Heidelberg. Mehr als die Hälfte der Online-Wohnungsinserate in Heidelberg weisen eine überhöhte Miete auf. Das geht aus einer knapp einjährigen Auswertung hervor, die die Stadt in Auftrag gegeben hat. Von September 2024 bis 2025 wertete dabei ein Unternehmen aus Freiburg knapp 2000 Wohnungsanzeigen von Plattformen im Internet aus.
„Ziel war es, Verdachtsfälle für unzulässig hohe Mietangebote zu ermitteln und der Stadt zu melden“, schreibt die Verwaltung in einer Mitteilung. Bei knapp 1000 Inseraten wurde eine solche überhöhte Miete vermutet. Als überhöht gilt eine Miete, wenn sie mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Knapp 300 der Inserate überschritten laut Stadt sogar die Grenze zum Mietwucher. Davon ist die Rede, wenn eine Miete mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Stadt Heidelberg will Vermieterinnen und Vermieter sensibilisieren
Die Stadtverwaltung nahm infolge der Meldungen Kontakt zu den Vermietern und Vermieterinnen auf und wies sie auf die angenommenen unangemessenen Mietforderungen hin. „Das Mietmonitoring entfaltet seine Wirkung vor allem durch die Sensibilisierung der Vermietenden“, sagt Norbert Großkinsky, Leiter des Teams Strategische Wohnungsentwicklung bei der Stadt.
Dieses Mietmonitoring zur Eindämmung überhöhter Mieten auf dem Heidelberger Wohnungsmarkt hatte der Gemeinderat im Februar 2024 auf den Weg gebracht. Für Mieter wurde die Möglichkeit geschaffen, sich über die Webseite www.heidelberg.de/wohnen mit einem Formular bei Verdachtsfällen direkt an die Verwaltung zu wenden. „Die Mieterhaushalte haben jederzeit die Möglichkeit, zu entscheiden, ob ein formales Verfahren gegen den Vermieter eingeleitet werden soll oder nicht.
Mietern ist aktuell noch eine hohe Beweislast aufgebürdet
Dennoch ist die Situation für Mieter knifflig. „Ein großer Wermutstropfen bleibt“, sagt Großkinsky. „Aufgrund der momentanen Rechtslage ist neben einer nachgewiesenen unzulässigen Miethöhe von den betroffenen Mietenden zusätzlich die Ausnutzung eines geringen Wohnungsangebotes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen“, so der Fachmann. Bedeutet im Klartext: Mieterinnen und Mieter müssen dezidiert darlegen, welche Bemühungen sie bei der Wohnungssuche unternommen haben, weshalb diese erfolglos geblieben sind und dass sie letztlich nur mangels einer anderen Möglichkeit auf den Abschluss des für sie ungünstigen Mietvertrags angewiesen waren.
„Aktuell bürdet man meines Erachtens den Mieterinnen und Mietern eine zu hohe Beweislast auf. Hier sollte der Bundesgesetzgeber unbedingt nachbessern“, so Großkinsky.
Über ortsübliche Mieten in Heidelberg können sich Betroffene oder Interessierte im städtischen Mietspiegel informieren, der seit 20 Jahren erstellt wird. Auf der städtischen Webseite www.heidelberg.de/mietspiegel können Mieter und Vermieter dabei auch mit einem interaktiven Mietspiegelrechner ermitteln, welche Miethöhe für eine Immobilie angemessen ist. Solche Mietspiegel gibt es auch für Mannheim und Ludwigshafen.
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