Pandemie

Unterschiedliche Regelungen bei Isolationspflicht sorgen für Probleme

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Stefanie Ball
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Die Pflicht zur häuslichen Quarantäne ist in Baden-Württemberg für Corona-Infizierte bereits aufgehoben, Hessen soll folgen. © Sebastian Gollnow/dpa

Rhein-Neckar. Während Rheinland-Pfalz noch prüft, schaffen Baden-Württemberg, Hessen und andere Bundesländer Fakten: Sie heben die Isolationspflicht auf beziehungsweise sind dabei, ihre Coronaverordnungen entsprechend zu ändern. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Stattdessen reicht es, außerhalb der eigenen Wohnung fünf Tage lang eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen. Wer krank ist, also Symptome hat, sollte wie bisher zu Hause bleiben und sich krankschreiben.

So weit so gut - doch was ist, wenn jemand in Baden-Württemberg oder Hessen wohnt und in Rheinland-Pfalz arbeitet? Oder umgekehrt? Denn dort gilt weiterhin die Absonderungspflicht, unabhängig davon, ob der positiv Getestete Symptome hat oder nicht. Die Antwort aus dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium in Stuttgart lautet lapidar: Es gelten die jeweiligen Regeln des Bundeslandes.

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Für mindestens fünf Tage ins Homeoffice

Das heißt, wer beispielsweise in Lampertheim lebt, aber seinen Job in Ludwigshafen hat, kann bei positivem Test nicht arbeiten gehen und müsste für mindestens fünf Tage ins Homeoffice. Das Gleiche gilt für den Coronainfizierten in Bad Dürkheim, der muss, auch wenn es ihm gut geht, zu Hause bleiben, auch wenn an seiner Arbeitsstätte in Heidelberg keine Absonderungspflicht mehr gilt. „Arbeitgeber in Baden-Württemberg können nicht verlangen, dass Arbeitnehmer aus Rheinland-Pfalz die Isolationspflicht von fünf Tagen brechen“, betont die IHK Rhein-Neckar.

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Im rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium in Mainz zeigt man sich über das Vorpreschen der zwei Nachbarbundesländer verschnupft. Offiziell heißt es: „Wir prüfen den Vorstoß.“ Die Coronabekämpfungsverordnung gelte noch bis Ende November, bis dahin werde dann entschieden, ob die Isolationspflicht gekippt wird. Grundsätzlich hätte man sich ein einheitliches Vorgehen gewünscht, schließlich sei man ja in Gesprächen gewesen.

Das bestätigt das baden-württembergische Gesundheitsministerium, verweist aber zugleich darauf, dass staatliche Maßnahmen nur solange aufrechtzuerhalten seien, wie es die Infektionslage erforderlich macht. Im Übrigen würde sich ja die Frage stellen, wie man ohne Symptome überhaupt bemerkt, dass man Corona hat. „Wir reden hier in der Realität wahrscheinlich von einer verschwindend geringen Zahl an Personen“, sagt ein Ministeriumssprecher.

Das sieht auch Heiko Lenz von der IHK Pfalz so, betont aber: „Dass wir unterschiedliche Regelungen haben, ist natürlich unglücklich.“ Nun müsse schlicht abgewartet werden, wie sich Rheinland-Pfalz entscheide. Und auch Hessen muss seine Ankündigung, die Isolationspflicht aufzuheben, erst noch umsetzen - eine Verordnungsänderung werde derzeit innerhalb der Landesregierung beraten, ein konkreter Zeitplan bestehe nicht, teilte das Sozialministerium am Freitag mit.

Aus ärztlicher Sicht spricht jedenfalls nichts gegen die Lockerungen. So begrüßt die Bundesärztekammer den Schritt. Denn: Die Infektionszahlen gingen zurück, die Krankheitsverläufe seien meist mild, und die Menschen müssten lernen, eigenverantwortlich mit der Situation umzugehen.

Freie Autorin

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