In Kürze beginnt die Offenlegung der Planungsunterlagen des Regierungspräsidiums Karlsruhe (RP) zur Sanierung des Mannheimer Rheindamms - und damit die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung. Bei einer Informationsveranstaltung in der Neckarauer Freizeitschule erklärte die Bürger-Interessengemeinschaft (BIG) Lindenhof e.V. den gut 60 anwesenden Bürgern sowie Vertretern von Vereinen, Parteien und Schulen, warum sie Einwendungen gegen den vom RP geplanten Kahlschlag erheben sollten.
Baumerhaltende Alternativen
„Hochwasserschutz ist wichtig - doch dazu ist kein Kahlschlag, wie vom Regierungspräsidium geplant, erforderlich“, erklärte Vorstandsmitglied Marc-Oliver Kuhse. Denn nach Meinung von Experten gebe es baumerhaltende Alternativen. Durch den vom RP geplanten Erdbaudamm seien sieben Hektar Wald vom Großkraftwerk Mannheim bis zum Waldpark bedroht, so Kuhse. Das RP plane dazu eine baumfreie Zone auf 54 Meter Breite. „Sieben Hektar gesunder Wald sollen der Rheindammsanierung weichen - und das angesichts des Klimawandels und der zunehmenden Aufheizung der Städte“, sagte Kuhse. Die von der BIG vorgeschlagene Spundwand-Variante hingegen ermögliche weitestgehend Baumerhalt, auch wenn hierbei nicht alle Bäume erhalten werden könnten. „Eine selbsttragende Spundwand bedeute „Sicherheit, Baumerhalt, kürzere Bauzeit und günstiger“. Bei einer Spundwand sei auch kein Hochwasserschutzwandverteidigungsweg wie beim Erdbaudamm erforderlich.
Auch der von der Stadt beauftragte Gutachter Ronald Haselsteiner gebe dem Deich mit Spundwand den Vorzug. Zum Thema Sicherheit erklärt Haselsteiner: Ich kenne keinen Damm mit Spundwand, der je gebrochen ist. Ein Erdbau-Damm hingegen ist sehr verwundbar.“ Und zum Thema Umweltschutz: „Gängig ist etwa, dass immer die Variante bevorzugt werden muss, die den geringsten Eingriff in die Natur und die Umwelt mit sich bringt.“ Für die Spundwand spreche auch, dass es eine Lösung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist (DIN Kap. 8).
Auf die Frage nach den Bauzeiten erklärte Kuhse: „Das RP spricht von viereinhalb bis fünf Jahren, eine Spundwand ist in etwa neun Monaten eingebracht.“ Auf die Frage, warum das RP auf seiner Lösung beharrt, erwiderte Kuhse: „Weil es das schon immer so gemacht hat.“ Rechtsanwältin Christine Gerner ergänzte: „Das Umweltministerium will keinen Mannheimer Präzedenzfall.“ Sie berichtete: Nach den Sommerferien soll die Offenlegung der Planungsunterlagen des Regierungspräsidiums Karlsruhe stattfinden. Der Zeitraum der Offenlage wird in der Tagespresse und auf der Webseite der Stadt bekannt gegeben. Die Unterlagen werden im Internet veröffentlicht und im Technischen Rathaus im Lindenhof ausgelegt.
Einwendungen nach Offenlage
„Einwendungen gegen das baumvernichtende Konzept können erst mit Beginn der Offenlage und bis zu vier Wochen danach, nicht aber vorher erhoben werden“, betonte Gerner. Jeder, der sich durch den Kahlschlag betroffen fühle, kann Einwendungen erheben.
Mögliche Einwendungen seien persönliche und wirtschaftliche Beeinträchtigungen, aber auch allgemeine Interessen, die sich aus Natur-, Klima- und Umweltschutz ergeben. Die Einwendungen können handschriftlich mit Unterschrift oder per Fax erfolgen, aber nicht per E-Mail. Gerner forderte die Bürger auf, „die Menschen anzusprechen“, Anwohner, Kleingärtner, Schulen und Unternehmen zu ermutigen mitzuhelfen.
Juwel für Mannheim
Die Unterwasserbehörde der Stadt als Planfeststellungsbehörde sei interessiert an so vielen Einwendungen wie möglich gegenüber dem Regierungspräsidium. „Die Stadt Mannheim weiß, welches Juwel sie hat, wir müssen das unterstützen und Überzeugungsarbeit leisten; es schadet nicht, wenn von Bürgern Druck ausgeht“, meinte Gerner.
Eine Antwort auf ihre Einwendungen erhielten die Bürger dann bei einem Erörterungstermin, der voraussichtlich im Herbst stattfindet.
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