Maßregelvollzug

Wie es mit dem Umbauarbeiten im Faulen Pelz weiter geht

Nachdem das Regierungspräsidium den Baustopp im Heidelberger Altstadtgefängnis Fauler Pelz aufgehoben hat, kehren in der kommenden Woche die Bauarbeiter zurück. Doch jetzt muss die Planung nachjustiert werden

Von 
Bernhard Zinke
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Das Land will, dass die ersten Insassen im ersten Quartal 2023 einziehen. © P.Rothe

Heidelberg. Heidelberg. Die Umbauarbeiten im Faulen Pelz werden in der kommenden Woche wieder aufgenommen. Dies hat das Innenministerium in Stuttgart auf Nachfrage dieser Redaktion bestätigt. „Unmittelbar, nachdem wir von der Aufhebung der Baueinstellung Kenntnis erlangt haben, haben wir das ZfP (Zentrum für Psychiatrie) und die Projektplaner gebeten, unverzüglich die Gewerke wieder zu aktivieren“, meldete ein Sprecher des Ministeriums.

Wie mehrfach berichtet, will das Land das ehemalige Gefängnis am Rande der Heidelberger Altstadt vorübergehend für den Maßregelvollzug nutzen und dort alkoholkranke Straftäter unterbringen. Es soll die erste Station des Maßregelvollzugs sein. Nach einigen Wochen sollen die Insassen dann auf andere Einrichtungen verteilt und therapiert werden. Gegen diese Nutzung des ehemaligen Gefängnisses wehrt sich die Stadt Heidelberg mit allen juristischen Mitteln. Unter anderem läuft seit Juli eine Klage gegen das Land, beziehungsweise gegen das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe als dessen ausführende Behörde. Außerdem hatte die Stadt schon im Mai die bereits begonnenen Umbauarbeiten einstellen lassen. Dagegen hatte wiederum das Sozialministerium Widerspruch beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingelegt.

Dieses hatte nun Ende September als übergeordnete Baurechtsbehörde den Baustopp aufgehoben. „Die derzeit ruhenden Instandsetzungsarbeiten im Heidelberger Gefängnisbau Fauler Pelz können mit sofortiger Wirkung wiederaufgenommen werden“, hieß es. Da seit Ende August alle erforderlichen Genehmigungsunterlagen vorlägen, stehe der Erteilung einer Baugenehmigung nichts mehr im Weg, so die Argumentation des RP.

Nachverhandlungen laufen

Damit muss das Innenministerium allerdings seine Planungen deutlich überarbeiten. Schließlich wurden die Handwerker und Planer abgezogen, weil sie ja nicht mehr weiterarbeiten durften. Diese nun wieder zu aktivieren, ist mit einigem Aufwand verbunden, wie es in den Antworten des Ministeriums etwas verklausuliert deutlich wird. Zwar sind die Fachleute in Sachen Sanierung nur eine Woche nach Aufhebung des Baustopps bereits wieder auf der Baustelle. Allerdings gibt es zwischen den Unternehmen und dem Ministerium offenkundig neuen Abstimmungsbedarf. „Die diesbezüglichen Verhandlungen laufen noch“, so die knappe Antwort nach einer möglichen Erhöhung der lange zuvor verhandelten Kosten. Ursprünglich hatte das Land rund elf Millionen Euro für die Ertüchtigung des Faulen Pelz veranschlagt.

Ob der - nicht zuletzt durch den fünfmonatigen Baustopp - noch gehalten werden kann, ist insofern fraglich. Dazu könne angesichts der laufenden Verhandlungen nichts gesagt werden. Die auch mit elf Millionen Euro relativ hohe Summe für die Sanierung lässt die Stadt Heidelberg daran zweifeln, dass die Nutzung für den Maßregelvollzug tatsächlich nur eine Zwischenlösung ist. Beim Ankunftszentrum in Patrick-Henry-Village hatte die Stadt bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht. Es gibt indessen einen Vertragsentwurf des Landes, in dem ausdrücklich eine Ende der Nutzung auf den 30. Juni 2025 terminiert ist.

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Das Land erklärt sich dem Entwurf nach sogar dazu bereit, der Stadt Strafe zu bezahlen, sollte die Nutzung länger dauern. Den Abschluss dieses öffentlich-rechtlichen Vertrages habe die Stadt aber abgelehnt, sodass hierzu nichts Schriftliches vereinbart sei: „Es gibt dazu derzeit keine neueren Planungen“, heißt es dazu. Die befristete Zwischennutzung des Faulen Pelz hängt eng damit zusammen, dass das Land an anderer Stelle - unter anderem an dem für Mannheim und Heidelberg zuständigen Zentrum für Psychiatrie in Calw - neue Plätze schafft, die bis 2024 zur Verfügung stehen sollen.

Seinen Zeitplan muss das Stuttgarter Innenministerium ohnehin erneut korrigieren. Das Vorhaben, das Gebäude drei Jahre lang für den Maßregelvollzug zu nutzen, ist nach dem dem monatelangen juristischen Fingerhakeln schon jetzt nicht mehr einzuhalten. „Der ursprüngliche Zeitplan muss nun angepasst werden. Ziel ist, die Nutzung so schnell wie eben möglich im ersten Quartal zu schaffen“, heißt es in der Antwort der Behörde auf die Anfrage dieser Redaktion. Anfänglich hatte das Ministerium die ersten Insassen ab August 2022 einziehen lassen wollen.

Dass gerade erst in Wiesloch 24 neue Plätze für den Maßregelvollzug geschaffen worden sind, führe nicht dazu, „dass der Bedarf für die Nutzung des Faulen Pelz gesunken ist“, betont der Ministeriumssprecher. Dort handle es sich um Reha-Plätze, also keine Plätze im gesicherten Bereich, wie dies in Heidelberg der Fall sein soll.

Die Stadt Heidelberg hält sich angesichts der aktuellen Entwicklung noch bedeckt. „Wir befinden uns in einem internen Abstimmungsprozess“, sagte ein Sprecher und ergänzte: „Wir werden unsere rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“

Ressortleitung Teamleiter der Redaktionen Metropolregion und Südhessen Morgen

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