Pandemie - Rhein-Neckar-Kreis konkretisiert Allgemeinverfügung

Wo Alkoholausschank und -konsum sowie Silvester-Feuerwerk im Rhein-Neckar-Kreis verboten ist

Von 
Kai Plösser
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Was haben sich Mannheimerinnen und Mannheimer dieses Jahr vorgenommen? Wir haben uns umgehört. © Jean-Christophe Bott

Rhein-Neckar. Der Rhein-Neckar-Kreis hat das vom Land Baden-Württemberg angeordnete Verbot von Feuerwerk zu Silvester an den öffentlichen Plätzen in den 30 Kommunen des Landkreises konkretisiert. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt ab Samstag, 11. Dezember, in Kraft, teilte das Landratsamt mit. Gleichzeitig gilt ab diesem Zeitpunkt in den definierten Bereichen das Verbot des Alkoholausschanks und -konsums. Mit der Regelung soll das Corona-Infektionsgeschehen möglichst eingedämmt und Menschenansammlungen auf engstem Raum vermieden werden.

„Gerade im Hinblick auf Ansammlungen im öffentlichen Raum, bei denen Alkohol konsumiert wird, ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass eines der vordringlichen Ziele zur Eindämmung der Pandemie die Vermeidung und Unterbrechung von Infektionsketten ist. Dies gilt besonders aufgrund der aktuellen Infektionslage“, erklärte die Gesundheitsdezernentin des Kreises, Doreen Kuss. Mit dem Pyrotechnikverbot soll im Hinblick auf das Verletzungsrisiko zudem eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser und Intensivstationen in der Silvesternacht unterbunden werden.

Dier Verbotsflächen in den einzelnen Kommunen im Überblick

  • Gemeinde Altlußheim: Rathausplatz; Messplatz; Salier-Platz
  • Stadt Eberbach: Innenstadtbereich  alle Verkehrs- und Begegnungsflächen, sowie Plätze u. Parkanlagen im dortigen Bereich, der südlich begrenzt wird durch den Neckarlauer und die Neckarwiese, westlich begrenzt wird durch die Hirschhorner Landstraße und Wilhelm-Blos-Straße, nördlich begrenzt durch die Güterbahnhofstraße und im Osten begrenzt durch die Odenwaldstraße / Neckarstraße u. Fahrgasse; Außensportanlage Steigeschulzentrum; Außensportanlage Hohenstaufen-Gymnasium
  • Gemeinde Heddesbach: Bushaltestelle Hauptstraße, Richtung Norden; Bushaltestelle Hauptstraße, Richtung Süden; Kirchplatz; Rathausplatz, Hauptstraße 2; im Tal (Bereich Alter Brombacher Weg, Kreuzung Sommergasse bis einschließlich Grillhütte und Basketballplatz, sowie Spielplatz)
  • Gemeinde Heddesheim: die Haltestellenbereiche des ÖPNV, Am Bundesbahnhof, Bahnhofstraße sowie an allen Bushaltestellen; Gelände Jugendhaus, An der Fohlenweide 5; Dorfplatz (Ortsmitte hinter dem Rathaus); Fritz-Kessler-Platz (Vorplatz Rathaus); Schulhof Karl-Drais-Schule, Rheinstr. 43; Schulhof Hans-Thoma-Schule, Schulstraße 4; Parkplatz vor Oberdorfstraße 8
  • Stadt Hemsbach: Rathausplatz (Fläche rund um das Rathaus), Schlossgasse 41; Bahnhofsvorplatz, Bahnhofstraße 1 sowie die Bahnhofstraße von der Bach-
    gasse bis zur Gartenstraße; 
    Alla-Hopp-Anlage und Bürgerpark, Bray-sur-Seine-Straße; Parkplatz Hans-Michel-Halle, Hüttenfelder Straße; Parkplatz vor der Kulturbühne Max, Hüttenfelder Straße, Parkplatz Seegelände, Seeweg 1; Bray-sur-Seine-Platz zwischen Grabenstraße und Bachgasse; Cäsar-Oppenheimer-Platz zwischen Schlossgasse und Schillerstraße; Kurpfalzkreisel auf der Hüttenfelder Straße; Wareham-Kreisel auf der Hüttenfelder Straße
  • Gemeinde Hirschberg: gemeindeweit alle Haltestellen des ÖPNV sowie im Ortsteil Leutershausen: Park & Ride-Parkplatz, Gewerbepark Hirschberg a.d.B.; Gelände des Sportzentrums Leutershausen inkl. Jugendhaus und Skateranlage, Galgenstraße; Brignais-Platz, Odenwaldstraße; Skulpturengarten, Bahnhofstraße; Schulgelände der Martin-Stöhr-Grundschule, Joh.-Seb.-Bach-Straße; Gelände der Heinrich-Beck-Halle, Hölderlinstraße; Gelände der Schillerschule, Hölderlinstraße; Markthalle, Raiffeisenstraße; Gelände des Rathauses sowie Parkplatz, Großsachsener Straße; Gelände der ehemaligen Synagoge, Hauptstraße; Wanderparkplatz / Grillplatz "1. Kehrrang"; Blütenweg Richtung Wald-Spielplatz sowie im Ortsteil Großsachsen: Gelände der "Villa Rustica"; Marktplatz Großsachsen, Riedweg; Dorfplatzes / Parkplatz (Alte Tabakfabrik), Jahnstraße, Parkplatz gegenüber Bürgerbüro, Breitgasse; Gelände der "Alten Schule", Breitgasse; Schulgelände der Grundschule Großsachsen, Pestalozzistraße; Gelände der Sachsenhalle, Brunnengasse; Sitzbank, Gewann "Mittlerer Sandrocken" südlich "Am Kohlbach" 
  • Große Kreisstadt Hockenheim: Zehntscheunenplatz; Marktplatz; Messplatz inkl. Ludwig-Grein-Straße; Fortunapassage; Karlsruher Straße (zwischen Oberer Hauptstraße und Schubertstraße)
  • Gemeinde Ilvesheim: Checyplatz, Schloßstraße gegenüber dem Rathaus; Festplatz der Gemeinde Ilvesheim inkl. der Alla-hopp Anlage, Am Freibad/Brückenstraße
  • Stadt Ladenburg: Marktplatz und alle angrenzenden Straßen und Gehwege in diesem Bereich; gesamter Bereich um den Wasserturm ab der Neckarstraße, öffentliche Toilettenanlage, Festwiese mit allen Wegen und Sitzmöglichkeiten bis zum Bury-Denkmal inklusive der Treppenabgänge zum Neckar; Grünanlage „Benzpark“ zwischen dem Carl-Benz-Haus und der Carl-Benz-Garage bis zum Weg „Am Neckardamm“ (inklusive der Wege); Neckarwiese einschließlich der Wege bis zum Zugang Fähre, im Bereich des Neckartorplatzes einschließlich der benachbarten Grünflächen bis zur Jahnstraße; sämtliche öffentlich zugängliche Schulgelände und Schulhöfen; Zu- und Abgänge zum Bahnhofsgelände
  • Gemeinde Laudenbach: Umfeld des Bahnhofs (Bahnhofstraße), einschließlich des Parkplatzes (Weimarer Straße); Umfeld der Bergstraßenhalle (Dr. Werner-Freyberg-Str. 5), einschließlich des Parkplatzes und des angrenzenden Sportgeländes
  • Gemeinde Malsch: Dorfplatz (vorderer und hinterer Bereich); Kirchberg, Areal Rathaus/Kirche; Friedhofstraße, Parkplatz Narrhalla; Unterer Jagdweg, Areal Reblandhalle/Jugendtreff, Feuerwehr; Oberer Mühlweg, Alter Sportplatz; Letzenberg, Parkplatz Kapelle; Letzenberg, Stationenweg zur Letzenbergkapelle
  • Gemeinde Mühlhausen: Kraichgauschule Mühlhausen, Schulstr. 32; Rathausvorplatz, Schulstr. 6; Kirche Mühlhausen, Untere Mühlstr. 14; Wasserspielplatz, Bahnhofstraße; Parkplatz und Freifläche Hurstwiesenweg; Pavillion Heiligenstein, Weinberg Zufahrt von der Dielheimer Straße sowie im Gemeindeteil Rettigheim: Grundschule Rettigheim, Gartenstraße 26; Kirche Rettigheim, Malscher Str. 16; Lindenplatz Rettigheim, Kehrgärten Ecke Gotthard-Schuler-Straße; TSV Sportgelände Rettigheim, Schönblick 1 sowie im Gemeindeteil Tairnbach: Dorfplatz Tairnbach, Schützenstraße; Kirche Tairnbach, Kirchstraße 8; Galgenberghütte Tairnbach, Weinberg Zufahrt von Am Eichelberg
  • Stadt Neckarbischofsheim: im Stadtteil Neckarbischofsheim: Schlosspark; Hauptstr. 24 (evang. Kirche) Hauptstraße 28 (ehem. Gasthaus
    Löwe); 
    Marktplatz sowie im Ortsteil Helmhof: Steinigter Bergweg 1 7 inkl. Parkplatz sowie im Ortsteil Untergimpern: Rathausstraße 13 (Dorfbrunnen) bis Wiesentalweg 5 (Feuerwehrhaus)
  • Gemeinde NeidensteinGesamter (oberer und unterer) Schulhof der Burgdorfschule Grundschule Neidenstein (Anschrift: Neue Straße 21, 74933 Neidenstein); Gesamte Parkplätze der von Venningen Halle Neidenstein sowohl von der Zufahrt Bahnhofstraße als auch von der Zufahrt Neue Straße; Kompletter „Altortplatz“ in der Bergstraße in Neidenstein
  • Gemeinde Nußloch: Lindenplatz; Park; Parkplatz an der Olympiahalle; Areal rund um die Schillerschule; Freizeitgelände Lichtenau
  • Gemeinde Oftersheim: Grillhütte, Areal um die Grillhütte; Rollschuhbahn; Brücke unter der B 291 beidseitig der Bahnlinie (Nähe Drogeriemarkt Rossmann, Verlängerung des Radwegs Albert-Schweitzer-Straße sowie gegenüber der Bahnlinie Nähe des Bolzplatzes Nord-West)
  • Gemeinde Plankstadt: Rathausplatz; Helmlingplatz; alle Spiel- und Bolzplätze; Skater- und Dirtpark; Castelnau-le-Lez Anlage; 1200-Jahr-Park; Vorplatz Vogelpark; Festplatz; Quartiersplatz Antoniusquartier; Bouleplatz; 1250-Jahr-Hütte im Raingewannweg; Mehrzweckhallenparkplatz; Gelände Humboldtschule; Gelände Friedrichschule; Parkplatz Streitlach; Hasenpfad am Friedhof
  • Stadt Rauenberg: Trockenturm; Rathausplatz; Kirchplatz; Gerhard-Geißler-Platz; Grillhütte Malschenberg  
  • Gemeinde Sandhausen: Lege Cap Ferret Platz in der Hauptstraße; Gelände des Friedrich-Ebert-Schulzentrum inklusive Parkplatz zwischen Büchertstraße und Albert-Schweitzer-Straße; Parkplatz in der Schützenstraße; Parkplatz vor dem Walter-Reinhardt-Stadion in der Jahnstraße; Festplatz in der Kleegartenstraße; Rathausvorplatz in der Bahnhofstraße; Parkplatz neuer Friedhof im Hermann-Löns-Weg; Vorplatz „BWT-Stadion am Hardtwald“ in der Jahnstraße; Vorplatz Citybau Hauptstraße 92; Parkanlage vor dem alten Friedhof in der Wingertstraße; Parkplatz Kleintierzuchtverein im Lattweg
  • Große Kreisstadt Sinsheim: Innenstadtbereich (begrenzt durch die Grabengasse im Westen und Norden, die Friedrichstraße im Osten und die Ladenstraße im Süden); alla hopp Anlage (Parkanlage zwischen Freitagsgasse und Wiesentalweg); Schw

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