Ludwigshafen. Sie liegen kreuz und quer auf Gehwegen, werden in Gebüsche geworfen und landen hin und wieder auch mal im Fluss – nicht nur in Ludwigshafen sorgen die E-Scooter seit Jahren immer wieder für Ärger. Den Kommunen sind dabei bislang mehr oder weniger die Hände gebunden, wie auch die Verwaltung der Chemiestadt jetzt wieder verlauten lässt. Im Bau- und Grundstücksausschuss hat sie einen Zwischenbericht zum aktuellen Sachstand und zu möglichen Lösungsansätzen gegeben. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wie viele E-Tretroller gibt es im Ludwigshafener Stadtgebiet
Die genaue Zahl ist nach Auskunft der Verwaltung schwer zu benennen. „Die Anzahl der täglich verfügbaren zu vermietenden E-Tretroller variiert in Abhängigkeit von Wetter, Jahreszeit und Ladezustand“, heißt es. In Ludwigshafen gibt es jedenfalls Fahrzeuge von den vier Anbietern Tier, Bird, Lime und Bolt. Insgesamt könne man davon ausgehen, dass die Zahl der E-Scooter in Ludwigshafen zwischen 800 und 900 liege.
Anbieter in der Stadt
- In Ludwigshafen gibt es derzeit vier Anbieter für E-Tretroller-Verleihsysteme.
- Tier (türkis/schwarz), Telefon: 030/56 83 86 51, E-Mail: support@tier.app
- Bird (schwarz/weiß), Telefon: 0800/58 92 562, E-Mail: hello@bird.co
- Lime (grün/schwarz/weiß), Telefon: 069/77 04 47 33, E-Mail: hilfe@li.me
- Bolt (mintgrün), Telefon: 030/56 83 73 989, E-Mail: germany-rentals@bolt.eu
Welche Probleme bestehen im Zusammenhang mit den Rollern
Laut Stadt werden die E-Scooter häufig unerlaubterweise auf Gehwegen genutzt, unter Alkoholeinfluss oder von mehr als einer Person zeitgleich gefahren. Für diese Art von Verstößen ist jedoch die Polizei zuständig. Daneben werden die E-Tretroller häufig von Nutzern wild im öffentlichen Raum abgestellt oder durch Dritte willkürlich umgestellt oder umgeworfen.
Welche rechtliche Handhabe gibt es aktuell
Die derzeitige Konzeption basiert neben den Vorgaben aus der Elektrofahrzeugeverordnung auf einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung, in der gewisse Rechte und Pflichten definiert sind. Dort ist beispielsweise geregelt, wie viele Fahrzeuge im Innenstadtbereich angeboten werden dürfen, was beim Abstellen zu beachten ist und in welchen Bereichen keine E-Scooter abgestellt werden dürfen.
Was unternimmt die Stadt gegen wild herumliegende E-Scooter
Die Regelungsmöglichkeiten bei unsachgemäß abgestellten Fahrzeugen sind für die Verwaltung eigenen Angaben nach gering. „Falsch abgestellte E-Tretroller werden von der Verkehrsüberwachung im Rahmen von Kontrollgängen bei der Parkraumüberwachung im Einzelfall beiseite gestellt“, teilt die Stadt mit. Ansonsten würden Mängel oder Beschwerden von Bürgern an die Anbieter weitergeleitet mit der Aufforderung, die Probleme umgehend zu lösen. Dieser würden die Betreiber in der Regel nachkommen. Das Verhältnis zwischen Verwaltung und Betreibern sei grundsätzlich gut.
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Wie ist der regionale Austausch zu dem Thema
Die Stadt Ludwigshafen spricht sich eindeutig für eine regional einheitliche Lösung für die Probleme aus. Es habe bereits Gespräche mit Anbietern, dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar und den Städten Mannheim, Heidelberg und Kaiserslautern gegeben. Durch unterschiedliche Rechtsprechungen in verschiedenen Bundesländern und fehlende einheitliche Rahmenvorgaben sei eine kurzfristige Lösung aber nicht absehbar.
Welche Lösungsansätze gibt es derzeit überhaupt
Über eine kommunale Satzung könnte das Vermietsystem als Sondernutzung erklärt werden, was mehr Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen ermöglichen würde. Demgegenüber stünden jedoch erhöhter Personal- und Verwaltungsaufwand. Eine weitere Möglichkeit sieht die Verwaltung darin, Sharingsysteme für E-Tretroller auszuschreiben – wie beim VRNnextbike. Dies würde jedoch einen enormen Aufwand mit sich bringen. „Möglicherweise wäre eine gemeinsame Ausschreibung von Fahrrad- und E-Tretroller-Systemen die beste Lösung“, so die Stadt. Im Verbundgebiet steht die neue Ausschreibung für das Fahrradvermietsystem jedoch erst 2026 an.
Zu welchem Zwischenfazit kommt die Stadtverwaltung
Eine Änderung des Konzepts wäre in jedem Fall mit einem erheblichen Aufwand, sowohl finanziell als auch zeitlich und personell, verbunden. „Dabei ist ungewiss, ob die Neukonzeption rechtssicher und dauerhaft wirksam sein kann. Auch die Ausweisung von festen Stationen garantiert nicht das Ende des Problems.“ Da der Markt einem steten Wandel unterliege, könnten heute sinnvolle Maßnahmen bereits morgen wieder überholt sein. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) arbeite derzeit an einer breit angelegten Untersuchung, um allgemeingültige Handlungsempfehlungen für Städte zu definieren. Ludwigshafen nimmt diesbezüglich an Workshops teil und setzt Hoffnungen in die Studie.
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