Reform

Grundsteuer in Ludwigshafen: Wo Haus und Grund eine Ungerechtigkeit sieht

Die Grundsteuerreform beschäftigt Eigentümer von Wohnimmobilien überall. Auch in Ludwigshafen wurden die Bescheide nun versandt. Der Verein Haus und Grund kritisiert einen ganz bestimmten Aspekt.

Von 
Julian Eistetter
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Eigentümer von Wohnimmobilien – hier ein Blick auf den Stadtteil Hemshof – werden durch die Grundsteuerreform insgesamt mehr belastet als vorher. © Bernhard Zinke

Ludwigshafen. Für viele Ludwigshafener war der Gang zum Briefkasten in letzter Zeit vermutlich mit etwas mehr Nervenkitzel verbunden als in den Vorjahren. Denn kürzlich hat die Stadtverwaltung die Grundsteuerbescheide verschickt, die nach der bundesweiten Reform erstmals auf der neuen Bemessungsgrundlage basierten. Wie zu erwarten war, hat die Umstellung bei vielen Eigentümern von Wohnimmobilien zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen geführt. Darauf weist nun auch der Verein Haus & Grund Ludwigshafen in einer Mitteilung hin, der eigenen Angaben nach die Interessen von rund 2700 Haus- und Grundstückseigentümern in und um Ludwigshafen vertritt, und fordert ein Gegensteuern.

Belastung für Wohneigentümer teilweise vervierfacht - bei Gewerbeimmobilien deutlich reduziert

„Die Grundsteuerreform hat eine massive Verschiebung der Steuerlast von Gewerbeimmobilien hin zu Wohnimmobilien bewirkt“, heißt es in der Mitteilung. Während die Abgaben für Gewerbeimmobilien in manchen Fällen auf weniger als die Hälfte reduziert worden sei, sähen sich Eigentümer von Wohnimmobilien teilweise mit einer Vervierfachung der Belastung konfrontiert. Haus & Grund fordert daher eine Differenzierung der Hebesätze für Wohnen und Gewerbe.

Wie berichtet, hatte der Stadtrat im Dezember 2024 die Erhöhung des Hebesatzes B für gewerbliche und private Grundstücke von 540 auf 817 Prozentpunkte beschlossen. Eine Erhöhung der Grundsteuereinnahmen werde damit laut Verwaltung im Jahr 2025 jedoch nicht erzielt, sondern die Summe bleibe konstant bei etwa 41,5 Millionen Euro - die sogenannte Aufkommensneutralität. Auch SPD und CDU hatten jedoch erkannt, dass eine erhebliche Belastungsverschiebung vom Gewerbe in Richtung Wohnen stattfinde, nämlich um insgesamt rund 5,5 Millionen Euro. Ein Antrag, so schnell wie möglich auf gesplittete Hebesätze für Wohnen und Gewerbe umzustellen, wurde damals mehrheitlich angenommen. Voraussetzung ist aber eine entsprechende Gesetzgebung auf Landesebene.

Verein Haus und Grund sieht Gefahr für ohnehin angespannten Wohnungsmarkt

Trotz dieses Beschlusses sieht sich Haus & Grund genötigt, die Forderung nochmals öffentlich zu platzieren. Der Verein sieht eine Gefahr für den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt in der Stadt. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Wohnimmobilien die Hauptlast der Grundsteuerreform tragen sollen, während Gewerbeimmobilien spürbar entlastet werden. Die Steuerpolitik muss ausgewogen sein und die Lebensrealität der Bürger berücksichtigen“, betont der Vorsitzende Sebastian Schröer. „Wir fordern den Landtag dazu auf, im aktuellen Gesetzgebungsverfahren die Möglichkeit zur Differenzierung der Hebesätze zu verankern.“

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An die Stadt Ludwigshafen appelliert Haus & Grund, dass sobald möglich differenzierte Hebesätze rückwirkend zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden sollen. So könne eine faire und sozial verträgliche Steuerpolitik sichergestellt werden. „Die Signale der Stadtpolitik, die auf eine differenzierte Gestaltung der Hebesätze hinweisen, nehmen wir wohlwollend zur Kenntnis“, sagt der Vorsitzende Schröer. Es bleibe jedoch abzuwarten, ob die Absichtserklärungen dann auch in konkrete Maßnahmen umgesetzt würden. „Die Wohnungseigentümer und auch die Mieter in Ludwigshafen werden die Verantwortlichen daran messen.“ Der Verein werde die Entwicklung weiter kritisch beobachten.

Redaktion Reporter Region, Teamleiter Neckar-Bergstraße und Ausbildungsredakteur

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