Justiz

Tod eines Jobcenter-Mitarbeiters: Sechs Jahre Haft gefordert

Ein 57-jähriger Jobcenter-Mitarbeiter aus Neustadt stirbt Mitte September nach einem Faustschlag auf offener Straße. Der mutmaßliche Täter steht seit Ende Mai vor Gericht. Kurz vor Prozessende beteuert er: "Ich war es nicht"

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Agnes Polewka
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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Thomas Dominkovic aus Mannheim bei Prozessbeginn. © Dirk Timmermann

Neustadt. „Ich war es nicht, ich habe damit nichts zu tun“, wiederholt der Angeklagte Besard H. am Montagnachmittag wieder und wieder vor dem Frankenthaler Landgericht. Eine überraschende Wendung in einem Prozess um den tragischen Tod eines Jobcenter-Mitarbeiters aus Neustadt im September 2023. Wochenlang fahndeten die Beamten nach dem Täter, Anfang Dezember nahmen sie Besard H. fest, er bestritt die Tat und äußerte sich zunächst nicht zu möglichen Details.

Streit zwischen Jobcenter-Mitarbeiter und Gegenüber

Was war passiert? Laut Anklage war ein 57 Jahre alter Mitarbeiter des Jobcenters in Neustadt am 14. September 2023 in seiner Mittagspause in Bahnhofsnähe unterwegs, als ihn jemand an der Schulter „touchierte“. Zwischen dem Jobcenter-Mitarbeiter und seinem Gegenüber soll es zum Streit gekommen sein.

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Laut Anklage trafen den 57-Jährigen darauf ein Tritt ins Gesäß und mindestens ein Faustschlag gegen den Kopf – mit tödlichen Folgen? Nach dem Vorfall verständigte der Mann seine Lebensgefährtin, die ihn in ein Ludwigshafener Krankenhaus brachte, wo er zusammenbrach und wenige Tage später starb. Durch den Schlag soll eine Hirnblutung ausgelöst worden sein, die in Verbindung mit einer bis dahin unentdeckten Leukämie zum Tod geführt haben soll.

Verteidigung plädiert auf Freispruch

Sechs Jahre Freiheitsstrafe fordert die Staatsanwaltschaft am Montag für B., der sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge und weiterer Delikte vor Gericht verantworten muss. So soll er kurz nach der Tat ein Paar Kopfhörer gestohlen und später die Wohnung seiner Großeltern verwüstet haben – die Vorwürfe hatte H. zu Prozessbeginn eingeräumt, nicht aber den Angriff auf den 57-Jährigen.

Noch vor den Schlussvorträgen kommt es zu einem Rechtsgespräch, den Inhalt referiert die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt wenig später im Gerichtssaal. Eine Freiheitsstrafe unter vier Jahren könne die Kammer nur in Erwägung ziehen, wenn Besard H. sich geständig zeigt.

Doch der räumt die Vorwürfe auch am vorletzten Prozesstag nicht ein und betont unter Schwüren, er habe nichts getan. „Ich war schon öfter vor Gericht, ich weiß, dass ein Geständnis sich positiv auswirkt, aber ich war es nicht“, sagt H., der mehrfach vorbestraft ist.

Der Mannheimer Verteidiger des Mannes, Thomas Dominkovic, fordert am Montag einen Freispruch für seinen Mandanten. Niemand habe Besard H. zweifelsfrei erkannt. „Er könnte es gewesen sein, es könnte aber auch ein anderer gewesen sein – bei einer so unsicheren Beweislage.“

Staatsanwaltschaft zeigt sich überzeugt

Und selbst wenn man davon ausginge, sein Mandant hätte „es gemacht“, er hätte zugeschlagen und zugetreten, dann sei das, was er getan habe, an „Intensität sehr überschaubar“ – dann sei auch ein minderschwerer Fall denkbar und der Strafrahmen verschiebe sich entsprechend, so Dominkovic.

Die Staatsanwaltschaft zeigt sich am Ende des Prozesses dennoch überzeugt davon, dass Besard H. der Täter war – vor allem wegen seines Aussehens, das das Opfer seiner Partnerin beschrieb, bevor es starb, und wegen eines Videos, das dokumentiert, dass der Angeklagte sich zur Tatzeit in der Nähe aufhielt. Sollte Besard H. am kommenden Mittwoch wegen der angeklagten Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt werden, drohen ihm mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe.

Redaktion

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