Ludwigshafen. Der Abriss der Hochstraße Nord in Ludwigshafen kann wie geplant und ohne negative Folgen für die Stadt vonstatten gehen. Der Rhein-Pfalz-Kreis, dessen Verwaltungssitz unmittelbar neben dem maroden Bauwerk liegt, hat auch den letzten Teil seiner Klage wegen möglicher Entschädigungsansprüche zurückgezogen. Das bestätigt am Freitag ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, wo kürzlich eine Verhandlung in dieser Sache stattfand.
Wie mehrfach berichtet, fürchtet der Rhein-Pfalz-Kreis erhebliche Beeinträchtigungen auf seinen Verwaltungssitz durch die Abbrucharbeiten, die im Jahr 2026 beginnen sollen. Einen ersten Teil der Klage, der auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses abzielte, nahm er bereits im Spätjahr 2023 zurück. Nun hat die Stadt Ludwigshafen also gar nichts mehr zu befürchten.
So äußert sich Jutta Steinruck über die endgültig zurückgezogene Klage gegen das Hochstraßen-Projekt
Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck äußert sich in einem Statement erleichtert dazu: "Ich bin froh, dass die Situation nun eine gute Wendung genommen hat und für den Rhein-Pfalz-Kreis mit dem genehmigten Umzug nach Schifferstadt eine Lösung gefunden wurde. Wir haben den Antrag auf Planfeststellung für den Bau der Helmut-Kohl-Allee akribisch vorbereitet und umfassende, nachvollziehbare Unterlagen vorgelegt", betont sie. "Insofern hatten wir keine Befürchtungen im Hinblick auf eine mögliche gerichtliche Entscheidung über die Klage."
Zu dieser kommt es nun gar nicht erst. Die Rückzugserklärung sei beim Oberverwaltungsgericht eingegangen, sagt ein Sprecher. Er weist jedoch darauf hin, dass in diesem Verfahrensstadium die Beklagte, in dem Fall das Land als Planfeststellungsbehörde, der Rücknahme noch zustimmen müsse. Es sei jedoch nicht davon auszugehen, dass dem etwas im Wege stehe.
Sowohl Land als auch Stadt hatten sich nämlich gegen die Klage des Kreises gestellt und geltend gemacht, dass der Neubau der B44 als ebenerdige Stadtstraße im Vergleich zur Hochstraße die Lärmbelastung für das Kreishaus sogar mindere. "Im Übrigen enthalte der angegriffene Planfeststellungsbeschluss bereits hinreichende Regelungen, um die Lärmbelastung für das klägerische Grundstück so weit möglich zu verhindern und im Übrigen ausreichend zu kompensieren", hieß es in der Ankündigung des Gerichtsverfahrens.
Der Kreis will seinen Verwaltungssitz nach Schifferstadt verlegen
Landrat Clemens Körner war am Freitag bislang nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Er hatte beim Teilrückzug der Klage Ende 2023 aber schon betont, dass der Kreis das Großprojekt niemals habe verhindern wollen. „Es ging uns immer nur darum, die Rechte der Kreisbürger, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unsere Eigentumsrechte zu wahren.“
Der Kreis plant, wie berichtet, den Umzug seiner Verwaltung nach Schifferstadt. Nach langem Hin und Her scheint dieser nun laut Mitteilung der Stadt Ludwigshafen genehmigt worden zu sein. Dafür war eine Gesetzesänderung erforderlich, denn bislang musste die Verwaltung des Kreises zwingend in Ludwigshafen beheimatet sein. Die Stadt war anfangs gegen einen Wegzug der Verwaltung, befürwortete ihn im weiteren Verlauf mit der eingereichten Klage dann aber.
In ihrer Stellungnahme führt Jutta Steinruck weiter aus, dass der Stadt durch die Klage bislang keinerlei Kosten entstanden seien. "Denn der Rhein-Pfalz-Kreis muss die Gerichtskosten und unsere Anwaltskosten übernehmen." Die OB dankt ausdrücklich allen, "die dieses für unsere Region so wichtige Infrastrukturprojekt gründlich vorbereitet haben und jetzt umsetzen".
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