Abrissverfügungen

Ärger um Schwarzbauten in Ludwigshafen-Friesenheim

Für viele ist es ein Schock. In der Friesenheimer Gartenanlage "In den Sandwiesen" stehen viele Gebäude ohne offizielle Baugenehmigung. Die Stadt Ludwigshafen hat jetzt erste Abrissverfügungen verschickt  - Ärger droht

Von 
Ulli Heidelberger
Lesedauer: 
In den Sandwiesen sind im Lauf der Jahrzehnte viele Gebäude ohne offizielle Genehmigung entstanden. © Christoph Blüthner

Ludwigshafen. „Warum gerade jetzt? Und was will die Stadt damit erreichen?“ Der Ärger unter Eigentümern und Pächtern in der Gartenanlage „In den Sandwiesen“ im Ludwigshafener Stadtteil Friesenheim ist groß. Bereits im Dezember soll die Stadtverwaltung die ersten Schreiben verschickt haben - mit der Aufforderung, Baugenehmigungen für dort stehende Gebäude vorzulegen.

Inzwischen wurden die ersten Abrissverfügungen versandt, weitere dürften folgen. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 50 000 Euro Bußgeld.

„Meine Nachbarin war leichenblass“, erklärt eine Betroffene im Gespräch mit dieser Redaktion. „Wir stehen mit dem Rücken an der Wand.“ Das Vorgehen der Stadt sei „völlig unüberlegt, überzogen und ungerecht“. Demnach müsse alles, was größer als zehn Kubikmeter umbauten Raum hat, abgerissen werden - egal, wie lange es schon steht. Würde man das Gebiet anders definieren, etwa als Wochenendgebiet, könnte dagegen ein Großteil der Gartenhäuschen stehen bleiben.

Laut Stadtverwaltung Ludwigshafen geht es um 160 Eigentümer

„Wir wollen hier auch keine Wohnbebauung, Zweitwohnsitze oder Betonplatten, auf denen Firmenfahrzeuge abgestellt werden“, betont ein weiterer Betroffener. Aber es müsse doch einen Weg geben, gezielter gegen solche Auswüchse vorzugehen. Statt gleich zu drohen, hätte die Stadt mit den Betroffenen sprechen müssen, sagt der Mann. Man halte das Gebiet schließlich in Ordnung und entferne auch Müll. „Was sollen wir auf der leergeräumten Fläche dann machen? Fußball spielen oder Kartoffeln anbauen?“ Sicher würden einige Gartenbesitzer ihre Parzelle künftig verwildern lassen. Damit sei niemandem geholfen.

Mehr zum Thema

Integration

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich zu Besuch im Ludwigshafener Hemshof

Veröffentlicht
Von
Bernhard Zinke
Mehr erfahren
Bäder und Seen

Schwimmen ohne Aufsicht? Bademeister-Knappheit in Mannheim und Umgebung

Veröffentlicht
Von
Tanja Capuana
Mehr erfahren
Großprojekt (mit Video und Fotostrecke)

Ludwigshafen: Fräse nagt Fundamente der alten Pilzhochstraße weg

Veröffentlicht
Von
Bernhard Zinke
Mehr erfahren

Die Stadtverwaltung spricht von 160 Eigentümern. Glaubt man dem Geoportal Rheinland-Pfalz, handelt es sich sogar um rund 380 Grundstückseigentümer. Über Generationen sind Grundstücke vererbt, verkauft und verpachtet worden - jeweils in dem Zustand, wie sie vorgefunden wurden. Und eben auch mit dem einen oder anderen Häuschen, das 30 Jahre oder länger dort steht. Da ist es manchmal auf Grund der Zeitspanne und verschiedener Eigentümer schwierig, Baugenehmigungen oder ähnliches vorzulegen. So stehen nun die fast 160 Grundstückseigentümer vor dem Problem, die Gebäude rückbauen zu müssen.

Erste Eigentümer haben Anwälte eingeschaltet

Das wollen die Gartenbesitzer aber nicht so einfach hinnehmen. Schließlich haben sie viel Geld, Schweiß und Zeit investiert, um sich einen Ort der Erholung zu schaffen. Ein Kontaktversuch über die Plattform „HolDieOberbürgermeisterin“ blieb vorerst ohne Erfolg. Jutta Steinruck (SPD) verwies auf den zuständigen Baudezerneten Alexander Thewalt (parteilos).

Andere Eigentümer haben bereits Anwälte eingeschaltet. Eine Unterschriftenaktion und eine Online-Petition gegen den Abriss der Häuser In den Sandwiesen, dem Teichgartenweg und am Alten Graben wurden initiiert.

Newsletter "Guten Morgen Mannheim!" - kostenlos registrieren

Auf Anfrage teilt die Stadt mit: „In letzter Zeit kam es wieder vermehrt zu Hinweisen und Anfragen aus der Bevölkerung und der Politik. Unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer in dem Gebiet hat die Bauaufsicht dies zum Anlass genommen, jetzt alle Grundstücke systematisch zu überprüfen.“

Bei dem betroffenen Gebiet handle es sich per Definition nicht um eine Kleingartenanlage. „Eine Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes ist eine Anlage, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen (Wege, Spielflächen, Vereinshäuser) zusammengefasst sind. Beispielhaft dafür ist die Kleingartenanlage Werre, die sich östlich der Langgartenstraße an die Außenbereichsfläche anschließt“, so die Erklärung.

Thema war bereits vor acht Jahren auf der Agenda

Das Gebiet zwischen der Werre und dem westlichen Ortsrand von Friesenheim liege planungsrechtlich im Außenbereich. Intention des Gesetzgebers sei es, den Außenbereich von Bebauung freizuhalten. Alle Formen baulicher Anlagen seien deshalb als Eingriff in Natur und Landschaft zu werten. Die Auswahl der Grundstücke erfolgte laut Bauamt nicht willkürlich. Vielmehr werde das Gebiet systematisch und sukzessive abgearbeitet.

Das Thema ist nicht neu. 2015 hatte die Verwaltung dem Ortsbeirat noch mitgeteilt, dass die illegale Bebauung seit etwa 60 Jahren geduldet werde und so ein Gewohnheitsrecht entstanden sei. Man könne nicht gegen einzelne Besitzer illegaler Bauten vorgehen.

Freier Autor

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen