Frankenthal. Am 28. August 2023 starb der Gastwirt des Café Roma im Ludwigshafener Stadtteil Hemshof in seiner Gaststätte. Nun haben Frankenthaler Richter einen 26-jährigen Somalier wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Anklage lautete zunächst auf Totschlag
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Abdriahman M. Totschlag vorgeworfen, war aber in ihrem Schlussvortrag davon abgerückt und hatte auf Mord plädiert. Dem folgten nun auch die Frankenthaler Richter. Der 26-Jährige kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen.
Was sich nach Ansicht der Kammer am 28. August zugetragen haben soll, lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Abdriahman M. wollte Kokain von dem 57-Jährigen kaufen. Bezahlen wollte er mit Falschgeld, woraufhin der Gastwirt ihn nicht habe gehen lassen wollen. Der Streit eskalierte, und der 26-Jährige fügte dem 57-Jährigen tödliche Verletzungen mit einer abgebrochenen Glasflasche zu.
Die Frankenthaler Richter sahen dabei zwei Mordmerkmale erfüllt: die Habgier und die sogenannte „Ermöglichungsabsicht“, die - vereinfacht gesagt - umreißt, dass ein Täter aus egoistischen Gründen bereit ist, alles zu tun - ohne Rücksicht auf Verluste. Der 26-Jährige habe unbedingt an das Kokain kommen wollen, so die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt.
Richterin spricht von „Victim Shaming“
Die Verteidiger des Mannes hatten auf Freispruch plädiert, M. hatte während des Prozesses immer wieder betont, aus Notwehr gehandelt zu haben - und verstrickte sich dabei mehrfach in Widersprüche. „Wie man es auch dreht und wendet, die Darstellungen des Angeklagten sind nicht mit der Spurenlage am Tatort in Einklang zu bringen“, sagte die Vorsitzende Richterin. „Dabei hat die Kammer jede Version gedreht und gewendet.“
Ermittler mussten "unnötigerweise" Intimsphäre des Getöteten ausleuchten
Die Richterin fand deutliche Worte für die Aussagen des Angeklagten während des Prozesses. Er habe Dinge über den 57-Jährigen behauptet, die sich als haltlos erwiesen hätten. Dadurch seien die Ermittler „unnötigerweise“ gezwungen gewesen, nach seinem Tod in die Intimsphäre des Gastwirts vorzudringen und diese in der Hauptverhandlung öffentlich zu thematisieren. Mirtha Hütt sprach von „Victim Shaming“, einer Täter-Opfer-Umkehr. „Das ist in höchstem Maße verachtenswert“, so die Vorsitzende Richterin.
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Es gebe keine Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit, was sich vor allem auch im kontrollierten Vorgehen des 26-Jährigen äußere, der am schwer verletzten 57-Jährigen vorbei noch einmal in den Gastraum ging, um das Kokain einzustecken.
Für zehn Gramm Kokain habe der 26-jährige Angeklagte ein Leben beendet, sagte Hütt. Und er habe großes Leid über die Familie des 57-Jährigen gebracht.
Söhne traten als Nebenkläger in dem Prozess auf
Die drei Söhne des Mannes traten als Nebenkläger in dem Prozess auf. Ihre Anwälte hatten sich in ihren Plädoyers den Forderungen der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Die Heidelberger Rechtsanwältin Lena Bretz hatte zudem gefordert, die „besondere Schwere der Schuld“ festzustellen, da der Angeklagte dem 57-Jährigen einen gezielten Schnitt im Halsbereich zugefügt habe. Dem folgte das Gericht nicht.
„Es ist ausgegangen, wie wir es rechtlich eingeschätzt haben“, sagte Rechtsanwalt Constantin Schiffer, Nebenklage-Vertreter eines weiteren Sohnes, nach dem Urteil im Gespräch mit dieser Redaktion.
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