Ludwigshafen/Landau. Fast auf den Tag genau ein Jahr nach dem Abschluss des Prozesses gegen ein Elternpaar aus Ludwigshafen wegen der schweren Misshandlung ihres Säuglings am Landauer Landgericht ist die Entscheidung jetzt rechtskräftig. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision der Mutter gegen das Urteil verworfen. Diese war im Februar 2023 zu drei Jahren und sechs Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.
Bewährungsstrafe gegen Vater des misshandelten Säuglings
Der Vater, der wegen unterlassener Hilfeleistung und unter Einbeziehung einer vorangegangenen Strafe zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten und zwei Wochen auf Bewährung verurteilt worden war, hatte die Entscheidung damals akzeptiert.
Wie berichtet, musste das zunächst am Frankenthaler Landgericht verhandelte Verfahren, nach dem die Eltern jeweils wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden waren, nach einem Beschluss des BGH am Landauer Landgericht neu aufgerollt werden. Nina R. und Ismail I. wurde vorgeworfen, ihren sechs Wochen alten Sohn dermaßen misshandelt zu haben, dass dieser mit einer Notoperation gerettet werden musste. Sein Darm war durchlöchert und der sich ergießende Inhalt sorgte für eine lebensbedrohliche Bauchfellentzündung. Daneben wies der Körper des Säuglings zahlreiche Blessuren und Brüche auf.
Richter: "Eltern haben schwere Schuld auf sich geladen"
"Nach Ansicht der Kammer steht fest, dass die Eltern sich mit schwerer Schuld beladen haben", sagte der Vorsitzende Richter Markus Sturm vor einem Jahr. Dabei zeichnete sich das Verfahren dadurch aus, dass der Nachweis konkreter Handlungen sich als sehr schwierig gestaltete.
Letztlich sah die Kammer es als erwiesen an, dass Mutter Nina R. sem Säugling mit einem Fieberthermometer die Verletzungen am Darm zugefügt hatte.
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