Heidelberg. Der Streit um die geplante Interims-Nutzung des ehemaligen Altstadt-Gefängnisses für den Maßregelvollzug geht weiter: Heidelberg klagt nun gegen das Land. Das Schreiben ist beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht worden. Das teilt die Presseabteilung der Stadtverwaltung mit.
Gerichtet ist die Klage gegen das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe als Vertreterin des Landes. „Nach Ansicht der Stadt verletzt das RP bereits mit einer fachaufsichtlichen Weisung, wonach die Stadt dem RP einen beabsichtigten Zurückstellungsbescheid vorab zur Zustimmung vorzulegen habe, die Planungshoheit und das Selbstverwaltungsrecht der Stadt“, heißt es etwas juristisch-verklausuliert.
In der Sitzung des Bauausschusses Ende Juni war deutlich geworden, dass das RP die Pläne des Sozialministeriums unterstützt. Suchtkranke Straftäter sollen hier als erste Station in ihrem Maßregelvollzug untergebracht werden. Die Nutzung des historischen und zum Teil denkmalgeschützten Gebäudekomplexes in der Heidelberger Altstadt soll befristet auf drei Jahre stattfinden. Stadt und Universität wollen dagegen Teile der Geisteswissenschaften im „Faulen Pelz“ unterbringen und haben Zweifel daran, dass das Projekt angesichts eines Umbaus für elf Millionen Euro nur auf drei Jahre angelegt sein soll. Beim Ankunftszentrum auf PHV hat die Stadt entsprechende Erfahrungen mit dem Land gemacht. Auch dieses sollte nur temporär errichtet werden, verhindert aber bis heute die Entwicklung des neuen Stadtteils.
Wir müssen unsere Rechte zunächst einmal wahren
Im Anschluss an die Klage sei ein Zurückstellungsbescheid gegen das Land ergangen – genauer: gegen das Sozialministerium. Es plant als Bauherr den Umbau des stillgelegten Gefängnisses für die Unterbringung von suchtkranken Straftätern.
„Um die eigenen Rechte zu wahren und den eindeutigen Beschluss des Gemeinderats vom 2. Juni umzusetzen, sah sich die Stadt zu diesen Schritten gezwungen“, heißt es zur Begründung des Schrittes vor Gericht am Donnerstag weiter aus dem Rathaus.
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Im Dezember 2021 hatte der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Sicherung dieser universitären Nutzung des Grundstücks beschlossen. Das Vorhaben des Landes, im „Faulen Pelz“ eine Einrichtung für den Maßregelvollzug zu schaffen, widerspreche den Planungen von Stadt und Universität. Das Land hat im April einen Bauantrag bei der Stadt eingereicht. Den stellte der Gemeinderat am 2. Juni um ein Jahr zurück. In der Sitzung warb der eigens aus Stuttgart angereiste Sozialminister Manfred Lucha noch einmal ausführlich um Verständnis für das Bauvorhaben. Außerdem schickte er noch einen Brief und legte einen Vertragsentwurf vor.
In dem Entwurf steht bereits in der Präambel festgeschrieben, dass die Nutzung des „Faulen Pelz“ für den Maßregelvollzug nicht über den 30. Juni 2025 hinaus genutzt werden solle. Außerdem sichert das Land laut diesem Entwurf „umfassende und zügige planerische sowie finanzielle Unterstützung beim Umbau des alten Gefängnisses für universitäre Zwecke“ zu.
Darüber hinaus erlegt sich das Land eine Vertragsstrafe auf für den Fall, dass es den Faulen Pelz nicht rechtzeitig räume. Die Höhe dieser Strafe sollte in den weiteren Verhandlungen ermittelt werden.
„Wir müssen unsere Rechte zunächst einmal wahren. Daran ändert auch das jüngste Vertragsangebot des Sozialministeriums nichts“, erklärte hingegen Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner den Schritt zur Klage.
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