Kinderbetreuung

Vorfälle in Lampertheimer Kita: Wer hilft, wenn es Probleme gibt?

Nach den Vorwürfen der Kindeswohlgefährdung in einer Kita in Lampertheim stellt sich die Frage: Wo bekommen betroffene Eltern Hilfe? Ein Überblick:

Von 
Susanne Wassmuth-Gumbel
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Hier spielen derzeit keine Kinder: Die Kita Rosengarten ist geschlossen. © Berno Nix

Lampertheim. Wenn das Kind mit blauen Flecken oder nicht versorgten Wunden aus der Kita nach Hause kommt, besorgt das Eltern völlig zurecht. Wenn sich dann im Gespräch mit den Erzieherinnen und der Einrichtungsleitung noch nicht einmal klären lässt, was geschehen ist, beunruhigt das umso mehr.

Das Vertrauen in die Menschen, die sich um das eigene Kind kümmern, während Vater und Mutter arbeiten gehen, schwindet. So ist es in der Kommunalen Kindertagesstätte im Lampertheimer Stadtteil Rosengarten geschehen.

Ende Juni hatte sich eine erste Mutter an den Ersten Stadtrat Marius Schmidt als zuständigen Sozialdezernenten gewandt, weil ihr Kind in der Kita gemobbt und nicht ordentlich behandelt wurde. Nach und nach kamen weitere Fälle ans Licht. Weitere betroffene Mütter berichteten dieser Redaktion, dass einzelne Mitarbeiterinnen die Aufsichtspflicht verletzt, Kinder hart angefasst oder eben nicht richtig versorgt hätten. Seither stehen Vorwürfe von Mobbing, Kindeswohlgefährdung und Traumatisierung im Raum.

Der Kommunale Kindergarten in Rosengarten wird erst wieder öffnen, wenn die Leitungsstelle neu besetzt und ein neues Team zusammengestellt werden konnte. © Berno Nix

Die Stadt als Träger hat die Einrichtung Mitte August geschlossen, nachdem sich nicht mehr ausreichend Personal gefunden hatte, das dort arbeiten wollte. Die Kita-Leiterin und ihre Stellvertreterin hatten ihre Leitungsfunktionen aufgegeben und wie weitere Erzieherinnen um Versetzung gebeten, andere hatten gekündigt. Den Familien der 36 Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren wurden Plätze in anderen städtischen Einrichtungen angeboten.

Noch sind viele Fragen offen, die drängendsten lauten: Was ist wirklich in den vergangenen Jahren in der Kita Rosengarten geschehen? Und warum blieben die Vorfälle so lange unbemerkt? Besonders diese Frage beschäftigt die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung, denn schließlich gibt es in jeder Kinderbetreuungseinrichtung ein Schutzkonzept. Wir haben beim Jugendamt des Kreises Bergstraße nachgefragt, wer zuständig ist und wie die üblichen Wege bei derartigen Vorkommnissen sind.

Wer ist für das Kindeswohl in Betreuungseinrichtungen zuständig?

Für das Jugendamt, das die Aufsicht über die Kinderbetreuungseinrichtungen hat, ist das Kindeswohl eine zentrale Angelegenheit. „Präventive Maßnahmen zum Schutz von Kindern umzusetzen, kommt hier eine große Bedeutung zu“, lässt das Jugendamt des Kreises Bergstraße über die Pressestelle mitteilen. Gesetzlich seien bundesweit alle Einrichtungen der Kindertagespflege dazu verpflichtet. So müsse ein auf die Einrichtung abgestimmtes Schutzkonzept erstellt werden, das Risiken minimiert und klar definierte Handlungswege im Falle von Gefährdungssituationen beschreibt. „Diese Konzepte entstehen in enger Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und den jeweiligen Trägern. Die Konzepte werden final durch das Jugendamt geprüft“, heißt es weiter aus Heppenheim.

Schutzkonzept

In den Schutzkonzepten für ihre Kinderbetreuungseinrichtungen benennt die Stadt Lampertheim Kooperationspartner und Netzwerke , die auch Ansprechpartner für Familien sein können. Das sind beispielsweise die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Lampertheim, das Jugendamt des Kreises Bergstraße, Pro Familia in Bensheim sowie die Kinderärzte in Lampertheim und Bürstadt.

Für alle Kitas ist in den Schutzkonzepten ein Beschwerdeverfahren festgeschrieben, das allen Eltern bekannt gemacht wird.

Dieses räumt den Kindern das Recht auf Mitbestimmung und Beschwerde ein und erwartet, dass sensibel auf ihre Äußerungen geachtet wird. Kinderbeschwerden sind ernst zu nehmen.

Elternbeschwerden sollen je nach Sachverhalt an die pädagogischen Fachkräfte, die Leitung, den Elternbeirat oder den Träger gerichtet werden.

Mitarbeiter und Mitarbeiterin nen können sich an ihre Vorgesetzten, den Personalrat oder die Gleichstellungsbeauftragte wenden.

„Jede Fachkraft hat die Pflicht, Beobachtungen, problematisches Verhalten oder Hinweise auf Fehlverhalten anzusprechen und sich möglichen Konflikten zu stellen“, heißt es im Schutzkonzept. Ein I nterventionsplan legt fest, wie Mitarbeiter bei Grenzüberschreitungen agieren und diese dokumentieren sollen.

Um Fehlverhalten unter den Mitarbeitenden vorzubeugen, wird für Offenheit im Team plädiert, damit Probleme leichter besprochen werden können. Fallberatungen, Mitarbeitergespräche und Supervision sind möglich. swa

Wohin können sich Eltern wenden, wenn etwas nicht in Ordnung ist?

Jede Einrichtung ist nach Auskunft des Jugendamts zudem gesetzlich verpflichtet, ein Beschwerdemanagement vorzuhalten, das es ermöglicht, persönliche Angelegenheiten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Einrichtung zu bearbeiten. „Eltern, die Anliegen oder Beschwerden zu einer Kindertageseinrichtung haben, können sich demnach zunächst an die Leitung der Einrichtung wenden. Kann auf diesem Weg keine Klärung erzielt werden, besteht die Möglichkeit, sich an den Elternbeirat und/oder den Träger der Einrichtung zu wenden. Sollte auch hier keine Lösung gefunden werden, können sich Eltern gern an das Jugendamt, hier insbesondere an die Kita-Fachberatung, wenden, um Unterstützung bei der weiteren Klärung zu erhalten“, teilt der Kreis weiter mit.

Wie oft erreichen derartige Beschwerden das Jugendamt?

In den meisten Fällen können (kleinere) Vorkommnisse oder Missstände direkt vor Ort zwischen den unmittelbar Beteiligten zur Zufriedenheit aller geklärt beziehungsweise behoben werden. Das Jugendamt erhält pro Jahr nur vereinzelte Meldungen zu meldepflichtigen Ereignissen sowie zu Sorgen von Eltern. Diese werden im Austausch mit Eltern, Kita und Träger sorgfältig beleuchtet und geklärt. Gemeinsam werden Maßnahmen für das weitere Vorgehen entwickelt, damit eine tragfähige Bildungs- und Erziehungspartnerschaft weiterhin gelebt werden kann.

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Welche Verpflichtung haben die einzelnen Einrichtungen?

Werden Missstände im Umgang mit Kindern festgestellt, ist es entscheidend, dass die jeweilige Einrichtung unverzüglich das Jugendamt informiert, Vorfälle transparent macht und Irritationen offen anspricht. „Auf diese Weise können Vorkommnisse zumeist sachlich, umfassend und im Sinne des Kindeswohls geklärt werden“, heißt es abschließend aus dem Jugendamt.

Warum dies in der Kita Rosengarten offenbar nicht funktioniert hat, ist die Stadtverwaltung derzeit bemüht aufzuklären. Bis dato wurden dazu keine neuen Erkenntnisse mitgeteilt. Fakt ist, der Kindergarten bleibt geschlossen, bis die Leitungsstelle neu besetzt und ein Team zusammengestellt werden konnte. Das wird Monate dauern.

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Redaktion Susanne Wassmuth-Gumbel ist stellvertretende Teamleiterin des Südhessen Morgen.

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