Heidelberg/Karlsruhe. Wenn am Donnerstag, 5. August, am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe die nächste Runde im Streit um den Alten Kohlhof auf dem Heidelberger Königstuhl startet, dann sind die Zuschauerkapazitäten sehr begrenzt. Wie ein Sprecher des OLG am Montag mitteilte, stehen insgesamt nur zwölf Zuhörerplätze zur Verfügung, von denen sechs bevorzugt für Medienvertreter vorgesehen sind. Sind diese Plätze bis fünf Minuten vor Verhandlungsbeginn um 10 Uhr noch unbesetzt, werden sie an weitere wartende Personen vergeben. Auch wenn Medienvertreter oder Prozessbeobachter die Sitzung kurz verlassen, werden die Plätze sofort weitervergeben. Im gesamten Gerichtsgebäude gilt eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken.
Der 19. Zivilsenat des OLG Karlsruhe verhandelt ab 5. August über die Berufung der Stadt Heidelberg im Verfahren gegen die Familie Hofbauer. Die Stadt fordert ein Wiederkaufsrecht für das Anwesen ein, weil aus ihrer Sicht durch die Eigentümer gegen einen Grundbucheintrag zum Betrieb einer Gaststätte verstoßen wurde. Das Landgericht Heidelberg hatte der Eigentümerfamilie recht gegeben. Sie betreibt auf dem Alten Kohlhof das Gourmetrestaurant „Oben“. Eine Entscheidung ist am ersten Verhandlungstag noch nicht zu erwarten, so das OLG. jei
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