Heidelberg. Die Stadt Heidelberg wehrt sich weiter gerichtlich gegen die Pläne des Landes, im ehemaligen Gefängnis "Fauler Pelz" einen Maßregelvollzug für psychischkranke Straftäter einzurichten. Sie hat dazu in dieser Woche in zwei Fällen erneut Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben. Das erklärte ein Sprecher der Stadt auf Anfrage.
Laut Stadt verletzt RP die kommunale Planungshoheit
Der "Faule Pelz" sei seit Jahren als Erweiterung für die Universität vorgesehen. Es gebe bereits einen Bauvorbescheid für die Universität. Die Stadt sehe sich daher zu der erneuten Anrufung des Verwaltungsgerichtes gezwungen, "um die eigenen Rechte zu wahren und den einstimmigen Beschluss des Gemeinderats vom 2. Juni umzusetzen".
Das Gremium hatte entschieden, den Bauantrag des Landes um ein Jahr zurückzustellen und zunächst ein bereits begonnenes Bebauungsplanverfahren für eine universitäre Nutzung abzuschließen. Über die Wirksamkeit dieser Zurückstellung sei bereits ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig, ergänzte der Sprecher der Stadtverwaltung.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) hatte das Heidelberger Baurechtsamt angewiesen, bis zum 14. Oktober eine Baugenehmigung zu erteilen. Nach Ansicht der Stadt verletzt das RP damit erneut die Planungshoheit der Kommune. Außerdem hatte es dem Sozialministerium des Landes erlaubt, auch ohne Baugenehmigung umfangreiche Umbauarbeiten in dem denkmalgeschützten Gebäude fortzusetzen.
Interimslösung für elf Millionen Euro
"Die Stadt hält auch hierdurch ihre Planungshoheit für betroffen und sieht außerdem mit der Freigabe von Bauarbeiten ohne erforderliche Baugenehmigung das Instrument der Präventivkontrolle als verletzt an", heißt es am Freitag weiter.
Für eine Interimslösung sollen nach Angaben des Sozialministeriums elf Millionen Euro in das alte Gefängnis investiert werden. Die Klagen haben nach Rechtsauffassung der Stadt aufschiebende Wirkung. Sie hat deshalb bisher keine Baugenehmigung erteilt.
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