Mannheim. Bei einem normalen Zivilprozess ließe sich der Fall schnell erledigen. Ein Rechtsstreit um die Berechtigung einer Mieterhöhung verliert, wenn das beklagte Ehepaar die betreffende Wohnung verlassen hat, rapide an Bedeutung. Denn bei einer Neuvermietung ist man als Eigner nicht mehr an den Mietspiegel gebunden. Es geht also allenfalls noch um etwaige Ansprüche aus der Vergangenheit.
So fragt die Vorsitzende Richterin am Mannheimer Landgericht Karin Hark zu Beginn, ob vielleicht ein Vergleich möglich sei – „oder ob es die Klägerseite immer noch wissen will“? Deren Rechtsvertreter Josef Piontek antwortet, was Hark sicher wenig überrascht: Man wolle es „immer noch wissen“.
Vorläufige Auffassung
Schon wenige Minuten später weiß er es. Die Richterin und ihre Berichterstatter-Kollegin tragen zwar nur ihre „vorläufige Auffassung“ vor. Doch weil es in der nur halbstündigen Verhandlung am Landgericht weder eine Beweisaufnahme noch relevant wirkende neue Argumente gibt, ist der Ausgang schon vor der auf den 12. Oktober angesetzten Urteilsverkündung klar: Die Klage, mit welcher Haus und Grund die Einbeziehung der städtischen Wohnungsgesellschaft GBG in den Mannheimer Mietspiegel kippen will, dürfte auch in zweiter Instanz abgewiesen werden.
Und ob die Kammer die vom Eigentümerverband gewünschte Revision beim Bundesgerichtshof tatsächlich zulässt, ist nach den Eindrücken vom Mittwoch zumindest sehr fraglich. Auf die Frage, ob er darauf noch hoffe, sagt Piontek danach dieser Zeitung mit tapferem Lächeln: „Die Hoffnung stirbt zuletzt.“
Für unbeteiligte Interessierte werden an diesem Tag dann aber auch noch ein paar Details über den konkreten Fall bekannt. Wohnungen und was sie kosten, ist ja schließlich in Mannheim wie in allen Großstädten ein großes Thema.
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Mieten sind in Mannheim sicher nicht zu niedrig