Heidelberg. Seit gut drei Jahren rollen die kleinen türkisfarbenen, grün-weißen oder schwarzen Elektro-Roller, die für einzelne Fahrten gemietet werden, durch Heidelberg und die Region. Achtlos irgendwo abgestellt oder gar weggeworfen, werden sie seither auch immer wieder zur Barriere und zum Ärgernis. Heidelberg plant ab Januar, spezielle Abstellflächen für Elektro-Roller auszuweisen. Darüber hat die Stadtverwaltung den Gemeinderat in der letzten öffentlichen Sitzung des Jahres informiert. In Mannheim gibt es für E-Scooter bereits eigene Abstellflächen in der Innenstadt - zum Beispiel am Paradeplatz. Ludwigshafen hat ebenfalls solche Pläne.
Zusammen mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar formulieren die Kommunen überregionale Leitlinien für den Umgang mit den Elektro-Rollern. Als Ergänzung zu Bus und Bahn, zum Beispiel für die letzte Meile von der Haltestelle ab, werden die Roller als sinnvolle Ergänzung betrachtet. Diskutiert werden die E-Roller-Parkzonen in Heidelberg schon länger. Die Gemeinderatsfraktion „Die Heidelberger“ beruft sich auf einen Antrag im Oktober 2020, der forderte, Leih-E-Scootern definierte Stellen vorzugeben. Im Februar 2021 sei bei der Behandlung des Antrags ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung gegangen, das Abstellen der E-Scooter durch eine Sondernutzungserlaubnis auf ausgewiesenen Flächen zu regeln. „Seitdem wurde der Gemeinderat nicht mehr über den Fortgang informiert. Auch diese Thematik ist ein wichtiger Baustein, um das Projekt ,Freie Gehwege’ in Heidelberg voranzutreiben“, kritisierte die Fraktion kürzlich. Nun informierte die Stadtverwaltung über den Stand der Planungen.
Rechtliche Seite war nicht ganz einfach
Auch wenn sich viele über die im Weg stehenden oder gar liegenden Flitzer ärgern: Die rechtliche Seite an den speziellen Abstellflächen zu klären, war nicht ganz einfach und wird eventuell auch weitere Verwaltungsgerichte beschäftigen. Handelt es sich bei den Abstellflächen um ruhenden Verkehr - oder geht es um ein Sondernutzungsrecht wie bei einem Marktstand oder einer Restaurantterrasse?
Inzwischen gehen viele Kommunen im Sinne des Straßengesetzes für Baden-Württemberg von Letztgenanntem aus, denn die öffentliche Verkehrsfläche wird für ein Geschäftsmodell genutzt. Aber: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Abstellen von Carsharing-Pkw bislang noch nicht als Sondernutzung einordnet. Dabei besitzen beide Mobilitätsangebote durchaus Ähnlichkeiten. Auch wenn das baden-württembergische Straßengesetz bei den E-Scootern noch nicht klar ausformuliert wird, kann sich die Stadtverwaltung doch auf Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten anderer Bundesländer stützen. Und so zeigen Bonn, Düsseldorf und Münster, dass die E-Tretroller-Zonen realisierbar sind.
Zuerst in der Altstadt
Als Sondernutzung des Straßenraums eingestuft, wird die E-Scooter-Flotte eine mögliche Einnahmequelle: Die Kommunen, die schon jetzt die Zahl der insgesamt zulässigen Roller pro Stadt mit dem Anbieter vereinbaren, können auch Mieteinnahmen einplanen. In Ludwigshafen sollen zum Beispiel pro Roller und Monat künftig vier Euro fällig werden, also 48 Euro pro E-Scooter und Jahr. Dem Prinzip „von innen nach außen“ folgend, sollen nun die ersten Abstellplätze für die kleinen Flitzer in der Heidelberger Altstadt und dann in Bergheim und Neuenheim entstehen.
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