Heidelberg. Nächster Akt im Streit um die Nutzung des „Faulen Pelz“: Die Stadt Heidelberg hat nach eigener Darstellung zwei Teilerfolge vor Gericht erzielt. Demnach hat das Verwaltungsgericht in Karlsruhe die aufschiebende Wirkung von Klagen der Stadt Heidelberg wieder hergestellt. Das bedeutet im Klartext. Die Stadt Heidelberg muss den Bauantrag des Sozialministeriums für das ehemalige Gefängnis am Rande der Heidelberger Altstadt nicht weiterbearbeiten, bis in der Hauptsache entschieden ist.
Newsletter "Guten Morgen Mannheim!" - kostenlos registrieren
Wie mehrfach berichtet, will das Land Baden-Württemberg im „Faulen Pelz“ vorübergehend suchtkranke Straftäter im so genannten Maßregelvollzug unterbringen. Die Nutzung soll nach Darstellung des Sozialministeriums bis 2025 begrenzt sein. Die Straftäter sollen hier ihren Maßregelvollzug starten, bevor sie auf andere Einrichtungen des Landes zur Therapie verteilt werden.
Gebäude und Lage ungeeignet
Dagegen wehrt sich die Stadt Heidelberg mit Macht. Sie hält das Gebäude in seiner Form und Lage für absolut ungeeignet als Einrichtung des Maßregelvollzugs. Außerdem gibt es in der Stadt massive Bedenken in Sachen Befristung. Dabei schwingen die Erfahrungen mit, die die Stadt zum Ankunftszentrum auf Patrick-Henry-Village mit dem Land gemacht hat. Auch hier hatte es Zusagen gegeben, dass die Einrichtung zur Aufnahme von Geflüchteten nur zeitlich begrenzt stattfinden solle. Nun wird das Ankunftszentrum dauerhaft dort angesiedelt – und die Stadt daran gehindert, zügig den Stadtteil zu entwickeln. Wahrscheinlich kann die umfassende Ansiedlung von rund 10 000 Einwohnern und 5000 Arbeitsplätzen frühestens Ende des Jahrzehnts beginnen – dann nämlich, wenn das neue Ankunftszentrum gebaut ist.
Aktuell sind vier unterschiedliche Gerichtsverfahren in Sachen „Fauler Pelz“ vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Entschieden in der Sache ist nichts. Aber zumindest hat sich die Stadt mit den Eilentscheidungen des Gerichts Luft verschafft. Zum einen haben die Richter entschieden, dass die Stadt dem Sozialministerium nicht per Sofortvollzug eine Baugenehmigung erteilen muss. Laut Gericht betehe die Gefahr, dass Tatsachen zu Lasten der Planungshoheit der Stadt geschaffen werden könnten. Laut Verwaltungsgericht könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass das Ministerium den Faulen Peltz länger als 2025 für den Maßregelvollzug nutzen könne. Dafür sprächen die Menge der gerichtlichen Zuweisungen in die Psychiatrischen Krankenhäuser und explizit die Erfahrungen mit dem Ankunftszentrum. Auch gilt laut Gericht weiterhin die Entscheidung des Gemeinderats vom vergangenen Juni, wonach der Bauantrag des Ministeriums um ein Jahr zurückgestellt wurde. Die Stadt Heidelberg treibt nun ihrerseits die Planungen für eine universitäre Nutzung des Faulen Pelz voran. Eine Offenlage des entsprechenden Bebauungsplans soll am 9. Februar im Gemeinderat beschlossen werden.
URL dieses Artikels:
https://www.mannheimer-morgen.de/orte/heidelberg_artikel,-heidelberg-beim-faulen-pelz-faehrt-die-stadt-heidelberg-vor-gericht-teilerfolge-ein-_arid,2039672.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.mannheimer-morgen.de/orte/heidelberg.html
[2] https://www.mannheimer-morgen.dehttps://www.mannheimer-morgen.de/orte/heidelberg_artikel,-heidelberg-fauler-pelz-in-heidelberg-ministerium-stellt-bauantrag-fuer-massregelvollzug-_arid,1942045.html