Heidelberg. Die Bauarbeiten am „Faulen Pelz“ in der Heidelberger Altstadt dürfen fortgesetzt werden: Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe hat einen von der Stadt verhängten Baustopp aufgehoben. Das baden-württembergische Sozialministerium plant eine Interimsnutzung des leerstehenden Gebäudes für den Maßregelvollzug suchtkranker Straftäter. In der Stadt regt sich seit Monaten Widerstand gegen dieses Vorhaben.
„Die für die Wiederaufnahme des Gefängnisbetriebs im ,Faulen Pelz’ erforderlichen Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten wurden zunächst ohne das Vorliegen einer Baugenehmigung begonnen“, fasst eine RP-Sprecherin zusammen. Da die frühere Nutzung aber bereits endgültig aufgegeben worden war, verwies die Stadt auf die Erforderlichkeit einer Baugenehmigung. Als untere Baurechtsbehörde verhängte sie am 13. Mai einen Baustopp. Dagegen legte das Sozialministerium bei der höheren Baurechtsbehörde, dem RP, Widerspruch ein.
Öffentliches Interesse betont
Das entschied nun: „Die derzeit ruhenden Instandsetzungsarbeiten im Heidelberger Gefängnisbau Fauler Pelz können mit sofortiger Wirkung wiederaufgenommen werden.“ Denn seit Ende August lägen alle erforderlichen Genehmigungsunterlagen vor, der Erteilung einer Baugenehmigung stünde daher nichts mehr im Weg.
Weil dringend Plätze für straffällige Suchtkranke im Land benötigt würden, bestehe ein öffentliches Interesse – denn es könnte sonst sein, dass weitere Straftäter auf freien Fuß kommen, allein weil es keinen adäquaten Platz im Maßregelvollzug für sie gibt.
Bereits im Juli hatte das RP die von der Stadt kurz zuvor angeordnete Zurückstellung des Baugesuchs kassiert. Begründung: Es gebe ein „besonderes öffentliches Interesse“ daran, eine zeitnahe Entscheidung über das Baugesuch möglich zu machen. Gegen diese Entscheidung klagte die Stadt vor den Verwaltungsgericht Karlsruhe – das Verfahren ist noch in der Schwebe.
Keine Fledermäuse im Faulen Pelz
Das Sozialministerium möchte in dem alten Altstadtgefängnis vorübergehend 80 Plätze für die Therapie alkoholkranker Straftäter einrichten und dafür elf Millionen Euro investieren. Das Gebäude ist der Universität für die Geisteswissenschaften versprochen, würde aber erst ab 2025 dafür benötigt.
Angesichts der hohen Investitionssumme, die das Land bereit ist in die Hand zu nehmen, befürchtet die Stadt, dass die kurzfristige Interimslösung eher zu einer mittel- bis langfristigen Nutzung für den Maßregelvollzug führt und damit die Entwicklungspläne der Universität blockiert werden. Zuletzt hatte das Heidelberger Bauamt vom Sozialministerium noch eine Untersuchung verlangt, ob möglicherweise geschützte Fledermäuse durch den Umbau gefährdet sein könnten. Die Expertise war zu dem Schluss gekommen, dass in dem alten Gemäuer keine Fledermäuse lebten. „Selbst wenn es welche gäbe, so wären sie durch die Bauarbeiten laut artenschutzrechtlicher Vorprüfung auch nicht gefährdet gewesen“, betonte ein Ministeriumssprecher Anfang September.
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