Herxheim am Berg. Der Blick von der Terrasse beweist, warum das pfälzische Weindorf „Herxheim am Berg“ heißt. Der Blick von 212 Metern über dem Meeresspiegel, dem höchsten Punkt an der Deutschen Weinstraße, schweift über Weinberge und die Vorderpfalz bis nach Mannheim und den Odenwald. Von hier kommen auch zahlreiche Kurpfälzer regelmäßig vorbei, um in der Alex Weinlounge das eine oder andere Glas Wein der Herxheimer Winzergenossenschaft und dazu kleine Häppchen zu genießen.
Anwohner stören sich an Musikabenden in der Alex Weinlounge
Der Donnerstag ist zudem längst kein Geheimtipp mehr. An jedem zweiten und vierten Donnerstag im Monat „groovt der Berg“. Dann bietet die Weinlounge Livemusik mit der Haus-Band und wechselnden Solisten. Am ersten und dritten Donnerstag gibt’s Musik vom DJ. Dafür reist das Publikum sogar aus Karlsruhe und Frankfurt an. Doch genau dieser musikalische Donnerstagabend stößt einem Teil der Nachbarschaft mächtig auf.
Einigen Anwohnern ist es schlicht zu laut. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim ist den Beschwerdeführern nun zunächst einmal gefolgt: Am Dienstag hat sie eine förmliche Nutzungsuntersagungsverfügung erlassen. Diese verbietet den weiteren Betrieb dieser Musikveranstaltungen - zumindest vorerst. Nicht betroffen von der Verfügung ist der normale Weinbistro-Betrieb. Dieser dürfe ganz normal fortgesetzt werden, bestätigte die Sprecherin der Kreisverwaltung.
Zwei Unterschriftenlisten - die eine für und die andere gegen die Musikabende
Wie groß der Widerstand im Dorf ist, darüber streiten selbst die Herxheimer. Dem Ersten Beigeordneten Gero Kühner liegen zwei Unterschriftenlisten vor, berichtet er dieser Redaktion auf Nachfrage. Auf der Liste der Gegner stünden 14 Namen, darunter die von zwei Personen, die gar nicht mehr in Herxheim wohnten.
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Es gebe eine zweite Liste, die sich ausdrücklich für die Konzertreihe in ihrer gewohnten Form starkmachten und die Weinlounge in ihrer jetzigen Form als Bereicherung für das Dorf empfänden. Und auch auf dieser Liste stünden viele Namen aus der direkten Nachbarschaft der Winzergenossenschaft, so Kühner.
Wegen Beschwerden aus der Nachbarschaft baute Alex Weinlounge einen Parkplatz
„Wir haben überhaupt erst durch die Kreisverwaltung erfahren, dass es Stress gibt“, sagt Kühner. In den ebenfalls alle 14 Tage stattfindenden Bürgersprechstunden der Gemeindeverwaltung sei der Lärm niemals ein Thema gewesen. Dabei werde das Weinbistro bereits seit neun Jahren in dieser Form bewirtschaftet - auch immer wieder mit Konzerten.
Und es habe auch am Anfang immer wieder Differenzen gegeben. Da ging es um die Parksituation. Immer wieder irrten Besucher durch das angrenzende Wohngebiet und parkten dort auch nicht immer ideal. Dann habe der Betreiber einen Parkplatz gebaut, mit direkter Zufahrt von der Weinstraße, der B 271.
Dann sei sehr lange Ruhe gewesen, die Situation vollkommen entspannt. Bis der Streit um die Weinlounge zuletzt eben wieder hochkochte und sich am donnerstagabendlichen Lärm entzündete. Die Kreisverwaltung berichtet von der Beschwerde von Nachbarn im März vergangenen Jahres. Bereits damals habe die Verwaltung nach entsprechender Prüfung darauf hingewiesen, dass solche regelmäßige Veranstaltungen den Nutzungsumfang einer Gaststätte überschreiten und einer vorherigen Baugenehmigung bedürfen, erläutert die Sprecherin der Kreisverwaltung.
Städtebauliche Perspektiven und Lärmgutachten berücksichtigt
Nach mehreren Schriftwechseln zwischen den Rechtsanwälten der Alex Weinlounge und der Nachbarschaft sei der Verwaltung der Bauantrag für die Nutzungsänderung zur Durchführung von Musikveranstaltungen am 11. Januar vorgelegt worden. Da aber die Musikveranstaltungen fortgeführt worden seien, habe man die Verfügung erlassen.
Dabei hält die Kreisverwaltung die beantragten Musikveranstaltungen nicht grundsätzlich für unzulässig: „Der Charakter einer Schank- und Speisewirtschaft geht in städtebaulicher Hinsicht nicht ohne weiteres verloren, wenn dort - über die Verabreichung von Speisen und Getränken hinaus - auch die Möglichkeit zum ,Amüsement' in Form von Musik und Tanz geboten wird“, heißt es vom Kreis.
Entscheidend sei, ob diese Betätigungen dem Betrieb ein „eigenes gaststättenfremdes Gepräge“ gäben und ob der Charakter der Schank- und Speisewirtschaft dahinter zurücktrete. Wichtig sei auch ein Lärmgutachten, das der Betreiber bereits bei einem Ingenieurbüro in Auftrag gegeben habe. Dieses solle Aufschluss über die zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen nicht nur für die Nachbarschaft, sondern auch für ein benachbartes Vogelschutzgebiet geben.
Konzerte in der Alex Weinlounge sind vorerst untersagt
Deswegen gelte die Verfügung über die Untersagung der Nutzung als Konzert-Location nur vorerst. Wenn alle nötigen Unterlagen wie das Lärmgutachten vorlägen, werde die Kreisverwaltung über den Antrag auf Nutzungsänderung von Alex Weinlounge entscheiden.
Die Winzergenossenschaft will sich gegenüber dieser Redaktion derzeit gar nicht äußern. Auf der Internetseite informiert die Weinlounge kurz und knapp drüber, dass sowohl die Livemusik also auch die Clubabende am ersten und dritten Donnerstag im Monat „aufgrund der aktuellen Lage von der Kreisverwaltung untersagt“ seien. Die Wellen in den sozialen Netzwerken schlagen entsprechend hoch.
Den Beschwerdeführern schreibt Beigeordneter Gero Kühner ins Stammbuch, dass der „Lärm“ aus der Weinlounge noch gar nichts gegen das sei, was eine mögliche neue Westtangente der B 271 den Anwohnern verursachen werde, wenn die Umgehung denn komme. Kühner kämpft seit Jahren leidenschaftlich gegen die neue B 271. Ortsbürgermeister Georg Welker will nun auf den Antrag zur Nutzungsänderung inklusive Lärmgutachten warten. Wenn das vorliege, werde der Gemeinderat darüber entscheiden.
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