Urteil aufgehoben

Ludwigshafener Paar soll Säugling schwer misshandelt haben - Prozess wird neu aufgerollt

Sie sollen ihren wenige Wochen alten Sohn schwer misshandelt haben, jetzt steht ein Ex-Paar aus Ludwigshafen erneut vor Gericht. Das Urteil in erster Instanz hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Droht ein Freispruch?

Von 
Julian Eistetter
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Die Angeklagte Nina R. beim ersten Prozess in Frankenthal. © Klaus Venus

Frankenthal. Im Oktober 2019 wurden vor dem Frankenthaler Landgericht eine 27-Jährige und ein 25-Jähriger zu Haftstrafen von je dreieinhalb Jahren verurteilt. Nina R. und Ismail I. aus Ludwigshafen war vorgeworfen worden, ihren wenige Woche alten Sohn schwer misshandelt und gequält zu haben. Das Verfahren sorgte für großes Aufsehen. Die aktive Tat ließ sich am Ende durch die Kammer niemandem nachweisen, beide Elternteile wurden wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassung verurteilt. Doch das Urteil hat keinen Bestand. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Revision der Angeklagten im März 2021 statt und hob es auf. An diesem Mittwoch beginnt der Prozess am Landauer Landgericht nun von vorne.

Auf Anfrage erklärt ein Sprecher des BGH, warum das Urteil aufgehoben wurde. So habe es in der Begründung der Kammer Widersprüche gegeben. Beiden Angeklagten habe die aktive Tat nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ nicht nachgewiesen werden können. Demnach hätten beide jedoch auch nicht wegen Unterlassung verurteilt werden können. „Das ist ein Kurzschluss, der sich widerspricht“, so der Sprecher. Nach der Beweiswürdigung des Landgerichts Frankenthal hätte also ein Freispruch stehen müssen, wie er damals von den Verteidigern gefordert wurde.

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Dies bedeute jedoch nicht, dass das nun neu beginnende Verfahren zwangsläufig auf einen Freispruch hinauslaufe, so der Sprecher. „Sonst hätte der BGH das auch so durchentscheiden können.“ Vielmehr müsse die Jugendschutzkammer des Landgerichts Landau sämtliche Beweise neu würdigen. Insbesondere müsse der Blick genauer darauf gerichtet werden, dass die Angeklagte R. im fraglichen Tatzeitraum einige Stunden mit dem Säugling allein gewesen sei, hatte das BGH im März 2021 geschrieben. Die Mutter habe zudem die Verletzungen des Säuglings am After gegenüber mehreren Zeugen auf ein zu tiefes Einführen des Fieberthermometers zurückgeführt und erklärt, dass ihr niemand gezeigt habe, wie man das richtig mache.

Insgesamt, so der Sprecher, sei bei der Beweiswürdigung in Frankenthal „vieles nicht gut gelaufen“.

Redaktion Reporter Region, Teamleiter Neckar-Bergstraße und Ausbildungsredakteur

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