Silvester - Verwaltung ruft zu verantwortungsvollem Umgang mit Feuerwerk auf / Einfuhr von Böllern aus dem Ausland kann strafbar sein

Ludwigshafen verzichtet auf Verbotszonen für Feuerwerk

Von 
Julian Eistetter
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So viele Raketen wie hier werden in der kommenden Silvesternacht wegen des Verkaufsverbots für Feuerwerkskörper wohl nicht über Ludwigshafen in die Luft steigen. Verbotszonen werden in der Stadt nicht eingerichtet. © Christoph Blüthner

Ludwigshafen. In ganz Deutschland gilt rund um den Jahreswechsel ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper und pyrotechnische Munition. Der Rückblick auf den Silvesterabend im vergangenen Jahr zeigt aber, dass es mit Sicherheit dennoch Menschen geben wird, die irgendwo im Keller noch Raketen oder Böller gelagert haben. Und da es kein generelles Böllerverbot gibt, appelliert die Stadt Ludwigshafen an alle Bürgerinnen und Bürger, sich beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk an die geltenden Vorschriften zu halten. Hintergrund des Aufrufs ist die Entlastung des in der Corona-Pandemie ohnehin schon stark strapazierten Gesundheitssystems.

„Wir appellieren an die Ludwigshafenerinnen und Ludwigshafener, sehr zurückhaltend und sorgsam mit den Feuerwerkskörpern umzugehen“, betont Kämmerer und Ordnungsdezernent Andreas Schwarz (SPD). „Die Krankenhäuser sind bereits jetzt überlastet und deren angespannte Situation darf nicht durch weitere vermeidbare Notfälle verschärft werden. Außerdem bedeutet das Silvesterfeuerwerk sowohl für viele Menschen als auch für Tiere wegen der außergewöhnlichen Lautstärke immer großen Stress“, so der Beigeordnete.

Vernunft und Solidarität

Da von Bund und Ländern kein generelles Böllerverbot beschlossen wurde, entscheiden die Kommunen, ob ein räumlich beschränktes Verbot zum Abfeuern von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischer Munition auf öffentlichen Straßen und Plätzen besteht. „Ludwigshafen hat derzeit keine Böllerverbotszonen ausgewiesen“, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung. Anders handhabt dies etwa der Rhein-Neckar-Kreis, in dem bestimmte Plätze und Straßen ausgewiesen wurden. Auf Nachfrage erklärt ein Rathaussprecher, dass der Ludwigshafener Verwaltung „keine traditionellen Plätze bekannt sind, die ein solches Verbot rechtfertigen würden“.

Vielmehr baut die Stadt auf die Vernunft und Solidarität der Bürgerinnen und Bürger. „Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung befolgte und befolgt auch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens angesichts der herrschenden Pandemie“, so der Sprecher. Das Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper in Deutschland werde seinen Teil zu dem notwendigen Verhalten beitragen.

Die Stadt weist auch ausdrücklich darauf hin, dass man sich nicht ungehindert in angrenzenden Nachbarländern wie Frankreich nach Belieben mit Feuerwerkskörpern eindecken kann, nur weil in Ludwigshafen keine Verbotszonen festgelegt wurden. Alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel in Deutschland würden getestet und mit einem Zulassungszeichen versehen. „Sollte diese Kennzeichnung fehlen, sind die Feuerwerkskörper und pyrotechnische Munition in Deutschland verboten. Das bedeutet, dass man sich mit dem Besitz und der Einfuhr dieser Gegenstände unter Umständen nach dem Sprengstoffgesetz strafbar macht“, heißt es in der Mitteilung der Verwaltung.

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Geldbußen bis zu 10 000 Euro

Auch für den Umgang mit Schreckschuss- oder Signalwaffen gibt es am Silvesterabend klare Vorgaben. Ohne behördliche Erlaubnis ist das Verschießen von spezieller Silvestermunition lediglich auf „befriedeten, beziehungsweise umzäunten Anwesen“ zulässig. Dabei könne es sich um ein eigenes oder, mit dessen Zustimmung, auch um ein fremdes Grundstück handeln. „Um zu vermeiden, dass Geschosse das jeweilige Grundstück verlassen, muss die Schussabgabe senkrecht über den Kopf nach oben erfolgen, wobei auf genügend Abstand zu brennbaren Objekten zu achten ist“, so die Stadt. Schüsse von Balkonen sind nicht erlaubt, gleiches gilt für Vorgärten und den öffentlichen Verkehrsraum.

Die Einhaltung des Ansammlunsgverbots am Silvesterabend und am Neujahrsmorgen wird neben der Polizei auch wieder vom Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) kontrolliert. „Der KVD ist im Dienst und mit Streifen im Stadtgebiet unterwegs“, berichtet der Sprecher. Auskünfte über die Anzahl der Einsatzkräfte und die Einsatzstrategie mache die Stadtverwaltung jedoch nicht. Gleiches gilt für die Polizei. Verstöße gegen die Vorschriften im Umgang mit Feuerwerkskörpern oder Schreckschusswaffen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet - es drohen Geldbußen bis zu 10 000 Euro.

Redaktion Reporter Region, Teamleiter Neckar-Bergstraße und Ausbildungsredakteur

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