Ludwigshafen. Im Kampf gegen illegale Monteurunterkünfte setzt die Stadt Ludwigshafen voll auf die vor knapp einem Jahr eingerichtete Einsatzgruppe. Die Task-Force für problematisch genutzte Immobilien arbeite sehr effizient und erfolgreich, informierte die Verwaltung jüngst im Bau- und Grundstücksausschuss. Bislang seien 14 Verfahren gewonnen und Bußgelder in Höhe von insgesamt 775 733 Euro verhängt worden. Eine Zweckentfremdungssatzung, wie sie im März 2021 auf Antrag der FWG im Stadtrat beschlossen wurde, erscheint der Stadt nicht erforderlich. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sei ohnehin fraglich, ob eine solche Satzung rechtssicher erlassen werden könnte.
Worum geht es bei dem Thema? Immer häufiger werden in Ludwigshafen Häuser nach einem Verkauf in Pensionen für Monteure umgewandelt, die für Aufträge bei der BASF oder anderen großen Unternehmen in der Stadt sind. Oft werden dafür jedoch nicht die entsprechenden Genehmigungen beantragt und die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, so dass es sich um illegale Unterkünfte handelt, mit denen die Betreiber in der Regel sehr viel Geld in kurzer Zeit verdienen. Für die Anwohner bringen diese Pensionen unschöne Begleiterscheinungen mit sich - wie Müll, Lärm oder sogar unerlaubte Prostitution. Anfang 2021 wurden die Beschwerden in Oppau so laut, dass das Thema in die Öffentlichkeit rückte.
Unerlaubte Unterkünfte
Illegale Monteurunterkünfte sind von legalen Pensionen zu unterscheiden. Für letztere liegen baurechtliche Genehmigungen und eine Gewerbeanmeldung vor, was bei illegalen Betrieben nicht der Fall ist.
Für ordnungsgemäß betriebene Unterkünfte gibt es Vorschriften. So müssen Einzelzimmer etwa mindestens acht Quadratmeter groß sein, Doppelzimmer mindestens zwölf (nur Schlaf- und Wohnraum).
Problematisch genutzte Immobilien können der Stadt per E-Mail an problematische-nutzungen@ludwigshafen.de gemeldet werden.
Um zu überprüfen, ob eine Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Ludwigshafen sinnvoll ist, hat sich die Verwaltung in benachbarten Kommunen umgehört. In Heidelberg, Mannheim und Mainz gebe es etwa entsprechende Satzungen. Dort seien laut Stadt jedoch noch „keine nennenswerten Erfolge zu verzeichnen“. Vielmehr musste zur Vollziehung der Satzung Personal eingestellt werden, was für Mehrkosten gesorgt habe. Dies wäre auch in Ludwigshafen unumgänglich, denn laut Verwaltung könne die Task Force diese Aufgaben nicht zusätzlich schultern.
Grundsätzlich werde die Definition der Zweckentfremdung in Ludwigshafen nicht erfüllt. Diese liegt dann vor, wenn der Wohnraum von den Eigentümern überwiegend anderen Zwecken als dem Wohnen zugeführt wird. Laut Gesetz trifft das zu, wenn der Wohnraum etwa für mehr als zwölf Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermietet oder für anderweitige Fremdbeherbergung genutzt wird. In Ludwigshafen sei dies nicht erkennbar und generell würden in der Arbeiterstadt andere Voraussetzungen bestehen als etwa in touristischen Städten wie Heidelberg, Freiburg oder Bamberg.
Kein nennenswerter Leerstand
Die Stadt kommt zu dem Schluss, dass der Wohnungsmarkt in Ludwigshafen zwar angespannt sei, dass aber kein Mangel bestehe. Auch ein nennenswerter Leerstand, der eine Satzung rechtfertigen würde, liege laut einer Untersuchung nicht vor.
Aus diesen Gründen will die Verwaltung den Fokus weiter auf die Arbeit der Einsatzgruppe richten, die derzeit aus zwei Vollzeit- und einer Halbtagskraft besteht. Eine weitere halbe Stelle soll in absehbarer Zeit besetzt werden. Auch wenn es nicht primäres Ziel der Task-Force sei, kostendeckende Bußgelder einzutreiben, so seien die diesbezüglichen Erfolge bislang doch beachtlich. Sechs mal wurden Bußgelder in Höhe von 50 000 Euro erhoben, in vier Fällen wurden Bußgelder über 100 000 Euro verhängt. Noch nie sei ein Verfahren verloren worden. Neben den 14 abgeschlossenen seien derzeit acht weitere bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal oder beim Amtsgericht Ludwigshafen anhängig.
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Eigenen Angaben zufolge sind der Stadt derzeit 161 Immobilien bekannt, bei denen der Verdacht auf eine illegale Unterbringung von Monteuren besteht. Diese müssen nun Schritt für Schritt abgearbeitet werden. Bauakten werden gesichtet und ausgewertet, dann folgen mehrfache Kontrollen vor Ort. Mit den Eigentümern und Betreibern der Pensionen schließen sich teils monatelange Verhandlungen an.
Das macht die BASF
Dass eine Zweckentfremdungssatzung in Ludwigshafen nicht erforderlich ist, begründet die Stadt auch mit dem zunehmenden Engagement des Chemiekonzerns BASF. Wie ein Sprecher des Unternehmens mitteilt, bietet BASF Wohnen+Bauen bereits seit einigen Jahren dezentrale Wohnangebote in Ludwigshafen, die auch von Kontraktoren, also Fremdfirmen, genutzt werden. „Das Angebot nehmen monatlich durchschnittlich 20 Beschäftigte in Anspruch“, so der Sprecher. 2021 wurde gezielt ein neues Wohnangebot mit 15 sanierten und ausgebauten Wohnungen in der Nähe von Tor 3 des Werksgeländes geschaffen. Diese stehen ab Herbst 2022 zur Verfügung. „Bei entsprechender Nachfrage kann dieses Kontingent weiter ausgebaut werden.“
In den Vertragsbedingungen mit Partnern verpflichtet die BASF sich und seine Kontraktoren zudem weltweit auf einen Verhaltenskodex hinsichtlich Umwelt, Gesundheit und Einhaltung von Menschenrechten. Innerhalb der vergangenen zwölf Monate habe die BASF wegen Verstößen gegen den Verhaltenskodex die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen vorübergehend beendet, berichtet der Sprecher.
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