antwort.
Ein zweites Parklet wurde nur ausnahmsweise genehmigt
Auf die Frage dieser Redaktion, ob ein Tausch des Parklets mit dem Behindertenparkplatz möglich sei, erklärte Anja Kobbe vom Fachbereich 31: „Üblicherweise werden Parklets nur direkt vor dem Ort der Gastronomie erlaubt.“ In diesem Fall habe die Stadtverwaltung während der Corona-Pandemie die Sondernutzungen räumlich sehr umfangreich erteilt und die Gestaltrichtlinie ausgesetzt. „Daher wurde ausnahmsweise auch ein zweites Parklet abgesetzt von der Gastronomie genehmigt“, so Kobbe.
Sie betonte: „Generell werden keine Verkehrseinrichtungen oder angeordnete Verkehrszeichen für ein Parklet versetzt - erst recht nicht, wenn sie zugunsten einer mobilitätseingeschränkten Person eingerichtet wurden.“ Sie hätten den Gastronomen auch darauf hingewiesen, dass die Erlaubniserteilung zeitlich befristet ausgestellt wird und im Rahmen eines Verlängerungsantrags auch abgeändert werden kann, sofern andere Erkenntnisse für die Nutzung des tangierten öffentlichen Straßenverkehrsraum bekannt sind.
Die Situation habe sich zwischenzeitlich tatsächlich geändert: Ein weiterer Wirt, der in einem ehemaligen Ladengeschäft einen Gastronomiebetrieb eröffnen will, habe am 26. Oktober ein Parklet im Bereich der Berliner Straße 19 beantragt. Dafür komme nur der Parkstand in diesem Bereich in Frage, weil sich diese Fläche im Nahbereich der Gastronomie befinde. Der Besitzer des Café Lello sei im November mündlich darüber informiert worden, so Kobbe.
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