Heidelberg. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Heidelberg nach der Amoktat am 24. Januar 2022 in einem Hörsaal der Universität Heidelberg im Neuenheimer Feld ist abgeschlossen. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Der 18 Jahre alte Täter hatte mit zwei Langwaffen eine 23 Jahre alte Studentin getötet und insgesamt acht weitere Studierende verletzt. Daraufhin hatte sich der Student selbst erschossen.
Die Ermittlungen im persönlichen Umfeld des Täters sollten laut Staatsanwaltschaft klären, ob es weitere Beteiligte gibt, die sich strafbar gemacht haben könnten. Anhaltspunkte für einen strafrechtlichen Vorwurf gegen weitere Personen hätten sich hierbei aber nicht ergeben, so die Staatsanwaltschaft am Montag.
Auch im Verfahren gegen den Inhaber sowie den Verkäufer eines Wiener Waffengeschäfts hätten sich keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben. Die Abgabe der Tatwaffen an den zur Tatzeit 18-jährigen Studenten seien nach österreichischem Recht grundsätzlich erlaubt gewesen. „Die Waffen wurden zwar unter Verletzung der dreitägigen, sogenannten Abkühlphase an den späteren Täter abgegeben. Allerdings war der 18-Jährige seit Langem fest zur Tatbegehung entschlossen, so dass der Schutzzweck des österreichischen Waffengesetzes, nämlich Spontantaten zu verhindern, durch den Verstoß der Waffenhändler nicht berührt worden ist“, heißt es weiter in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Zudem sei die Tat nicht vorhersehbar gewesen, da der Student angegeben hatte, die Waffen zur Jagd zu benötigen. Bei dem Ankauf habe er gegenüber dem Verkäufer – so die Staatsanwaltschaft – keine Auffälligkeiten gezeigt, die auf eine Verwendung zu Straftaten hingedeutet hätten.
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