Neckar-Bergstraße. Seit dem 1. Juli haben sich die Gebühren für kommunale Notunterkünfte in Ladenburg deutlich erhöht, was zu Diskussionen führt. Im Zentrum steht die Frage, ob die neuen Kosten eine unzumutbare Belastung für arbeitende Geflüchtete oder eine notwendige Sparmaßnahme der Stadt sind. Zuvor lag der Nutzungsbeitrag bei 10,85 Euro pro Quadratmeter im Monat. Jetzt wird eine personenbezogene Gebühr von 322,76 Euro pro Wohnplatz und Monat erhoben, die sämtliche tatsächlichen Ausgaben der Stadt Ladenburg, einschließlich Nebenkosten, deckt.
Auch andere Kommunen in der Region überprüfen und passen ihre Satzungen an. In Heddesheim hat Hauptamtsleiter Julien Christof mitgeteilt, dass eine externe Firma mit der Neuberechnung beauftragt wird, gemäß dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt und einem Gemeinderatsbeschluss vom 24. Juli. Die Satzung wird ebenfalls überprüft. Eine Nachkalkulation der Nutzungsgebühren fand bereits 2018 und 2022 statt. Diese blieben jedoch unverändert.
Derzeit gilt eine flächenbezogene Gebühr von sieben Euro pro Quadratmeter, ergänzt durch eine personenbezogene Betriebskostenpauschale von 90 Euro für Erwachsene und 45 Euro für Kinder. Eine Strompauschale von 30 Euro monatlich entfällt, sofern ein Stromzähler vorhanden ist und die Abrechnung nach tatsächlichen Kosten erfolgt. Zusätzlich wird eine Pro-Kopf-Pauschale von zehn Euro für Möblierung erhoben.
Kosten für die Gemeinde Ilvesheim sollen „bestmöglich“ gedeckt werden
In Ilvesheim erklärt Bürgermeister Thorsten Walther, dass die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften zuletzt im April 2022 und im Januar 2024 angepasst wurde. „Die Gebührensatzung wird regelmäßig angepasst, um die Kosten für die Gemeinde bestmöglich zu decken“, so Walther. Die letzte Anpassung schließe auch Leistungen durch Bauhof und Fuhrpark der Gemeinde mit ein.
In Edingen-Neckarhausen wurden die Gebühren zuletzt 2018 kalkuliert. Rathaussprecherin Lisa Schoofs erklärt, dass derzeit die Personalkapazitäten für eine erneute Berechnung fehlen und ein externes Büro beauftragt werden müsste, was zusätzliche Kosten verursachen würde. Ein konkreter Zeitraum für die Neuberechnung kann daher nicht genannt werden.
Kommunen passen Nutzungsgebühren regelmäßig an
In Schriesheim teilt Stadtsprecherin Sui Xin Sommer mit, dass derzeit keine Neukalkulation der Gebühren für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte stattfindet. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung sollen jedoch sämtliche Erträge und Aufwendungen der Stadt sowie deren Grundlagen überprüft werden. Auch die von der Stadt festgesetzten Gebühren werden dann auf ihren Anpassungsbedarf untersucht. Da die Haushaltskonsolidierung umfangreich ist, lässt sich noch kein konkreter Zeitrahmen bestimmen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass alle Kommunen ihre Nutzungsgebühren regelmäßig anpassen. Bei Bedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch übernimmt der Sozialleistungsträger die Nutzungsentgelte. Der Anstieg in Ladenburg fällt vergleichsweise hoch aus. Stadtsprecherin Nicole Hoffmann erklärt, dass in der bisherigen Gebührenberechnung auf der Basis von 2020 die gestiegenen Energiekosten seit dem Ukrainekrieg 2022 und die zusätzliche Anmietung privater Wohnungen noch nicht berücksichtigt waren.
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